EuGH-Anwalt fordert Flüchtlingsaufnahme auch von Ungarn und Slowakei
Ungarn und die Slowakei haben einen Dämpfer bei ihrer Verweigerung der Flüchtlingsaufnahme erhalten. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) empfahl am Dienstag, Klagen beider Länder gegen die Umverteilung von insgesamt 120 000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland auf andere Länder der Europäischen Union (EU) abzuweisen. Die EU-Kommission sah sich in ihrem Kurs bestätigt und verschärfte die Verfahren gegen Aufnahmeverweigerer aus Osteuropa (Az. C-643/15 und andere). Auch Ungarn und die Slowakei müssten die im September 2015 vereinbarten Flüchtlingskontingente aufnehmen, erklärte EuGH-Generalanwalt Yves Bot. Damals hatten die EU-Innenminister gegen den Widerstand mehrerer osteuropäischer Staaten die Umverteilung per Mehrheitsentscheidung beschlossen, um die Hauptankunftsländer Italien und Griechenland zu entlasten. Flüchtlinge sollten bis September 2017 nach einem Quotensystem in andere Mitgliedstaaten gebracht werden. Ungarn und die Slowakei klagten dagegen. Die Umverteilung sei von den Innenministern „wirksam beschlossen“worden, erklärte Bot in seinen Schlussanträgen für das Verfahren. Sie trage dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise vom Sommer 2015 bewältigen könnten. Mit der Verweigerung der Flüchtlingsaufnahme hätten die Slowakei und Ungarn gegen „die Pflicht zur Solidarität“und zur gerechten Aufteilung der Lasten verstoßen, der die Mitgliedstaaten im Bereich der Asylpolitik unterlägen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird in einigen Monaten erwartet. In Brüssel wird damit Ende September oder im Oktober gerechnet. Zumeist folgt das Gericht den Empfehlungen seiner Generalanwälte. (AFP)