Regierungspräsidium will Naturschutzgebiet
Fläche liegt größtenteils auf Emminger und Hattinger Gemarkung und umfasst 90 Hektar
EMMINGEN-LIPTINGEN/IMMENDINGEN - Das Regierungspräsidium Freiburg möchte ein Naturschutzgebiet Mühlebol-Wolfental einrichten. Die Fläche, die zu großem Teil auf Emminger und Hattinger Gemarkung liegt, umfasst rund 90 Hektar. Dem Gemeinderat Emmingen-Liptingen wurde der Entwurf der entsprechenden Verordnung vorgestellt, um sich auf eine zukünftige Sitzung vorzubereiten, bei der ein Vertreter des Regierungspräsidiums anwesend sein und Fragen beantworten wird.
Nach diesem Verordnungsentwurf soll das Naturschutzgebiet in seiner Struktur und Landschaft sowie als Lebensraum für zahlreiche gefährdete oder sogar vom Aussterben bedrohte Tier und Pflanzenarten erhalten werden und als Objekt für Wissenschaft und Landeskunde dienen. Es umfasst auf Hattinger Gemarkung die Gewanne „Hänsligrund“und „Mühlebohl“und auf Emminger Gemarkung die Gewanne „Wolfental“und „Längengrund“. Hinzu kommt noch ein vergleichsweise kleiner Teil der Engener Gemarkung Biesendorf.
Es handle sich um ein „tolles Gebiet“sagte Martina Auchter (Frauen initiativ), die sich über die Initiative des Regierungspräsidiums freute. Auch Otto Schoch (Unabhängige Bürgerliste) konnte sich „damit anfreunden“, zumal auf Emminger Gemarkung – anders als in Hattingen – kaum landwirtschaftliche Flächen betroffen seien. Andreas ZeiserRadtke (Die Liste) wollte geklärt haben, was auf die privaten Waldbesitzer zukomme. „Wenn ein Naturschutzgebiet erst mal da ist, wird Gut 90 Hektar auf Emminger und Hattinger Gemarkung könnten als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Das möchte zumindest das Regierungspräsidium Freiburg. man es schwer wieder los.“
In die gleiche Kerbe schlug auch Gerhard Störk (Die Liste): „Auf drei Seiten steht nichts außer Verboten.“Aus seiner Sicht müssten die Betroffenen im Vorfeld unbedingt informiert werden – auch darüber, wie das weitere Verfahren ablaufe. Dies solle nach den Sommerferien im Gemeindeblatt geschehen, sicherte Bürgermeister Joachim Löffler zu. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums hätten „intensive Gespräche“mit den Betroffenen schon stattgefunden.
Dem widersprach Thomas Renner (Unabhängige Wählergemeinschaft). Er selber habe das Gespräch mit Waldbesitzern gesucht, die bis dahin noch überhaupt nichts von dem Naturschutzgebiet gewusst hätten. Aus seiner Sicht wäre eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung dringend notwendig. „Schließlich greift das Naturschutzgebiet stark in das Eigentum der Waldbesitzer ein.“
Die Gemeinde sei aktuell nur der „Briefträger für die Fragen“, egal ob aus der Bevölkerung oder aus dem Gemeinderat, sagte Löffler. Eine Informationsveranstaltung sei deshalb eine gute Anregung.
Werner Diener (Die Liste) weckte mit einem deutlichen Schmunzeln Zweifel daran, dass der vom Regierungspräsidium vorgelegte Verordnungsentwurf tatsächlich auf das geplante Naturschutzgebiet zugeschnitten sei. In Paragraf vier werde unter anderem das Bootsfahren verboten, was mangels Wasserflächen sowieso kaum zu erwarten sei.
Nachdem die Gemeinde vor fünf Jahren auf eigene Initiative die Fläche „Buchhalde“als möglichen Windkraftstandort ins Gespräch gebracht habe, sei sie nun auch verpflichtet, sich mit den Ergebnissen der Standortanalysen auseinander zu setzen, sagte Martin Leonard im Rahmen der Frageviertelstunde für die Bevölkerung bei der Gemeinderatssitzung am Montag. Leonard ist Sprecher der Interessensgemeinschaft Landschaftswunden.
Die 860 Seiten starken Dokumente, die wohl keiner der Räte lesen werde, enthielte „frisierte Zahlen“, „Dokumentenfälschungen“, „Schlampereien“und „Ungeheuerlichkeiten“. So seien die zu erwartenden Windgeschwindigkeiten für die „Buchhalde“deutlich nach oben frisiert worden. Damit sei die Fläche bei der Abwägung von Konfliktpotential und Windhöffigkeit in eine positivere Kategorie eingeordnet worden (C1) als der Realität entspreche (C3). Keine andere Fläche der Kategorie C3 sei von der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen als geeigneter Windkraftstandort eingestuft worden.
Leonard appellierte an die Gemeinde, Widerspruch gegen den Flächennutzungsplan Windkraft der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen einzulegen. „Heute dürften Sie schlauer sein als 2012.“
Bürgermeister Löffler reagierte reserviert. Das Thema Windkraft werde nach der Sommerpause auf der Tagesordnung des Gemeinderats stehen. Wenn es dann etwas zu entscheiden gebe, werde das geschehen. Später kündigte Gabriele Rettkowski (Unabhängige Wählergemeinschaft) an, dass sie selber auch Widerspruch einlegen wolle und sich wünschen würde, dass das auch ein Thema für den Gemeinderat würde. Geräuschkulisse der Windräder macht Sorgen Im Baugebiet „Bäckerhägle“habe die Gemeinde Bauplätze geopfert, um keine Konflikte durch die Lärmbelastung durch die benachbarte Firma Leiber zu provozieren. Maßnahmen der Firma, den Geräuschpegel zu reduzieren, hätten nicht den erhofften Erfolg gebracht. Die Geräuschkulisse, die durch Windräder auf der Fläche „Buchhalde“und die damit einhergehende Belastung der Bevölkerung, mache ihr Sorge. Umso mehr, als die Anlagen heute mit einer Nabenhöhe von 200 Metern deutlich höher sind als sie vor fünf Jahren geplant waren. „Damals habe ich zugestimmt, heute habe ich Zweifel“, sagte Rettkowski.
Löffler kündigte ohne weitere Aussprache spontan an, dass er für die Gemeinde vorsorglich Widerspruch gegen den Flächennutzungsplan Windkraft bei der Verwaltungsgemeinschaft einlegen werde. „Die Begründung liefern wir nach.“So bleibe dem Gemeinderat Zeit, das Thema noch zu diskutieren. Die Verwaltungsgemeinschaft habe es zugelassen, dass die Gemeinden Rietheim-Weilheim und Seitingen-Oberflacht selbstständig über den Windkraftstandort auf ihrer Gemarkung entschieden hätten, obwohl normalerweise die Entscheidung bei der Verwaltungsgemeinschaft gelegen hätte. „Ich gehe davon aus, dass das dann auch für andere Gemeinden gelten wird.“Die beiden Gemeinden hatten den gemeinsamen Standort „Weilheimer Berg“wieder gestrichen. Die Ankündigung Löfflers erzürnte Otto Schoch (Unabhängige Bürgerliste). „Dafür sind Sie nicht beauftragt“, hielt er dem Bürgermeister entgegen. Der Gemeinderat könne den Widerspruch ja jederzeit wieder zurücknehmen, entgegnete der.