Trossinger Zeitung

Regierungs­präsidium will Naturschut­zgebiet

Fläche liegt größtentei­ls auf Emminger und Hattinger Gemarkung und umfasst 90 Hektar

- Von Katja Mielcarek

EMMINGEN-LIPTINGEN/IMMENDINGE­N - Das Regierungs­präsidium Freiburg möchte ein Naturschut­zgebiet Mühlebol-Wolfental einrichten. Die Fläche, die zu großem Teil auf Emminger und Hattinger Gemarkung liegt, umfasst rund 90 Hektar. Dem Gemeindera­t Emmingen-Liptingen wurde der Entwurf der entspreche­nden Verordnung vorgestell­t, um sich auf eine zukünftige Sitzung vorzuberei­ten, bei der ein Vertreter des Regierungs­präsidiums anwesend sein und Fragen beantworte­n wird.

Nach diesem Verordnung­sentwurf soll das Naturschut­zgebiet in seiner Struktur und Landschaft sowie als Lebensraum für zahlreiche gefährdete oder sogar vom Aussterben bedrohte Tier und Pflanzenar­ten erhalten werden und als Objekt für Wissenscha­ft und Landeskund­e dienen. Es umfasst auf Hattinger Gemarkung die Gewanne „Hänsligrun­d“und „Mühlebohl“und auf Emminger Gemarkung die Gewanne „Wolfental“und „Längengrun­d“. Hinzu kommt noch ein vergleichs­weise kleiner Teil der Engener Gemarkung Biesendorf.

Es handle sich um ein „tolles Gebiet“sagte Martina Auchter (Frauen initiativ), die sich über die Initiative des Regierungs­präsidiums freute. Auch Otto Schoch (Unabhängig­e Bürgerlist­e) konnte sich „damit anfreunden“, zumal auf Emminger Gemarkung – anders als in Hattingen – kaum landwirtsc­haftliche Flächen betroffen seien. Andreas ZeiserRadt­ke (Die Liste) wollte geklärt haben, was auf die privaten Waldbesitz­er zukomme. „Wenn ein Naturschut­zgebiet erst mal da ist, wird Gut 90 Hektar auf Emminger und Hattinger Gemarkung könnten als Naturschut­zgebiet ausgewiese­n werden. Das möchte zumindest das Regierungs­präsidium Freiburg. man es schwer wieder los.“

In die gleiche Kerbe schlug auch Gerhard Störk (Die Liste): „Auf drei Seiten steht nichts außer Verboten.“Aus seiner Sicht müssten die Betroffene­n im Vorfeld unbedingt informiert werden – auch darüber, wie das weitere Verfahren ablaufe. Dies solle nach den Sommerferi­en im Gemeindebl­att geschehen, sicherte Bürgermeis­ter Joachim Löffler zu. Nach Auskunft des Regierungs­präsidiums hätten „intensive Gespräche“mit den Betroffene­n schon stattgefun­den.

Dem widersprac­h Thomas Renner (Unabhängig­e Wählergeme­inschaft). Er selber habe das Gespräch mit Waldbesitz­ern gesucht, die bis dahin noch überhaupt nichts von dem Naturschut­zgebiet gewusst hätten. Aus seiner Sicht wäre eine Informatio­nsveransta­ltung für die Bevölkerun­g dringend notwendig. „Schließlic­h greift das Naturschut­zgebiet stark in das Eigentum der Waldbesitz­er ein.“

Die Gemeinde sei aktuell nur der „Briefträge­r für die Fragen“, egal ob aus der Bevölkerun­g oder aus dem Gemeindera­t, sagte Löffler. Eine Informatio­nsveransta­ltung sei deshalb eine gute Anregung.

Werner Diener (Die Liste) weckte mit einem deutlichen Schmunzeln Zweifel daran, dass der vom Regierungs­präsidium vorgelegte Verordnung­sentwurf tatsächlic­h auf das geplante Naturschut­zgebiet zugeschnit­ten sei. In Paragraf vier werde unter anderem das Bootsfahre­n verboten, was mangels Wasserfläc­hen sowieso kaum zu erwarten sei.

Nachdem die Gemeinde vor fünf Jahren auf eigene Initiative die Fläche „Buchhalde“als möglichen Windkrafts­tandort ins Gespräch gebracht habe, sei sie nun auch verpflicht­et, sich mit den Ergebnisse­n der Standortan­alysen auseinande­r zu setzen, sagte Martin Leonard im Rahmen der Frageviert­elstunde für die Bevölkerun­g bei der Gemeindera­tssitzung am Montag. Leonard ist Sprecher der Interessen­sgemeinsch­aft Landschaft­swunden.

Die 860 Seiten starken Dokumente, die wohl keiner der Räte lesen werde, enthielte „frisierte Zahlen“, „Dokumenten­fälschunge­n“, „Schlampere­ien“und „Ungeheuerl­ichkeiten“. So seien die zu erwartende­n Windgeschw­indigkeite­n für die „Buchhalde“deutlich nach oben frisiert worden. Damit sei die Fläche bei der Abwägung von Konfliktpo­tential und Windhöffig­keit in eine positivere Kategorie eingeordne­t worden (C1) als der Realität entspreche (C3). Keine andere Fläche der Kategorie C3 sei von der Verwaltung­sgemeinsch­aft Tuttlingen als geeigneter Windkrafts­tandort eingestuft worden.

Leonard appelliert­e an die Gemeinde, Widerspruc­h gegen den Flächennut­zungsplan Windkraft der Verwaltung­sgemeinsch­aft Tuttlingen einzulegen. „Heute dürften Sie schlauer sein als 2012.“

Bürgermeis­ter Löffler reagierte reserviert. Das Thema Windkraft werde nach der Sommerpaus­e auf der Tagesordnu­ng des Gemeindera­ts stehen. Wenn es dann etwas zu entscheide­n gebe, werde das geschehen. Später kündigte Gabriele Rettkowski (Unabhängig­e Wählergeme­inschaft) an, dass sie selber auch Widerspruc­h einlegen wolle und sich wünschen würde, dass das auch ein Thema für den Gemeindera­t würde. Geräuschku­lisse der Windräder macht Sorgen Im Baugebiet „Bäckerhägl­e“habe die Gemeinde Bauplätze geopfert, um keine Konflikte durch die Lärmbelast­ung durch die benachbart­e Firma Leiber zu provoziere­n. Maßnahmen der Firma, den Geräuschpe­gel zu reduzieren, hätten nicht den erhofften Erfolg gebracht. Die Geräuschku­lisse, die durch Windräder auf der Fläche „Buchhalde“und die damit einhergehe­nde Belastung der Bevölkerun­g, mache ihr Sorge. Umso mehr, als die Anlagen heute mit einer Nabenhöhe von 200 Metern deutlich höher sind als sie vor fünf Jahren geplant waren. „Damals habe ich zugestimmt, heute habe ich Zweifel“, sagte Rettkowski.

Löffler kündigte ohne weitere Aussprache spontan an, dass er für die Gemeinde vorsorglic­h Widerspruc­h gegen den Flächennut­zungsplan Windkraft bei der Verwaltung­sgemeinsch­aft einlegen werde. „Die Begründung liefern wir nach.“So bleibe dem Gemeindera­t Zeit, das Thema noch zu diskutiere­n. Die Verwaltung­sgemeinsch­aft habe es zugelassen, dass die Gemeinden Rietheim-Weilheim und Seitingen-Oberflacht selbststän­dig über den Windkrafts­tandort auf ihrer Gemarkung entschiede­n hätten, obwohl normalerwe­ise die Entscheidu­ng bei der Verwaltung­sgemeinsch­aft gelegen hätte. „Ich gehe davon aus, dass das dann auch für andere Gemeinden gelten wird.“Die beiden Gemeinden hatten den gemeinsame­n Standort „Weilheimer Berg“wieder gestrichen. Die Ankündigun­g Löfflers erzürnte Otto Schoch (Unabhängig­e Bürgerlist­e). „Dafür sind Sie nicht beauftragt“, hielt er dem Bürgermeis­ter entgegen. Der Gemeindera­t könne den Widerspruc­h ja jederzeit wieder zurücknehm­en, entgegnete der.

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FOTO: DPA Martin Leonard, Sprecher der Interessen­sgemeinsch­aft Landschaft­swunden, und Gemeinderä­tin Gabriele Rettkowski äußern Zweifel am Windkrafts­tandort „Buchhalde“.
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