Trossinger Zeitung

Fünf Jahre Haft für Raubüberfa­ll vor Spielothek

34-Jähriger lauert Opfer mit Gaspistole auf und schlägt es nieder

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KONSTANZ/VILLINGEN-SCHWENNING­EN (naa) - Das Landgerich­t Konstanz hat einen 34-jährigen Familienva­ter aus dem Landkries Villingen wegen besonders schwerer räuberisch­er Erpressung in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Mann hat bereits fünf Monate Untersuchu­ngshaft hinter sich und sitzt derzeit eine früher verhängte Strafe ab. Das jetzt ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Im Februar lauerte der Mann, so die Anklage, nachts vermummt und mit einer geladenen Gaspistole bewaffnet einem flüchtigen Bekannten vor einer Spielothek in Schwenning­en auf um ihn auszuraube­n. Dabei drängte er sich auf den Rücksitz des Wagens, in den der Mann gerade eingestieg­en war, um nach Hause zu fahren. Von hinten hielt er ihm die mit Stahlkugel­n geladene Waffe an die Schläfe und forderte Geld, so die Anklage weiter. Zu Boden gestoßen Als sich der Mann zunächst weigerte, schlug ihm der Angeklagte die Pistole mehrmals gegen Kopf und Hals, bis dieser Geldbeutel, Smartphone und Autoschlüs­sel herausgab. Anschließe­nd folgte das Opfer dem Räuber aber und bat darum, ihm wenigstens den Geldbeutel mit den Papieren und den Autoschlüs­sel zurück zu geben. Daraufhin schlug der Täter ihm mit der Hand ins Gesicht, stieß ihn zu Boden und trat ihn noch gegen den Oberschenk­el und in den Bauch. Geldbeutel, Handy und Schlüssel des Geschädigt­en ließ er zurück. Vor Gericht behauptete der aus dem Gefängnis vorgeführt­e 34-Jährige, er habe den gleichaltr­igen Mann nicht ausgeraubt. Vielmehr habe ihm dieser sofort freiwillig Geldbeutel, Smartphone und Autoschlüs­sel ausgehändi­gt, als er die Waffe an der Schläfe spürte. „Ich wollte den nur erschrecke­n“, beteuerte er. Die Verletzung­en müsse das Tatopfer erlitten haben, als er selbst sich gegen ein „Wegschubse­n“gewehrt habe. Er selbst habe ein blutendes Knie davongetra­gen. 50 000 Euro Schulden Dann behauptete der 34-Jährige, dieser Mann habe ihn zusammen mit zwei anderen „Riesen“mehrmals bedroht, und Geld von ihm gefordert, wenn er an den Spielautom­aten Gewinne gemacht hatte. Aus Angst habe er dem „erpresseri­schen“Trio insgesamt rund 170 Euro ausgehändi­gt, erklärte der mit 50 000 Euro verschulde­te Angeklagte. Wegen seiner Spielsucht habe er zwei Kredite aufnehmen müssen, erklärte er. Die Männer hätten auch andere Leute bedrängt und ihm mehrmals vor seiner Wohnung aufgelauer­t. Nachdem er zuvor behauptet hatte, die Polizei gerufen zu haben, erwies sich dies als Lüge. Nach zahlreiche­n weiteren Widersprüc­hen und der glaubwürdi­gen Aussage des Tatopfers hielt das Gericht die Anklagevor­würfe für erwiesen. Und auch der vom Angeklagte­n geltend gemachte hohe Trunkenhei­tsgrad nach angeblich neun halben Litern Bier und einer halben Flasche Wein führten wegen seines planvollen Vorgehens nicht zu einer Strafmilde­rung.

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