Haftstrafen für Chefin und Geschäftsführer
Bei Firma aus Schwarzwald-Baar-Kreis wurden Sozialversicherungsbeiträge veruntreut
VS-SCHWENNINGEN (pm) - Die Inhaberin einer Firma des Baunebengewerbes aus dem SchwarzwaldBaar-Kreis und ihr Geschäftsführer sind vom Amtsgericht in VillingenSchwenningen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 15 Fällen zu Freiheitsstrafen von jeweils 18 und 22 Monaten verurteilt worden.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Singen ermittelten, haben die beiden über einen längeren Zeitraum hinweg zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Kein Arbeitnehmer angemeldet Um Sozialversicherungsbeiträge in nicht unerheblichem Umfang einsparen zu können, wurde kein einziger der Arbeitnehmer bei den zuständigen Sozialkassen angemeldet.
Durch diese Vorgehensweise haben die beiden Verurteilten nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern bei der Akquise neuer Aufträge. Der Schaden für die Sozialkassen beträgt mehr als 190 000 Euro.
Diese noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge werden von der Unternehmerin und dem Geschäftsführer nun nachgefordert. Beide Personen sind bereits in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung auf jeweils drei Jahre ausgesetzt. Die Urteile sind zwischenzeitlich rechtskräftig.