Gemeinsames Leben, gemeinsames Konto
Bei uns zu Hause war es nach der Hochzeit und der ersten gemeinsamen Wohnung überhaupt keine Frage, ob wir künftig ein gemeinsames Konto führen. Meine Frau löste ihr Konto auf, meins wurde zu unserem. Die Vorteile überwiegen doch: Miete, sonstige lau- fende Rechnungen, Überweisungen und Weiteres, alles geht von einem Konto ab, man behält die Übersicht – über sein Geld und über das monatlich zur Verfügung stehende Budget. Bei getrennten Konten gibt es doch immer wieder Fragen, wer was zahlen muss, über welches Konto welche Rechnungen abgebucht werden.
Zudem: Ich arbeite Vollzeit, meine Frau wegen der beiden Kinder in Teilzeit. Mein Gehalt ist demnach höher als das meiner Frau. Darf sie dann weniger ausgeben, weil auf ihr Konto weniger Geld fließt? Das ist natürlich völlig überspitzt. Aber dennoch finde ich, dass es total umständlich ist, zwei verschiedene Konten zu haben. Wenn mir außerdem etwas zustoßen sollte, hat meine Frau vollen Zugriff auf das Gemeinschaftskonto. Diesen Fall will zwar niemand annehmen, aber dennoch ...
Praktisch ist schließlich auch, dass es dann nur für ein Konto Belege und Auszüge gibt. Für jemanden wie mich, der Steuererklärungen gerne so einfach wie möglich hat, ein nicht zu unterschätzender Vorteil. t.kern@schwaebische.de
Bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Und was für Freundschaften gilt, ist in der Ehe nicht anders. Nach Eifersucht ist Geld das Thema in der Partnerschaft, um das am meisten gestritten wird – das belegen Studien. Die Frau hält die neuen Schuhe für notwen- dig. Der Mann nicht. Dafür braucht er unbedingt ein neues Mobiltelefon.
Bei jedem vierten Paar hält der eine den anderen für einen Verschwender, und bei jedem fünften Paar kracht es, weil zu wenig Geld da ist. Ein gemeinsames Konto kann da wie ein Brandbeschleuniger wirken, denn beide Partner haben den vollen Einblick in das Konsumverhalten des anderen. Das muss man sich nicht antun.
Und wenn wir gerade bei Argumenten gegen das Gemeinschaftskonto sind: Es besteht die Gefahr, dass der Partner das Konto leer räumt, in den Dispo geht und der andere für die entstandenen Schulden haften muss. Solche Alleingänge sind zum Glück die Ausnahme, doch es gibt sie.
Gemeinsame Ausgaben für die Lebenshaltung, für Strom, Wasser, Gas und Telefon lassen sich problemlos mit einer selbst geführten Haushaltskasse regeln – dafür braucht es kein gemeinsames Konto. In Finanzsachen wiegt Unabhängigkeit schwerer als der ein oder andere eingesparte Euro an Kontoführungsgebühren. a.knoch@schwaebische.de
Die Vorteile überwiegen, man behält die Übersicht. Von Thorsten Kern Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Von Andreas Knoch