Auszeit nach Plan
Für viele Arbeitnehmer gehören die verschiedenen Modelle von Sabbaticals längst zu einem erfüllten Leben
Mal rauskommen aus dem Job und ganz was anderes machen – von einem Sabbatjahr träumen viele Arbeitnehmer. Den Chef davon zu überzeugen ist nur der erste Schritt. Danach muss gründlich kalkuliert werden. Wichtig: Versicherungen nicht vergessen.
Das typische Sabbatjahr ist eigentlich kein Jahr. Kaum jemand verabschiedet sich so lange aus dem Job. In Deutschland sind es meist drei bis sechs Monate Auszeit, sagt der Arbeitszeitberater Andreas Hoff aus Potsdam. Manche Arbeitgeber bieten diese Möglichkeit ganz offensiv an, bei anderen müssen die Arbeitnehmer Überzeugungsarbeit leisten. Neben dem Okay vom Chef braucht es aber auch eine gute Planung und den richtigen Versicherungsschutz.
Die Gründe, aus denen sich Menschen für einen zeitweisen Ausstieg aus dem Job entscheiden, sind vielfältig. Ganz oben auf der Liste stehen lang gehegte Wünsche – eine große Reise zum Beispiel. Andere möchten mehr Zeit für ihre Familie haben, wieder andere die Akkus einfach mal aufladen, erklärt Sabbatical-Coach Andrea Oder aus Berlin. Manche arbeiten sogar im Sabbatical: Sie nehmen sich eine Auszeit, um etwa ein großes Projekt zu realisieren.
Kein Rechtsanspruch Einen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical gibt es nicht. Aber einige Möglichkeiten, den Chef davon zu überzeugen. Dafür hilft es, sich vorher zu fragen: Warum will ich das? Was verspreche ich mir davon? „Und dann überlegen: Gibt es da etwas, was für meinen Arbeitgeber von Interesse ist“, rät Oder. Dass jemand zum Beispiel ein Burnout verhindern möchte – davon hat auch die Firma etwas. Aber auch, wer sich sozial engagieren oder Sprachkenntnisse erwerben will, hat bei manchen Arbeitgebern gute Karten. Vor dem Gespräch mit dem Chef sollte klar sein, wann genau man die Auszeit nehmen will. Außerdem kommt es gut an, wenn jemand selbst überlegt, wie der Arbeitsausfall kompensiert werden könnte.
Wer mit dem Chef eine Auszeit vereinbart hat, sollte das schriftlich festhalten. Ganz wichtig sei, dass der Mitarbeiter auf denselben Arbeitsplatz zurückkommen kann, sagt Hoff. Deshalb beließen es die meisten bei eher kurzen Sabbaticals. „Längere Sabbaticals würde ich immer nur zwischen zwei Positionen machen, wenn das gerade passt.“
Die Möglichkeiten, den befristeten Ausstieg zu gestalten, sind vielfältig. Eine gängige Variante: die Blockteilzeit. Wer ein dreimonatiges Sabbatical machen will, verabredet mit dem Arbeitgeber zum Beispiel, ein Jahr lang in Teilzeit 75 Prozent zu arbeiten. „Dann arbeiten Sie neun Monate voll und drei Monate gar nicht und kriegen die ganze Zeit 75 Prozent durchgezahlt“, erläutert Hoff. Für kürzere Sabbaticals von rund drei Monaten eignet sich diese Variante, weil man durchgehend kranken- und sozialversichert ist.
Unbezahlter Urlaub Eine andere Möglichkeit ist, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Der Vorteil: Die Auszeit lässt sich schneller organisieren. Dafür wirkt es sich nachteilig auf die Rente aus. Und der Betroffene muss sich selbst um die Kranken- und Pflegeversicherung kümmern.
Wer bisher gesetzlich versichert war, kann sich in der Sabbatzeit freiwillig gesetzlich versichern. Man zahlt dann den kompletten Beitrag selbst. Dieser wird individuell berechnet, liegt aber mindestens bei rund 180 Euro pro Monat. Eine private Krankenversicherung lohnt sich eventuell für jüngere, gesunde Arbeitnehmer.
Ann Marini vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) rät, frühzeitig Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen. Geht der Sabbatfeiernde ins Ausland, gibt es mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen. Woanders ist eine Auslandskrankenversicherung nötig. In Ländern mit dem Abkommen kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein: „Ein Rücktransport ist zum Beispiel über die europäische Krankenversicherungskarte nicht abgedeckt“, gibt Marini zu bedenken.
Wer in der Sabbatzeit andere Versicherungsbeiträge nicht weiterzahlen kann oder möchte, sollte rechtzeitig mit dem Versicherer sprechen. Viele Verträge kann man auch ruhen lassen. Nach Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ist bei einer Lebensversicherung nach zwei bis drei Jahren Laufzeit eine Beitragsfreistellung möglich. Ruhen darf der Vertrag in der Regel maximal ein Jahr. In beiden Fällen verringern sich allerdings Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich.
Komplizierte Zeitwertkonten Ein weiteres Sabbat-Modell sind Zeitwertkonten. Das allerdings sei ein eher kompliziertes Modell, bei dem zum Beispiel Urlaubsgeld, Überstunden oder Zuschläge eingezahlt werden können, erklärt Hoff. „Es ist relativ aufwendig, denn es muss Insolvenzschutz geben, der Arbeitgeber muss eine Verzinsung garantieren“– davor scheuten gerade kleinere Betriebe zurück.
Für welche Variante man sich auch entscheidet, ein finanzieller Puffer ist immer von Nutzen, sagt Andrea Oder. Sie rät jedem, der eine Auszeit plant, sich auch unabhängig vom gewählten Modell zu fragen: „Was kann ich monatlich zurücklegen?“Dann eröffnet man ein separates Konto und richtet einen Dauerauftrag ein.
Generell sind Sabbatzeiten immer mehr im Kommen, sagt Andreas Hoff. Für viele Arbeitnehmer gehöre die eine oder andere Auszeit inzwischen zu einem erfüllten Arbeitsleben. Viele Arbeitgeber haben auf diesen Bedarf reagiert. Denn sie wissen: Es macht sich einfach gut, wenn man seinen Angestellten diese Möglichkeit bietet. (dpa)