Die James Bonds von Deutschland
Der Bundesnachrichtendienst ist neben dem Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer von drei Geheimdiensten in Deutschland. Der Zuständigkeitsbereich des BND endet an den Landesgrenzen. Denn als einziger deutscher Dienst ist der BND ausschließlich für die Nachrichtengewinnung im Ausland zuständig und soll durch die gewonnenen Informationen Bundesregierung aber auch Bundeswehr Entscheidungsgrundlagen liefern. Dazu nutzt der Dienst einerseits Agenten, öffentlich zugängliche Quellen, untersucht Datenströme und wertet Luftbilder und Satellitenkommunikation aus. Deutsche Bürger und sich in Deutschland aufhaltende Menschen anderer Staatsbürgerschaft sind durch Artikel 10 Grundgesetz (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) von der elektronischen Überwachung – zum Beispiel Telefongespräche oder E-Mails – durch den Bundesnachrichtendienst ausgenommen. In Einzelfall können Geheimdienste einen sogenannten G-10-Eilantrag stellen. Über diesen entscheidet eine vom Bundestag berufene Kommission: die G-10-Kommission. Das parlamentarische Kontrollgremium entscheidet in geheimen Sitzungen über Notwendigkeit und Zulässigkeit von Eingriffen in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Das Fernmeldegeheimnis kann in Einzelfällen dann eingeschränkt werden, wenn beispielsweise Straftaten, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, vermutet werden. (sbh)