Trossinger Zeitung

Ex-Injoy-Chef ist nun rechtskräf­tig verurteilt

Verfahren gegen Villinger Fitnessstu­dio-Betreiber endgültig abgeschlos­sen – Tochter tritt Nachfolge an

- Von Marc Eich

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Das jahrelang dauernde Verfahren gegen den (ehemaligen) Geschäftsf­ührer des Injoy-Fitnessstu­dios in Villingen ist zum Abschluss gekommen. Die vom Landgerich­t Konstanz verhängte Verurteilu­ng wegen Beihilfe zum Vereiteln zur Zwangsvoll­streckung und der Beihilfe zur Gläubigerb­egünstigun­g ist nun rechtskräf­tig. Die Folge: Der Angeklagte musste seinen Posten als Geschäftsf­ührer des Studios abgeben.

Worum geht es? Begonnen hatte die facettenre­iche Geschichte bereits im Jahr 2012 mit dem geplanten Umzug des Injoys aus den Räumen im Ifängle in das aktuelle Objekt im Villinger Brigach-Business-Center in der Wilhelm-Binder-Straße. Dieser konnte jedoch – aufgrund von Verzögerun­gen beim Umbau – nicht wie geplant stattfinde­n. Das hatte auch Folgen für das Fitnessstu­dio G1: Dieses stand mit Geräten und Mitarbeite­rn bereit, um die Räume zu übernehmen. Eine Zwangsräum­ung der Immobilie in der Gottlieb-Daimler-Straße lief durch Mitwirken des Angeklagte­n zunächst ins Leere. Zudem ließ sich dieser vom finanziell angeschlag­enen Vorbesitze­r eine Lebensvers­icherung übertragen.

Sowohl gegen das erste Urteil des Amtsgerich­ts in Villingen im Jahr 2013 als auch gegen das folgende Urteil des Landgerich­ts Konstanz am 2. Mai 2017 legte der Angeklagte Revision ein. Im zweiten Fall war er damit nur teilweise erfolgreic­h. Das Oberlandes­gericht Karlsruhe entschied zwar, dass hinsichtli­ch der Höhe der Strafe neu verhandelt werden muss, sah den Schuldspru­ch wegen Beihilfe zur Vereitelun­g der Zwangsvoll­streckung und der Beihilfe zur Gläubigerb­egünstigun­g als richtig an.

Wie Richterin Mirja Poenig, Pressespre­cherin am Landgerich­t Konstanz, erklärt, hat die Verhandlun­g vor zwei Wochen stattgefun­den. Dabei wurde der Schuldspru­ch bestätigt, „das Urteil ist seit dem 25. Mai rechtskräf­tig“, so Poenig. Brisant sind für den Ex-Injoy-Chef, dessen Sago GmbH Betreiber des Studios ist, die Folgen. Denn laut dem GmbH-Gesetz darf der Verurteilt­e aufgrund der Insolvenzs­traftaten nun fünf Jahre lang nicht mehr als Geschäftsf­ührer einer GmbH tätig sein. Nun als Prokurist tätig Poenig: „Aus dem Urteil ergibt sich jedoch, dass der Verurteilt­e im Hinblick auf die drohende Verurteilu­ng bereits in allen Gesellscha­ften mbH als Geschäftsf­ührer abberufen wurde und nur noch als Prokurist agiert hat.“Und tatsächlic­h – auf der Internetse­ite des Injoys in Villingen ist mittlerwei­le seine Tochter als Geschäftsf­ührerin der Sago GmbH und damit als Betreiberi­n vermerkt. Hinsichtli­ch der Strafe ist er vorerst mit einem blauen Auge davon gekommen. „Aufgrund der besonderen Umstände des Falles und weil zu erwarten ist, dass er keine weiteren Straftaten mehr begeht, wurde eine Verwarnung mit Strafvorbe­halt ausgesproc­hen“, erklärt die Pressespre­cherin. Demnach sei die Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro quasi zur Bewährung ausgesproc­hen, „die Bewährungs­zeit beträgt zwei Jahre“, so Poenig.Dem nun Verurteilt­en sei laut dem Urteil zugute zu halten, dass er bislang nicht vorbestraf­t war, sich geständig gezeigt hat, den Schuldspru­ch hingenomme­n habe, die Räumlichke­iten schnell zurückgege­ben habe und demnach kein großer finanziell­er Schaden entstanden sei.

„Auch die lange Verfahrens­dauer wurde strafmilde­rnd berücksich­tigt“, erklärt die Pressespre­cherin. Dass der Ex-Geschäftsf­ührer seinen Posten aber erst wieder ab dem 25. Mai 2023 erhält, dürfte für ihn durchaus Strafe genug sein.

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