Ex-Injoy-Chef ist nun rechtskräftig verurteilt
Verfahren gegen Villinger Fitnessstudio-Betreiber endgültig abgeschlossen – Tochter tritt Nachfolge an
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Das jahrelang dauernde Verfahren gegen den (ehemaligen) Geschäftsführer des Injoy-Fitnessstudios in Villingen ist zum Abschluss gekommen. Die vom Landgericht Konstanz verhängte Verurteilung wegen Beihilfe zum Vereiteln zur Zwangsvollstreckung und der Beihilfe zur Gläubigerbegünstigung ist nun rechtskräftig. Die Folge: Der Angeklagte musste seinen Posten als Geschäftsführer des Studios abgeben.
Worum geht es? Begonnen hatte die facettenreiche Geschichte bereits im Jahr 2012 mit dem geplanten Umzug des Injoys aus den Räumen im Ifängle in das aktuelle Objekt im Villinger Brigach-Business-Center in der Wilhelm-Binder-Straße. Dieser konnte jedoch – aufgrund von Verzögerungen beim Umbau – nicht wie geplant stattfinden. Das hatte auch Folgen für das Fitnessstudio G1: Dieses stand mit Geräten und Mitarbeitern bereit, um die Räume zu übernehmen. Eine Zwangsräumung der Immobilie in der Gottlieb-Daimler-Straße lief durch Mitwirken des Angeklagten zunächst ins Leere. Zudem ließ sich dieser vom finanziell angeschlagenen Vorbesitzer eine Lebensversicherung übertragen.
Sowohl gegen das erste Urteil des Amtsgerichts in Villingen im Jahr 2013 als auch gegen das folgende Urteil des Landgerichts Konstanz am 2. Mai 2017 legte der Angeklagte Revision ein. Im zweiten Fall war er damit nur teilweise erfolgreich. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zwar, dass hinsichtlich der Höhe der Strafe neu verhandelt werden muss, sah den Schuldspruch wegen Beihilfe zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung und der Beihilfe zur Gläubigerbegünstigung als richtig an.
Wie Richterin Mirja Poenig, Pressesprecherin am Landgericht Konstanz, erklärt, hat die Verhandlung vor zwei Wochen stattgefunden. Dabei wurde der Schuldspruch bestätigt, „das Urteil ist seit dem 25. Mai rechtskräftig“, so Poenig. Brisant sind für den Ex-Injoy-Chef, dessen Sago GmbH Betreiber des Studios ist, die Folgen. Denn laut dem GmbH-Gesetz darf der Verurteilte aufgrund der Insolvenzstraftaten nun fünf Jahre lang nicht mehr als Geschäftsführer einer GmbH tätig sein. Nun als Prokurist tätig Poenig: „Aus dem Urteil ergibt sich jedoch, dass der Verurteilte im Hinblick auf die drohende Verurteilung bereits in allen Gesellschaften mbH als Geschäftsführer abberufen wurde und nur noch als Prokurist agiert hat.“Und tatsächlich – auf der Internetseite des Injoys in Villingen ist mittlerweile seine Tochter als Geschäftsführerin der Sago GmbH und damit als Betreiberin vermerkt. Hinsichtlich der Strafe ist er vorerst mit einem blauen Auge davon gekommen. „Aufgrund der besonderen Umstände des Falles und weil zu erwarten ist, dass er keine weiteren Straftaten mehr begeht, wurde eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen“, erklärt die Pressesprecherin. Demnach sei die Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro quasi zur Bewährung ausgesprochen, „die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre“, so Poenig.Dem nun Verurteilten sei laut dem Urteil zugute zu halten, dass er bislang nicht vorbestraft war, sich geständig gezeigt hat, den Schuldspruch hingenommen habe, die Räumlichkeiten schnell zurückgegeben habe und demnach kein großer finanzieller Schaden entstanden sei.
„Auch die lange Verfahrensdauer wurde strafmildernd berücksichtigt“, erklärt die Pressesprecherin. Dass der Ex-Geschäftsführer seinen Posten aber erst wieder ab dem 25. Mai 2023 erhält, dürfte für ihn durchaus Strafe genug sein.