50+1: Kind muss sich gedulden
FRANKFURT (dpa) - Die Entscheidung über den Antrag von Hannover 96 auf eine 50+1-Sondergenehmigung lässt nach Informationen der „Bild“weiter auf sich warten. Über den Antrag von 96-Clubchef Martin Kind soll demnach bis August entschieden werden. Auch 96 rechnet nach Auskunft eines Sprechers nicht mit einer Entscheidung bei der DFL-Präsidiumssitzung an diesem Montag. Kind und Anwalt Christoph Schickhardt reisen demnach am Montag in die DFLZentrale nach Frankfurt, um noch einmal ihre Argumente vorzutragen.
Eigentlich hatte die DFL bereits im Februar entscheiden wollen, doch hatte Kind damals seinen Antrag ruhend gestellt. Der Unternehmer wollte zunächst eine Grundsatzdiskussion zur 50+1-Regel abwarten. Die hat aber nie stattgefunden. Stattdessen stimmte die Mehrheit der deutschen Proficlubs für den Fortbestand der Regelung, die besagt, dass Stammvereine in Deutschland die Stimm-Mehrheit bei ausgegliederten Kapitalgesellschaften der Proficlubs behalten müssen.
Es gibt indes Sondergenehmigungen – etwa für Dietmar Hopp bei der TSG Hoffenheim – wenn sich Investoren mindestens 20 Jahre finanziell bei einem Club engagieren. Dies macht Kind auch für sich bei 96 geltend und will daher eine Sondergenehmigung. Laut „Bild“steht die DFL dem Antrag jedoch aktuell ablehnend gegenüber, da Kind deutlich weniger investiert haben soll, als angenommen. Sollte der Antrag tatsächlich abgelehnt werden, will Kind vor einem ordentlichen Gericht klagen..