Auszeichnung für kleine „Carusos“
Der Kindergarten Schura ist für kindgerechtes Singen ausgezeichnet worden
Der Kindergarten Schura erhält Zertifikat füt kindgerechtes Musizieren.
TROSSINGEN - Der Kindergarten Schura hat am Samstag Vormittag im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Gemeindehaus die Plakette „Die Carusos“verliehen bekommen. Mit diesem Zertifikat werden Kindergärten ausgezeichnet, die bestimmte Kriterien rund ums kindgerechte Singen erfüllen.
„Die Carusos“ist eine Initiative des Deutschen Chorverbands. Fachberater begleiten Kindertagesstätten auf dem Weg zum Erhalt der Plakette. Sie unterstützen die Mitarbeiter der Einrichtungen bei der Umsetzung der Kriterien. Diese sind: kindgerechtes Singen, täglich mindestens 15 Minuten mit allen Kindern, an verschiedenen Stellen der Tagesstätte; ein Liederschatz von mindestens 40 Liedern muss vorhanden sein; die Kinder sollen in verschiedenen Sprachen singen können, in Dur und Moll und in verschiedenen Takten. Spaß hat oberste Priorität Alle Erzieherinnen sollen in der Lage sein, mit den Kindern zu singen, wobei der Spaß am Singen oberste Priorität hat. Dass diese Kriterien im Kindergarten Schura erfüllt wurden, zeigte sich schon beim Einmarsch der Kinder. Sie kamen mit einem Willkommenslied, mit dem sie das Publikum in mehreren Sprachen begrüßten. Anschließend führten die Kleinen gesanglich durch die vier Jahreszeiten eines Jahres.
Nicht nur das „dum-di-da“des Refrain schallte durch den Saal des Gemeindehauses, der gesamte Text sowie die Melodie tönten fröhlich aus den Kinderkehlen. Als Schlusslied sangen die Kinder sogar einen Kanon.
Die Trossinger Kantorin Esther Holl begleitete als Carusos-Fachberaterin ein Jahr lang den Weg des Schuraer Kindergartens. „Schon bei meinen ersten Besuchen im Kindergarten war mir klar, die schaffen das“, sagte sie in ihrer Ansprache.
Mit den Worten „sehen Sie, da sind die Dübel sogar schon dabei“, überreichte Esther Holl lachend die Plakette an Dorothe Dreher, die Kindergartenleiterin. „Das Zertifikat hat drei Jahre lang Gültigkeit. Danach kann der Kindergarten einen Antrag auf Verlängerung stellen“, erklärte Esther Holl, „die Kriterien müssen dann aufs Neue erfüllt werden“.