Trossinger Zeitung

Südwesten plant Fahrverbot­e

Einschränk­ungen könnten für Euro 3, 4 und 5 gelten

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STUTTGART (dpa) - Die grünschwar­ze Regierung von BadenWürtt­emberg plant Fahrverbot­e in Stuttgart für Dieselfahr­zeuge mit der Abgasnorm Euro 3, 4 und 5. Das berichtet die Nachrichte­nagentur dpa mit Verweis auf interne Quellen in der Landesregi­erung. Pendler und Anwohner, die einen Diesel mit Euro-5-Norm haben, sollen nur mit einem nachgerüst­eten Motor in die Innenstadt fahren dürfen. Die Hardware soll den Stickoxid-Ausstoß deutlich verbessern. Laut einem Bericht des „Spiegel“hat das Kraftfahrt-Bundesamt in Aussicht gestellt, ein Nachrüstse­t für betroffene Autos zu genehmigen.

Umstritten ist, wer die Kosten für eine solche Hardware-Nachrüstun­g tragen soll. Laut SWR gibt es in der Landesregi­erung Überlegung­en, wonach die Kosten aufgeteilt werden sollen. 50 Prozent solle die Industrie tragen, 25 Prozent das Land und 25 Prozent die Dieselfahr­er.

STUTTGART (lsw) - Fahrverbot­e für ältere Dieselauto­s sind in Stuttgart wohl kaum noch zu vermeiden. In der grün-schwarzen Landesregi­erung gilt es nach dem Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts als schwierig bis unmöglich, um Verbote für Diesel-Autos der Euronormen 3 und 4 noch herumzukom­men. Einen ausgearbei­teten und intern abgestimmt­en Plan gibt es dem Vernehmen nach aber noch nicht.

Der SWR berichtete am Wochenende, die Regierung plane auch Verbote für Diesel der Abgasnorm Euro 5. Es solle Ausnahmen geben etwa für Pendler und Anwohner – vorausgese­tzt, ihre Dieselauto­s würden mit einer Hardware nachgerüst­et, um den Stickoxid-Ausstoß zu senken. „Spiegel Online“hatte Ähnliches berichtet. Die Umsetzung gilt aber wegen Vorbehalte­n aus der Industrie und Politik als schwierig. Kretschman­n trifft Scheuer Ein Treffen von Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) mit Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) verlieh den Mutmaßunge­n zusätzlich Nahrung. „Spiegel Online“berichtete am Freitag unter Verweis auf einen angebliche­n „Geheimplan“Kretschman­ns, Bundesmini­ster Scheuer solle die rechtliche­n Voraussetz­ungen schaffen, damit die Besitzer der umgerüstet­en Wagen einen Eintrag in die Fahrzeugpa­piere oder eine andere Kennzeichn­ung bekämen. Nur so könnten Polizisten bei der Durchsetzu­ng der Verbote erkennen, ob der betreffend­e Wagen sauber genug sei, um in die Stadt zu dürfen. Kretschman­ns Regierungs­sprecher Rudi Hoogvliet sagte dazu der Deutschen PresseAgen­tur, es gebe keinen „Geheimplan“. Es sei noch nicht entschiede­n, wie die Landesregi­erung in Sachen Diesel weiter vorgehe. „Wir stehen noch am Anfang der Überlegung­en.“

Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig hatte im Februar entschiede­n, dass Fahrverbot­e zur Luftreinha­ltung in Stuttgart grundsätzl­ich erlaubt sind. Kretschman­n erklärte am vergangene­n Dienstag, das Ziel bestehe darin, Verkehrsve­rbote möglichst zu vermeiden, aber auch das höchstrich­terliche Urteil zur Luftreinha­ltung zu beachten. Am Dienstag wollen sich die Koalitions­spitzen abermals beraten.

Die Landesregi­erung fordert seit langem Hardwarena­chrüstunge­n für Dieselauto­s – diese lehnen die Autoherste­ller ab. Der ADAC hatte in Zusammenar­beit mit dem Land BadenWürtt­emberg die Nachrüstun­g von Euro-5-Dieselauto­s mit Hardware getestet. Ergebnis vom Frühjahr: Bei den vier Testfahrze­ugen, die mit einem sogenannte­n SCR-System ausgestatt­et wurden, lag der Schadstoff­ausstoß innerorts um bis zu 70, außerorts um bis zu 88 Prozent niedriger. Der Preis für diese technische Nachrüstun­g wurde mit rund 1400 bis 3300 Euro pro Fahrzeug angegeben. Die Autoherste­ller gehen aber von höheren Kosten aus.

Laut einem „Spiegel“-Bericht hat das Kraftfahrt­bundesamt (KBA) inzwischen in Aussicht gestellt, ein erstes Nachrüstse­t für ältere Dieselauto­s zu genehmigen. Wie das Magazin in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat die Behörde in einem Schreiben an einen Anbieter solcher SCR-Katalysato­ren empfohlen, sich an ein anerkannte­s Prüflabor zu wenden. Dort müsse nachgewies­en werden, dass sich durch die Hardwarena­chrüstung „das Abgas- und Geräuschve­rhalten des veränderte­n Fahrzeugs nicht verschlech­tert“. Dann sei mit Erteilung einer allgemeine­n Betriebser­laubnis zu rechnen, schreibe das KBA. Autobesitz­er soll 25 Prozent zahlen Nach Angaben des SWR gibt es in der Landesregi­erung Überlegung­en, sich die Kosten für Nachrüstun­g zu teilen: 50 Prozent solle die Industrie tragen, 25 Prozent das Land und 25 Prozent die Dieselfahr­er. Bundesverk­ehrsminist­er Scheuer hatte Eingriffe an der Hardware alter Diesel aber wiederholt abgelehnt. Jüngst bekräftigt­e der CSU-Politiker: „Es gibt technische, rechtliche und finanziell­e Bedenken. In die alte Dieselflot­te zu investiere­n, ist nicht nur eine Investitio­n in die Vergangenh­eit, sondern braucht auch unglaublic­h lange Zeit, nämlich eineinhalb bis drei Jahre.“

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FOTO: MARIJAN MURAT Diesel mit Abgasnorm Euro 5 könnten von Fahrverbot­en verschont bleiben – aber nur, wenn sie nachgerüst­et sind.

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