Noch immer drohen Klagen
Einen Tag zum Feiern sollen Peter Hauk und mit ihm die Landesregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände haben. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist zunächst auch ein Erfolg. Schärfere Regeln bei der Bewirtschaftung kommunaler und privater Wälder durch Landesförster sind nun vom Tisch. Die Kartellwächter kamen mit ihrem Ziel, den Wettbewerb zu fördern und das übermächtige Land in seine Schranken zu weisen, nicht durch.
Allerdings argumentierten die Richter nicht inhaltlich, sondern allein formal. Das ist die Schwachstelle, der sich Hauk annehmen muss. Zudem drohen dem Land noch immer Schadenersatzklagen in mehrstelliger Millionenhöhe.
Andere Länder, darunter der Nachbar Rheinland-Pfalz, haben mit dem Bundeskartellamt gemeinsame Lösungen erarbeitet. Um weitere Streitigkeiten aus dem Weg zu räumen, wäre das auch im Südwesten sinnvoll. k.ballarin@schwaebische.de der Holzvermarktung in Baden-Württemberg nicht eingelassen. Damit bleiben die Einschätzungen vom Oberlandesgericht Düsseldorf und vom Bundeskartellamt unwidersprochen, dass diese Praxis eindeutig kartellrechtswidrig war.“
Bis zu einer Verjährung bleibt den Klägern nach dem BGH-Urteil nun ein Jahr Zeit, Klage einzureichen. Wann und wo dies geschehen wird, will Lahme noch nicht sagen. Dass es geschehen wird – daran lässt er indes keinen Zweifel. Schließlich gehe es für seine Mandanten um Millionen. Minister Hauk hatte zuletzt von einem Betrag von 20 Millionen Euro jährlich seit 2015 gesprochen, falls das Land vor Gericht scheitern sollte. „Wir gehen von deutlich höheren Zahlen aus“, sagt Lahme.