Warum Mörder nicht am Tatort sein müssen
Strafrechtsprofessor Müller beantwortet wichtige Fragen zu den Urteilen im NSU-Prozess
RAVENSBURG - Henning Ernst Müller ist Professor für Strafrecht an der Universität Regensburg. Im Gespräch mit Sebastian Heinrich erklärt er, warum Beate Zschäpe im NSU-Prozess wegen Mordes verurteilt wurde, obwohl sie an keinem Tatort war – und wie lange es jetzt dauert, bis über eine Revision der Verteidiger entschieden ist. Warum wurde Beate Zschäpe wegen Mordes verurteilt, obwohl sie an keinem der Tatorte war? Für die Mittäterschaft ist es nach den bisherigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht erforderlich, dass jeder Mittäter am Tatort war. Neben einem gemeinsamen Tatplan und dem Willen, die Tat als „eigene“mit zu begehen, genügt ein „wesentlicher Tatbeitrag“– der zum Beispiel zur Vorbereitung der Tat erbracht wurde. Ob jemand wirklich am Tatort anwesend war, ist also nach ganz überwiegender Ansicht der Rechtswissenschaft nicht entscheidend für die Mittäterschaft. Was bedeutet die „besondere Schwere der Schuld“, die bei Zschäpe festgestellt wurde? Die Strafe für Mord ist die „lebenslange Freiheitsstrafe“. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss aber auch ein wegen Mordes verurteilter Mensch eine Chance haben, sich zu resozialisieren und wieder in Freiheit zu kommen. Über eine Entlassung wird aber frühestens nach 15 Jahren entschieden. Wenn das Gericht die „besondere Schwere der Schuld“festgestellt hat, dann kann nach 15 Jahren noch keine Entlassung erfolgen. Warum hat der Richter in Zschäpes Fall auf Sicherungsverwahrung verzichtet? Die Sicherungsverwahrung setzt voraus, dass ein „Hang“zu erheblichen Straftaten besteht und deshalb die Täterin für die Allgemeinheit gefährlich ist. Dabei geht es aber nicht nur um die früheren Taten, sondern um den aktuellen Zustand der Verurteilten. Offenbar hat das Gericht diese Voraussetzungen nicht bejaht. Warum können Verteidiger und Nebenkläger jetzt nur Revision einlegen und nicht Berufung? Berufung (und damit praktisch eine Wiederholung der Beweisaufnahme) gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts, also bei geringfügigeren Fällen. Schwerwiegende Delikte und umfangreiche Verfahren werden gleich vor einer Strafkammer des Landgerichts (LG), bei Terrorismus wie hier sogar eines Strafsenats des Oberlandesgerichts (OLG) verhandelt. Gegen die Entscheidungen des LG oder OLG sieht das Gesetz nur noch die rechtliche Überprüfung des Urteils in der Revision vor. Wie lange dauert es jetzt voraussichtlich, bis der BGH über die Revision entschieden hat? Zunächst kann es wegen der Länge der Hauptverhandlung deutlich mehr als ein Jahr dauern, bis die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt. Erst dann kann eine Revision begründet werden, wofür die Verteidiger ebenfalls eine längere Frist bekommen. Mit einer Entscheidung des BGH ist also erst in einigen Jahren zu rechnen. Beate Zschäpe bleibt inzwischen aber im Gefängnis. Wie wichtig ist dieser Prozess in der deutschen Rechtsgeschichte? Der rechtsextremistische Terrorismus des NSU hat historische Dimensionen, weil er in Deutschland über so lange Zeit und mit so vielen Opfern stattfinden konnte, ohne dass die Täter ermittelt wurden. Auch der Prozess ist sicherlich außerordentlich wichtig. Aber ob er wirklich in die Rechtsgeschichte eingehen wird, muss man abwarten. Teilen Sie die Einschätzung, dass der Prozess in einer Reihe mit den Auschwitz-Prozessen und dem Stammheim-Prozess steht? Historische Dimensionen – im negativen Sinn – haben die Taten. Ich bin eher skeptisch, dass der Prozess selbst in die genannte Reihe gehört. Mehrere Nebenkläger beanstanden, dass die Rolle des Verfassungsschutzes im NSU-Prozess nicht ausreichend beleuchtet wurde. Wäre das aus Ihrer Sicht in diesem Prozess möglich gewesen? Ein Strafverfahren hat ein durch die Anklage formuliertes und gerahmtes Programm. In diesem kam bei der NSU-Anklage die mögliche Rolle der Verfassungsschutzbehörden nicht beziehungsweise nur unzureichend vor. In der Hauptverhandlung wird aber nur über das Unrecht und die Schuld der Angeklagten verhandelt, nicht über andere Personen oder etwa das Versagen von Institutionen, solange dies nicht Auswirkungen auf das Unrecht der Tat der Angeklagten hat. Das heißt: Die notwendige Aufklärung über nachrichtendienstliche Hintergründe muss andernorts geschehen. Es sei denn, Verfassungsschutzmitarbeiter werden zum Beispiel selbst angeklagt.
Haftbefehl gegen Iraner wegen Spionage
KARLSRUHE (AFP) - Wegen mutmaßlicher Spionage und Verabredung zum Mord hat die Bundesanwaltschaft einen Haftbefehl gegen einen 46-jährigen Iraner erwirkt. Den Angaben zufolge soll der tatverdächtige Assadollah A. im vergangenen März ein in Antwerpen lebendes Ehepaar beauftragt haben, einen Sprengstoffanschlag auf eine Versammlung der iranischen Auslandsopposition zu verüben. Zudem soll der als dritter Botschaftsrat an der iranischen Botschaft in Wien akkreditierte A. Mitarbeiter des iranischen Nachrichtenministeriums gewesen sein.
Nordrhein-Westfalen kehrt zu G9 zurück
DÜSSELDORF (dpa) - NordrheinWestfalen kehrt zurück zum Abitur nach neun Jahren Gymnasium (G9). Der Landtag in Düsseldorf besiegelte am Mittwoch abschließend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP die Abkehr vom achtjährigen „TurboAbitur“. Die Umstellung zu G9 an öffentlichen Gymnasien startet im Schuljahr 2019/20 mit den Fünftund Sechstklässlern. Schüler, die derzeit ein öffentliches Gymnasium besuchen, bleiben aber im G8Modus. Auch andere Bundesländer wie Bayern haben inzwischen die Kehrtwende beschlossen.
Sieben Prozent mehr Sozialwohnungen gebaut
BERLIN (KNA) - Der Bund spricht sich für eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus aus. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den Bericht über verwendete sogenannte Kompensationsmittel für soziale Wohnraumförderung 2017. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte nach der Kabinettssitzung, dass für ihn bezahlbarer Wohnraum eine der wichtigsten politischen Aufgaben überhaupt sei. Im vergangenen Jahr stieg demnach im Vorjahresvergleich der geförderte Neubau von Mietwohnungen um rund sieben Prozent. Ende 2016 gab es in Deutschland rund 1,27 Millionen Sozialmietwohnungen. Das entspricht einer Quote von sechs Prozent aller Mietobjekte.