Wohnhaus darf gebaut werden, Carport vorerst nicht
Technischer Ausschuss in Emmingen-Liptingen winkt zahlreiche Baugesuche durch
EMMINGEN-LIPTINGEN (wr) - Der Neubau eines Wohnhauses mit sechs Einheiten und insgesamt acht Stellplätzen, davon sechs Carports, in der Heudorfer Straße in Liptingen, hat den Technischen Ausschuss des Gemeinderats von Emmingen-Liptingen am Donnerstagabend zum dritten Mal beschäftigt. Nachdem Bauherr und Architekt die Pläne überarbeitet hatten, gab es Einwendungen der Nachbarn über den Ort der Stellplätze am Straßenrand.
Die zwei vorgesehenen Balkone ragen zwei Meter über die festgesetzte Baugrenze. Die Dachneigung beträgt 30 Grad. Ein Gemeinderatsbeschluss sieht eine Dachneigung von 27 Grad mit einer Abweichung von drei Grad nach oben oder unten vor. Der Punkt war daher unstrittig.
Somit ging es um die Zweigeschossigkeit, die von den Nachbarn abgelehnt wird. Auch wurden die Carports und die Stellplätze an der Straße von ihnen wegen Verkehrsgefährdung abgelehnt. Bürgermeister Joachim Löffler sagte, dass der Bau durch das Landratsamt genehmigt werde, da das Baurecht nicht verletzt werde. „Das Wohl der Einwohner ist wichtig, aber man kann sich nicht über Baugesetze hinwegsetzen“, sagte Löffler.
Mit vier Ja-Stimmen und zwei Gegenstimmen wurde der Dachneigung zugestimmt. Der Verschiebung des Gebäudes um zwei Meter, um die Baugrenze einzuhalten, wurde ebenfalls zugestimmt. Die Anordnung der Stellplätze und Carports wurde vertagt und an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zur Entscheidung gegeben. Bei weiteren elf Baugesuchen wurden zwei wegen noch nicht abgeschlossenen Anhörungen abgesetzt und bei den restlichen neun Gesuchen das Einvernehmen erteilt. Wasserburger Talweg muss saniert werden Der Wasserburger Talweg auf der Gemarkung von Eigeltingen wird von Landwirten aus Emmingen-Liptingen stark genutzt. Im August 1960 hatte der Gemeinderat beschlossen, mit der Gemeinde Honstetten einen Vertrag über die Unterhaltung des Wegs abzuschließen. Seither zahlt die Gemeinde einen jährlichen Beitrag von 25 Euro. Inzwischen sei der Weg in einem sanierungsbedürftigen Zustand, der das Befahren ohne Beschädigung unmöglich mache. Eine Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der Sanierung würde die Gemeinde Eigeltingen begrüßen.
Der Technische Ausschuss beschloss, den Beschluss des Gemeinderates von 1960 aufzuheben und über eine Bedarfsregelung mit einer anteilmäßigen Kostenbeteiligung mit der Gemeinde Eigeltingen zu verhandeln.