Wie Autofahrer Ärgernisse im Alltag bewältigen
Zuparken ist nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt – Umweltplakette regelmäßig kontrollieren
Wer wird denn gleich in die Luft gehen? So wie ein bekanntes Werbemännchen früher mit den Tücken des Alltags kämpfen musste, mag sich mancher Autofahrer von Zeit zu Zeit auch fühlen: zugeparkt, Nummernschilder gestohlen, die Ampel wird nicht grün, und dann macht auch noch ein Blitzer ein Foto, obwohl man nicht zu schnell unterwegs ist. Was ist zu tun, damit sich solche Situationen möglichst schnell klären? Ein Überblick zu gängigen Ärgernissen:
Nummernschilder gestohlen: Jetzt muss die Polizei informiert werden, die den Diebstahl aufnimmt, erklärt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp aus Neuss. Mit dem Auto fahren dürfe man jetzt nicht mehr. „Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von 50 Euro nach sich ziehen würde.“Anschließend müssen sich die Besitzer neue Kennzeichen beim Straßenverkehrsamt besorgen. Erst dann dürfen sie den Wagen wieder bewegen.
Auto abgeschleppt: Groß ist die Überraschung, wenn etwa nach dem Urlaub das Auto nicht mehr an der Straße steht, sondern abgeschleppt wurde. „Das kann der Fall sein, wenn dort eine Baustelle eingerichtet wurde und es entsprechende Halteverbotsschilder gibt“, sagt Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Das Bundesverwaltungsgericht habe hierzu gerade erst im Mai geurteilt, dass der Urlauber die Abschleppkosten tragen muss, wenn die Schilder mit einer Vorlaufzeit von drei Tagen aufgestellt wurden. Bei längerer Abwesenheit sei es daher ratsam, den Wagen auf einem privaten Parkplatz abzustellen oder einen Bekannten zu bitten, das Auto im Auge zu behalten, rät Smetanin.
Eigene Parkbucht belegt: Gerade in Innenstädten sind Parkplätze Mangelware. Wer eine Parkbucht anmietet, scheint auf der sicheren Seite. Was aber tun, wenn der Parkplatz plötzlich von einem fremden Fahrzeug belegt wird – trotz klarer Beschilderung? „Die falsche Lösung wäre, den eigenen Wagen vor das falsch geparkte Fahrzeug zu stellen, denn dann droht eine Anzeige wegen Nötigung“, sagt Holger Küster vom ACV Automobil-Club Verkehr. Er rät dazu, die Situation genau zu dokumentieren und den Falschparker damit zu konfrontieren. Zwar sei es auch möglich, einen Abschleppdienst anzurufen. Die Kosten jedoch müssten zunächst selbst getragen und könnten erst später beim Falschparker geltend gemacht werden – notfalls gerichtlich.
Auto ist zugeparkt: „Zunächst sollte man versuchen, den Halter des störenden Fahrzeugs ausfindig zu machen“, empfiehlt Smetanin. Gelingt dies nicht, sollte die Polizei gerufen werden. Die könne den Wagen dann auch abschleppen lassen. Übrigens: Zuparken ist auch dann verboten, wenn der andere Wagen falsch geparkt wurde. „Es ist eine Besitzstörung und verbotene Eigenmacht, ein anderes Fahrzeug zuzuparken“, erklärt Goldkamp. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Tischnachbar im Restaurant sich nach diversen hochprozentigen Getränken ganz offensichtlich alkoholisiert hinters Steuer setzen und wegfahren will. Goldkamp: „Als Notfallmaßnahme darf er dann auch zugeparkt oder anderweitig am Wegfahren gehindert werden.“Erlaubt sei auch, dem Angetrunkenen die Fahrzeugschlüssel wegzunehmen. Parallel dazu sollte natürlich die Polizei informiert werden.
Ampel bleibt ewig rot: „Ist man mit Beifahrer unterwegs, sollte der zunächst die Fußgängerampel bedienen, denn oftmals ist die mit der Autoampel vernetzt“, rät Küster. Wenn das nicht zum Erfolg führt, dürfe man nach einer angemessenen Wartedauer auch vorsichtig losfahren. Allerdings, so Küster, sei nicht verbindlich geregelt, wie lange tatsächlich gewartet werden muss. Im Zweifelsfall könne auch die Polizei gerufen werden.
Offensichtlich falsch geblitzt: Besonders ärgerlich ist es, in einem 50er-Bereich trotz Tempo 48 km/h geblitzt zu werden. Handelt es sich um einen fest installierten Blitzer, rät Rechtsanwalt Goldkamp dazu, den Standort des Starenkastens und die davor liegende Strecke mit ihren Verkehrsschildern gut zu dokumentieren. „Kommt ein Bußgeldbescheid, sollte man Einspruch einlegen.“Erfolgte die Messung mit einem mobilen Blitzer, sollten Betroffene die Messbeamten ruhig vor Ort ansprechen und auf die offensichtliche Falschmessung hinweisen.
Falschparker auf Ladeplatz: Immer öfter erleben E-Auto-Fahrer, dass ihre Parkflächen an Stromtankstellen durch „normale“Autos belegt sind. Laut Smetanin ist das ein klarer Fall für den Abschlepphaken, zumal sich die Ladepunkte in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum befinden. „Insofern sollte man in so einem Fall sofort die Polizei oder das Ordnungsamt anrufen.“
Knöllchen trotz Umweltplakette: Die Umweltplakette sorgt dafür, dass sich Autofahrer in den Innenstädten in allen Zonen bewegen dürfen. Teuer kann es werden und sogar einen Punkt kosten, wenn die Plakette plötzlich ungültig ist. „Das kann passieren, wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mehr lesbar ist“, sagt Smetanin. Denn oftmals werde das Kennzeichen handschriftlich eingetragen, was dazu führe, dass es irgendwann ausbleicht. Deshalb sollten Autofahrer die Lesbarkeit besser regelmäßig kontrollieren.