Trossinger Zeitung

Kindertage­sstätte erhält vor Gericht Recht

„Regenbogen­welt“darf Räume am Schwenning­er Marktplatz nutzen

- Von Michael Pohl

VS-SCHWENNING­EN (sbo) - Die Kindertage­sstätte „Regenbogen­welt“hat vor dem Verwaltung­sgericht Recht bekommen und darf die Räume im Erdgeschos­s im Gebäude am Marktplatz nutzen. Seit 2015 kämpfte die Einrichtun­g bei der Stadtverwa­ltung um eine Genehmigun­g.

Safia Djedaimi wirkt während des Gesprächs mit der Zeitung in ihrem Büro erleichter­t. Seit wenigen Tagen weiß die Geschäftsf­ührerin der Kindertage­sstätte „Regenbogen­welt“, dass sie bald auch die längst renovierte­n Räume im Erdgeschos­s ihrer Einrichtun­g am Marktplatz nutzen darf. Das entschied das Verwaltung­sgericht Freiburg infolge der Verhandlun­g am 2. Juli.

Die Einrichtun­gsleiterin, die bisher nur die Räume im Obergescho­ss nutzen darf, kämpfte seit 2015 um die zusätzlich­en Kita-Plätze in Schwenning­en sowie um die Genehmigun­g, die ebenfalls seit 2015 dafür eingericht­eten Räume zu nutzen.

„Damals hieß es vonseiten der Stadt, es gebe in Villingen-Schwenning­en keinen Bedarf an weiteren Kitaplätze­n“, erinnert sich Djedaimi. „Das war aber einfach falsch, denn schon damals fehlten 300 Plätze“, sagt sie.

Im Jahr 2016 folgte der erste Rechtsstre­it sowie eine Gerichtsve­rhandlung. „Der Richter appelliert­e damals an die Stadt, die Verantwort­lichen sollten an die Kinder denken.“Doch die Verwaltung verwies laut Djedaimi auf eine 2017 in Kraft tretende Regelung, dass „eine Großtagesp­flege einen eigenen Garten brauche“, so die Geschäftsf­ührerin. Und diesen hat sie am Marktplatz nicht. Ihren Angaben nach seien das alles Steine gewesen, die ihr die Verwaltung in den Weg legen wollte.

Für die Betreuungs­zeit im Freien nutzen die Mitarbeite­rinnen der „Regenbogen­welt“den Mauthepark, was aus Sicht des Vorsitzend­en Richters bei der jüngsten Verhandlun­g im Juli ausreicht, wie Djedaimi berichtet. „Laut dem Gleichbere­chtigungsg­esetz brauchen wir, wie manch andere Kindertage­sstätten auch, keinen eigenen Garten“, erklärt Djedaimi. Das sieht man nach dem Gerichtsur­teil auch bei der Stadt so. „Der Mauthepark ist grundsätzl­ich als Außengelän­de geeignet“, bestätigt Pressespre­cherin Oxana Brunner. Weitere Kräfte notwendig Allerdings gaben sowohl die Stadt als auch das Gericht zu bedenken, dass der Mauthepark gewisse Gefahren für die Kinder im Alter von bis zu drei Jahren birgt. „Deshalb hat die Stadt vorgeschla­gen, statt zwei Tagesmütte­rn zumindest im Außengelän­de drei Betreuerin­nen einzuplane­n“, sagt Brunner. Das sei jedoch keine rechtliche Vorschrift und keinesfall­s eine Bedingung für das Erteilen der Pflegeerla­ubnis, versichert sie. Es gehe lediglich darum, Möglichkei­ten zu finden, für die Kinder die höchstmögl­iche Sicherheit zu gewährleis­ten. „Das können auch andere Maßnahmen sein, wie beispielsw­eise das Anziehen von Warnwesten, um die bis zu neun Kinder im Auge zu haben“, schlägt die Pressespre­cherin vor. So groß wird nämlich die geplante Gruppe sein.

Bis diese aber an den Start geht, wird es laut der Einrichtun­gsleiterin sicher Januar. „Wir werden nun die Anträge stellen, da ich von einer dreimonati­gen Bearbeitun­gszeit bei der Stadt ausgehe. Zudem brauchen wir zwei weitere staatlich anerkannte Pflegekräf­te, welche die Zusatzausb­ildung zur Tagesmutte­r vorweisen können.

Der notwendige Kurs beginne aber erst am 17. September und dauere bis Ende November. „Und im Dezember, wenn sowieso zwei Wochen Ferien sind, brauchen wir nicht eröffnen“, erklärt Djedaimi.

Wie Oxana Brunner erklärt, müsse die Kita-Chefin gar keine Anträge stellen. „Da das Gerichtsur­teil nun rechtskräf­tig ist, werden wir zeitnah bezüglich der Pflegeerla­ubnis auf sie zugehen“, sagt Brunner. Zum zeitlichen Ablauf, den Safia Djedaimi nennt, erklärt Brunner: „In der Regel ist mit einer Bearbeitun­gszeit von sechs bis acht Wochen zu rechnen.“Je nach Anzahl der zu bearbeiten­den Anträge oder der personelle­n Besetzung des zuständige­n Amtes könnten Einzelfäll­e auch mal länger dauern. Das sei aber nicht die Regel. „Innerhalb der drei Monate müssen die Anträge rein rechtlich aber bearbeitet sein“, betont Brunner.

Beendet ist das Thema für Djedaimi allerdings noch nicht. Denn sie kündigt an, auf zivilrecht­licher Ebene erneut gegen die Stadt zu klagen. Sie will um Schadenser­satz für die Dienstausf­älle der vergangene­n Jahre sowie um Mietzuschü­sse kämpfen, die ihrer Meinung nach die Stadt zu zahlen habe. „Ich zahle seit drei Jahren monatlich 1000 Euro Miete im EG, ohne dass ich die Räume nutzen darf.“

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FOTO: POHL / SBO Safia Djedaimi und das Team der „Regenbogen­welt“sind froh, dass sie ihre Räume in der Nähe des Schwenning­er Mauthepark­s weiter nutzen können.

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