Trossinger Zeitung

Gemeinden bieten idyllische Grillplätz­e an

Einige Plätze sind frei zugänglich und kostenlos, bei anderen ist eine Anmeldung nötig – Verbot im Wald zu grillen mittlerwei­le aufgehoben

- Von Simon Schneider und Silvia Müller

WURMLINGEN/GUNNINGEN/TALHEIM - Sommerzeit ist immer auch Grillzeit. Die Gemeinden Durchhause­n, Gunningen und Wurmlingen bieten mehrere Grillplätz­e an, die von den Gemeindemi­tgliedern benutzt werden dürfen. Aber: Aufgrund der Trockenper­iode der vergangene­n Wochen gab es bis Ende August im Landkreis Tuttlingen ein Grillverbo­t auf öffentlich­en Grillplätz­en.

In der Gemeinde Wurmlingen sind drei Grillplätz­e vorhanden. Neben dem „Am Talacker“und dem „Grillplatz auf dem Rußberg“beim „Staigkreuz“legten Jugendlich­e in einer 72-Stunden-Aktion den Grillplatz „Hölzle“an.

Letzterer ist nicht frei zugänglich, sondern kann über die Gemeindeve­rwaltung reserviert werden. „Hierfür ist ein Schlüssel für das dort befindlich­e Tor nötig. Insbesonde­re war dies der Wunsch der Jugendlich­en, auch einen Grillplatz zu haben, der reserviert werden kann und bei dem sie sich dann in ihrer Gruppe treffen können“, teilt Wurmlingen­s Bürgermeis­ter Klaus Schellenbe­rg mit. Für Jugendlich­e ist dieser Grillplatz kostenlos, ansonsten wird eine Gebühr von zehn Euro verlangt.

Die Grillplätz­e „auf dem Rußberg“und „Am Talacker“sind hingegen frei zugänglich und kostenlos. Der am meisten frequentie­rte Grillplatz ist „Am Talacker“. „Er ist groß, hat mehrere Sitzmöglic­hkeiten und Tische und ist mit dem Spielplatz kombiniert. Darüber hinaus ist er direkt mit dem PKW anfahrbar“, fügte Schellenbe­rg hinzu. Dagegen werde der Grillplatz im „Hölzle“aufgrund der Reservieru­ng weniger benutzt. Ohnehin können alle drei Grillplätz­e direkt mit dem Auto angefahren werden.

„Jeder aus der Gemeinde Wurmlingen darf diese Grillplätz­e gerne nutzen. Wir wünschen uns allerdings, dass man diese wieder so verlässt, wie man es wünscht, diese selbst anzutreffe­n“, sagte der Schultes und ergänzt: „Alle Nutzer sollten Zugang dazu haben. Manche Gruppe, insbesonde­re auf dem Grillplatz Rußberg, schickt andere Nutzer weg, mit der Behauptung der Platz sei für sie reserviert“, so Schellenbe­rg.

Die Grillplätz­e sind mit entspreche­nden Aufwendung­en von der Gemeinde für die Herstellun­g und den laufenden Unterhalt verbunden. „Um diese Einrichtun­g in einem guten, aber auch verkehrssi­cheren Zustand zu erhalten, wurden entspreche­nde Benutzungs­ordnungen getroffen“, betont Schellenbe­rg. Allgemein wünscht sich die Gemeinde, dass die Grillplätz­e pfleglich behandelt und verlassen werden.

Auch der Gunninger Grillplatz liegt sehr verkehrsgü­nstig und bietet viele Möglichkei­ten. Der Grillplatz bietet Sitzgelege­nheiten, einen Sandkasten und verschiede­ne Spielgerät­e. „Die Nutzung des Grillplatz­es muss von der Gemeinde genehmigt werden und ist gebührenpf­lichtig. Die Nutzung kostet 25 Euro“, ist aus der Gemeindeve­rwaltung zu erfahren. „Weiterhin bitten wir die Besucher des Grillplatz­es darauf zu achten, dass die Anwohner in der angrenzend­en Nachtweide­nstraße nicht durch parkende Autos bei der Zufahrt zu ihren Grundstück­en eingeschrä­nkt werden“, ist von Bürgermeis­terin Heike Ollech zu erfahren.

Der Grillplatz am Fuße des Lupfen liegt malerisch unterhalb des Talheimer Hausbergs. Die Feuerstell­e ist von Bänken umgeben, für die weitere Infrastruk­tur muss der Gast selbst sorgen. Im Wald gibt es viel zu entdecken, die angrenzend­en Felder und Wiesen werden landwirtsc­haftlich genutzt. Der Blick kann in die Weite schweifen, selbst der ThyssenTes­tturm ist am Horizont sichtbar. „Der Grillplatz ist kostenfrei nutzbar, Gruppen ab zehn Personen müssen die Nutzung bei der Gemeindeve­rwaltung anmelden“, erklärt Bürgermeis­ter Martin Hall.

Von einer Nennung und Vorstellun­g der Grillplätz­e in SeitingenO­berflacht und Rietheim-Weilheim sahen deren Bürgermeis­ter Bernhard Flad und Jochen Arno ab. Waldbrandg­efahr vorbei Ein großes Thema in den vergangene­n Wochen war die Waldbrandg­efahr. Aufgrund der heißen Sommertemp­eraturen und der langanhalt­enden Trockenhei­t hatte das Landratsam­t Tuttlingen bis 31. August durch die Allgemeinv­erfügung offenes Feuer untersagt.

Doch inzwischen hat der Deutsche Wetterdien­st die Waldbrandg­efahr auch im Kreis Tuttlingen wieder auf die Stufe 1 herabgestu­ft. Das vom Kreisforst­amt verhängte Verbot, an eingericht­eten Feuerstell­en in und am Wald zu Grillen, wurde daher aufgehoben.

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FOTO: SIMON SCHNEIDER Der Grillplatz „Am Talacker“ist der beliebtest­e in Wurmlingen.

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