Gemeinden bieten idyllische Grillplätze an
Einige Plätze sind frei zugänglich und kostenlos, bei anderen ist eine Anmeldung nötig – Verbot im Wald zu grillen mittlerweile aufgehoben
WURMLINGEN/GUNNINGEN/TALHEIM - Sommerzeit ist immer auch Grillzeit. Die Gemeinden Durchhausen, Gunningen und Wurmlingen bieten mehrere Grillplätze an, die von den Gemeindemitgliedern benutzt werden dürfen. Aber: Aufgrund der Trockenperiode der vergangenen Wochen gab es bis Ende August im Landkreis Tuttlingen ein Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen.
In der Gemeinde Wurmlingen sind drei Grillplätze vorhanden. Neben dem „Am Talacker“und dem „Grillplatz auf dem Rußberg“beim „Staigkreuz“legten Jugendliche in einer 72-Stunden-Aktion den Grillplatz „Hölzle“an.
Letzterer ist nicht frei zugänglich, sondern kann über die Gemeindeverwaltung reserviert werden. „Hierfür ist ein Schlüssel für das dort befindliche Tor nötig. Insbesondere war dies der Wunsch der Jugendlichen, auch einen Grillplatz zu haben, der reserviert werden kann und bei dem sie sich dann in ihrer Gruppe treffen können“, teilt Wurmlingens Bürgermeister Klaus Schellenberg mit. Für Jugendliche ist dieser Grillplatz kostenlos, ansonsten wird eine Gebühr von zehn Euro verlangt.
Die Grillplätze „auf dem Rußberg“und „Am Talacker“sind hingegen frei zugänglich und kostenlos. Der am meisten frequentierte Grillplatz ist „Am Talacker“. „Er ist groß, hat mehrere Sitzmöglichkeiten und Tische und ist mit dem Spielplatz kombiniert. Darüber hinaus ist er direkt mit dem PKW anfahrbar“, fügte Schellenberg hinzu. Dagegen werde der Grillplatz im „Hölzle“aufgrund der Reservierung weniger benutzt. Ohnehin können alle drei Grillplätze direkt mit dem Auto angefahren werden.
„Jeder aus der Gemeinde Wurmlingen darf diese Grillplätze gerne nutzen. Wir wünschen uns allerdings, dass man diese wieder so verlässt, wie man es wünscht, diese selbst anzutreffen“, sagte der Schultes und ergänzt: „Alle Nutzer sollten Zugang dazu haben. Manche Gruppe, insbesondere auf dem Grillplatz Rußberg, schickt andere Nutzer weg, mit der Behauptung der Platz sei für sie reserviert“, so Schellenberg.
Die Grillplätze sind mit entsprechenden Aufwendungen von der Gemeinde für die Herstellung und den laufenden Unterhalt verbunden. „Um diese Einrichtung in einem guten, aber auch verkehrssicheren Zustand zu erhalten, wurden entsprechende Benutzungsordnungen getroffen“, betont Schellenberg. Allgemein wünscht sich die Gemeinde, dass die Grillplätze pfleglich behandelt und verlassen werden.
Auch der Gunninger Grillplatz liegt sehr verkehrsgünstig und bietet viele Möglichkeiten. Der Grillplatz bietet Sitzgelegenheiten, einen Sandkasten und verschiedene Spielgeräte. „Die Nutzung des Grillplatzes muss von der Gemeinde genehmigt werden und ist gebührenpflichtig. Die Nutzung kostet 25 Euro“, ist aus der Gemeindeverwaltung zu erfahren. „Weiterhin bitten wir die Besucher des Grillplatzes darauf zu achten, dass die Anwohner in der angrenzenden Nachtweidenstraße nicht durch parkende Autos bei der Zufahrt zu ihren Grundstücken eingeschränkt werden“, ist von Bürgermeisterin Heike Ollech zu erfahren.
Der Grillplatz am Fuße des Lupfen liegt malerisch unterhalb des Talheimer Hausbergs. Die Feuerstelle ist von Bänken umgeben, für die weitere Infrastruktur muss der Gast selbst sorgen. Im Wald gibt es viel zu entdecken, die angrenzenden Felder und Wiesen werden landwirtschaftlich genutzt. Der Blick kann in die Weite schweifen, selbst der ThyssenTestturm ist am Horizont sichtbar. „Der Grillplatz ist kostenfrei nutzbar, Gruppen ab zehn Personen müssen die Nutzung bei der Gemeindeverwaltung anmelden“, erklärt Bürgermeister Martin Hall.
Von einer Nennung und Vorstellung der Grillplätze in SeitingenOberflacht und Rietheim-Weilheim sahen deren Bürgermeister Bernhard Flad und Jochen Arno ab. Waldbrandgefahr vorbei Ein großes Thema in den vergangenen Wochen war die Waldbrandgefahr. Aufgrund der heißen Sommertemperaturen und der langanhaltenden Trockenheit hatte das Landratsamt Tuttlingen bis 31. August durch die Allgemeinverfügung offenes Feuer untersagt.
Doch inzwischen hat der Deutsche Wetterdienst die Waldbrandgefahr auch im Kreis Tuttlingen wieder auf die Stufe 1 herabgestuft. Das vom Kreisforstamt verhängte Verbot, an eingerichteten Feuerstellen in und am Wald zu Grillen, wurde daher aufgehoben.