Es muss Klarheit her
Man kann es kaum glauben: Das Gesetz soll hier ein Schlupfloch zulassen, statt wie im Bebauungsplan festgelegt einem doch zwei Geschosse zu bauen, und keiner der bisherigen Bauherrn seit 1978 hat das gemerkt und ausgenutzt? Kann es sein, dass es hier keine höchstrichterlichen Entscheidungen dazu gibt? Es sieht so aus.
Der Drang nach mehr Wohnraum auf kleinerer Fläche könnte solche Auslegungen des Gesetzes an der Grenze oder auch weitergehende Tricks künftig beflügeln. Es ist daher sehr spannend und auch verdienstvoll, wenn hier diese Frage einmal durchgeklagt wird, um letztlich sicher zu sein, dass Genehmigungen auch wirklich im Sinne des Gesetzgebers sind.
Wenn die „große“Variante wirklich Sinn der Vorschriften wäre, wäre es für alle Nachbarn in allen Baugebieten beängstigend. Wer garantiert, dass man beim Kauf eines Bauplatzes nicht doch im Bebauungsplan ein Schlupfloch übersieht, das einem irgendwann ein Gebäude in der Nachbarschaft vorsetzt, in dessen Nähe man ansonsten nie gezogen wäre? Und die Gemeinderäte müssen in die Lage versetzt werden, alle Konsequenzen ihrer Plan- und Einzelfallentscheidungen zu überschauen. Im Dürbheimer Fall haben die Räte sie gekannt und befürwortet, was mit maßgeblich war für die Genehmigung.
Eines ist jedenfalls klar: Eigentlich sollten sich Nachbarn drauf verlassen können, dass sich alle an dieselben Regeln halten, auch wenn das Gesetz mehr zulassen würde. Im Sinne der Schaffung von mehr Wohnraum sind Verdichtungen wichtig, aber nicht, wenn dadurch der Eindruck der Ungleichbehandlung entsteht.