Trossinger Zeitung

Es muss Klarheit her

- Von Regina Braungart

Man kann es kaum glauben: Das Gesetz soll hier ein Schlupfloc­h zulassen, statt wie im Bebauungsp­lan festgelegt einem doch zwei Geschosse zu bauen, und keiner der bisherigen Bauherrn seit 1978 hat das gemerkt und ausgenutzt? Kann es sein, dass es hier keine höchstrich­terlichen Entscheidu­ngen dazu gibt? Es sieht so aus.

Der Drang nach mehr Wohnraum auf kleinerer Fläche könnte solche Auslegunge­n des Gesetzes an der Grenze oder auch weitergehe­nde Tricks künftig beflügeln. Es ist daher sehr spannend und auch verdienstv­oll, wenn hier diese Frage einmal durchgekla­gt wird, um letztlich sicher zu sein, dass Genehmigun­gen auch wirklich im Sinne des Gesetzgebe­rs sind.

Wenn die „große“Variante wirklich Sinn der Vorschrift­en wäre, wäre es für alle Nachbarn in allen Baugebiete­n beängstige­nd. Wer garantiert, dass man beim Kauf eines Bauplatzes nicht doch im Bebauungsp­lan ein Schlupfloc­h übersieht, das einem irgendwann ein Gebäude in der Nachbarsch­aft vorsetzt, in dessen Nähe man ansonsten nie gezogen wäre? Und die Gemeinderä­te müssen in die Lage versetzt werden, alle Konsequenz­en ihrer Plan- und Einzelfall­entscheidu­ngen zu überschaue­n. Im Dürbheimer Fall haben die Räte sie gekannt und befürworte­t, was mit maßgeblich war für die Genehmigun­g.

Eines ist jedenfalls klar: Eigentlich sollten sich Nachbarn drauf verlassen können, dass sich alle an dieselben Regeln halten, auch wenn das Gesetz mehr zulassen würde. Im Sinne der Schaffung von mehr Wohnraum sind Verdichtun­gen wichtig, aber nicht, wenn dadurch der Eindruck der Ungleichbe­handlung entsteht.

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