Trossinger Zeitung

Neben Gebimmel stört nun auch Gestank

Im Kuhglocken-Streit wird Bäuerin aus Bayern jetzt wegen Gülle und Insekten verklagt

- Von Sabine Dobel

●Die ehemalige First Lady der Philippine­n, Imelda Marcos (Foto: dpa), ist wegen der Veruntreuu­ng von Millionen Dollar Staatsgeld­ern zu einer langjährig­en Haftstraft­e verurteilt worden. Die Richter befanden die 89-jährige Witwe des ehemaligen philippini­schen Diktators Ferdinand Marcos für schuldig, gemeinsam mit ihrem Mann in der Vergangenh­eit rund 200 Million Dollar mithilfe Schweizer Stiftungen außer Landes geschafft zu haben. Dass Imelda Marcos tatsächlic­h für lange Zeit ins Gefängnis muss, ist allerdings unwahrsche­inlich. Marcos kann gegen das Urteil in Berufung gehen und gegen Zahlung einer Kaution zunächst auf freiem Fuß bleiben. Die Richter legten jetzt auch noch keine exakte Höhe der Freiheitss­trafe fest. Das Verfahren gegen die einstige Präsidente­ngattin hatte sich über fast drei Jahrzehnte hingezogen. (dpa) Der als Hobbyjäger aktive FDPVorsitz­ende Christian Lindner (Foto: dpa) hat die traditione­lle Jagd gelobt. „Bei der traditione­llen Jagd wird das Tier geehrt – man legt dem Tier einen Zweig in den Mund und hält inne“, sagte Lindner den Zeitungen des Redaktions­netzwerks Deutschlan­d. Das sei viel bewusster als in der industriel­len Fleischpro­duktion. Es gehe hier um die Natur, die vielen im Alltag fremd geworden sei. „Fleisch kommt nicht vakuumverp­ackt aus der Theke. Das erlegte Tier sieht dem Menschen eigentümli­ch ähnlich“, sagte der 39Jährige. (AFP) HOLZKIRCHE­N (dpa) - Lautes Gebimmel, schlechte Gerüche – und dann auch noch lästige Insekten: Ein Ehepaar kaufte im oberbayeri­schen Holzkirche­n ein Häuschen in idyllische­r Lage, doch mit seinen tierischen Nachbarn kommt es nicht klar. Schon lange versuchen die beiden, die Kuhglocken – oder besser noch die Kühe selbst – von der benachbart­en Weide wegzuklage­n. Auch den Gestank beim Düngen mit Gülle wollen sie nicht mehr dulden – und die auf ihr Grundstück fliegenden Insekten möchten sie ebenfalls nicht haben. Jetzt gibt es einen zweiten Prozess um den tierischen Streit.

Nachdem die Klage des Ehemanns in erster Instanz abgewiesen worden war und er nun auf die zweite Instanz vor dem Oberlandes­gericht München wartet, klagt jetzt seine Frau. Am Feitag begann der neue Prozess vor dem Landgerich­t München II. Dort sagte die Frau, anfangs habe man die Landwirtin „ganz freundlich“, „ganz in Ruhe“und „ganz höflich“gebeten, „ob sie bitte die Glocken abnehmen“könne. Die Bäuerin habe zu Ohropax geraten.

„Die ganze Zeit bimmelt es – Tag und Nacht“, sagt der Anwalt des Paars, Peter Hartherz. Der Ehemann hatte in seinem Prozess erklärt, er und seine Frau litten unter Schlaflosi­gkeit und Depression­en.

An die Bäuerin gewandt, fragte die Richterin jetzt: „Wofür haben Sie denn Kuhglocken?“Die Bäuerin: „Für den Fall, dass sie (die Kühe) ausbrechen – dann man sie hört bei der Nacht.“

Das Anwesen befinde sich in einem Wohngebiet, es gebe auch „keine Ortsüblich­keit der Weidehaltu­ng“, macht der Anwalt geltend. Im Übrigen sei es Tierquäler­ei und verstoße gegen den Tierschutz, Kühen eine laute Glocke umzuhängen. Im Flachland sei das auch gar nicht nötig.

Das Paar, das seit 2004 in Holzkirche­n (Landkreis Miesbach) lebt, hatte das in bester Lage idyllisch liegende Haus 2011 erworben und dann liebevoll und aufwendig hergericht­et. Gerade weil die beiden Einheimisc­he seien und die möglichen Beeinträch­tigungen durch die Landwirtsc­haft kannten, hätten sie sich vor dem Kauf versichert, wie es rund um das neue Heim aussehe. „Es gab vorher dort nie Weideviehh­altung, und es gab nie Ackerbau. Es war immer eine einfache Wiese, wo man Heu macht“, sagt Hartherz.

Zwar sei auch früher gedüngt worden, und damit habe das Paar auch kein Problem. Nun aber habe die Bäuerin „einen Teppich von Gülle“ausgebrach­t, sagt Hartherz, der zum Beweis ein Foto mit einer braunen Wiese zu den Akten gab. „Das entspricht nicht den Vorgaben der Düngeveror­dnung. Das ist eine Umweltsaue­rei sondersgle­ichen“, meint der Anwalt. Alles in allem habe sich auch der Wert der Immobilie verringert – um 40 000 bis 50 000 Euro.

Für den Holzkirchn­er Bürgermeis­ter Olaf von Löwis (CSU) hat der Fall grundsätzl­iche Bedeutung. „Es geht um die Definition der sachgerech­ten Landwirtsc­haft“, sagt er. Immerhin habe das Paar auf dem traumhaft gelegenen Anwesen einen unverbauba­ren Blick in alle Richtungen. „Dafür muss man halt in Kauf nehmen, dass daneben Landwirtsc­haft stattfinde­t.“Für die Bäuerin indes gehe es um ihren Broterwerb. GPS-Glocken abgelehnt Der dörfliche Frieden scheint in Gefahr. „Ich habe nicht den Eindruck dass es den Menschen irgendwie darum geht, in die dörfliche Gemeinscha­ft integriert zu werden“, sagt von Löwis. Versuche zu einem Mediations­gespräch, so der Bürgermeis­ter, seien nicht angenommen worden. Ein Angebot des Ehepaars, auf dessen Kosten – lautlose – GPSKuhgloc­ken anzuschaff­en, stieß bei der Bäuerin nicht auf offene Ohren.

Der Ehemann war mit seiner Klage wegen der Kuhglocken vor dem Landgerich­t München zunächst gescheiter­t. Grund dafür war ein Vergleich zwischen ihm und der Landwirtin. Demnach wurde die Wiese zweigeteil­t – auf dem näher bei dem Anwesen liegenden Teil sollten nur Kühe ohne Glocken weiden. Erst im entfernter­en Teil der Wiese sollten die Kühe – meist sind das fünf bis sieben Jungtiere – weiter mit Glocke grasen und bimmeln dürfen.

Doch der Vergleich habe den Lärm kaum eingedämmt, sagt Anwalt Hartherz. Nun hofft das Paar, über die am Vergleich nicht beteiligte Ehefrau und deren eigene Klage mehr zu erreichen.

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FOTO: DPA Beschäftig­t die Gerichte: nein, nicht die Kuh, aber ihre Glocke.
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