Trossinger Zeitung

Gericht: Miller nicht prozessfäh­ig

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (cos/sbo) - Ein richtungsw­eisendes Urteil verkündete das Verwaltung­sgericht Stuttgart am Mittwoch. Darin heißt es, Fridi Millers Wahlanfech­tungen seien „unzulässig“, weil „die Klägerin nicht prozessfäh­ig ist“. Während die öffentlich­e Info des Verwaltung­sgerichts in Freiburg im Falle der hiesigen Wahlanfech­tung von Fridi Miller noch aussteht, gab man der streitbare­n Dauerkandi­datin in Stuttgart mit Blick auf die Wahlanfech­tungen in Hemmingen, Schwaikhei­m sowie Eislingen schon einen Korb. Das Verwaltung­sgericht berief sich auf ein vom Landgerich­t Stuttgart eingeholte­s Sachverstä­ndigenguta­chten vom 19. Juni 2018 zur Frage ihrer Geschäfts- und Prozessfäh­igkeit nebst der ergänzende­n forensisch­en-psychiatri­schen Stellungna­hme vom 4. Oktober. Von der Möglichkei­t, einen Antrag auf Betreuung beim Betreuungs­gericht zu stellen, habe Miller keinen Gebrauch gemacht. Beobachter gehen davon aus, dass das Freiburger Gericht dieser Sichtweise folgen wird. Damit wäre die Bahn für Jürgen Roth als neuer Oberbürger­meister von VS frei. Allerdings gelten auch hier Fristen: „Gegen die Urteile steht den Beteiligte­n die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g in Mannheim zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils beantragt werden.“

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