Disput über Flughafen-Bahnhof
Ob sich der Bau verzögert, bleibt nach Urteil des Verwaltungsgerichts offen
STUTTGART (tja) - Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim ist weiter offen, ob der Bau des neuen Bahnhofs am Stuttgarter Flughafen 2019 beginnen kann. In dem Prozess ging es um die Frage, ob die Pläne für den Bau rechtmäßig sind. Naturschützer hatten gegen das Vorhaben geklagt. Die Richter gaben ihnen in Teilen recht. Die Bahn will nun wie vorgesehen 2019 mit dem Bau beginnen, die Kläger aber halten das für problematisch.
STUTTGART - Darf der Flughafenbahnhof an der neuen Strecke UlmStuttgart wie geplant gebaut werden? Darüber hat am Dienstag der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden. Ergebnis: Die Bahn sieht sich bestätigt und will im Sommer 2019 wie vorgesehen mit dem Bau beginnen. Umweltschützer interpretieren das Urteil aber ganz anders.
Es geht um den Bau des Bahnhofs auf den Fildern. Er ist Teil des Großprojektes Stuttgart 21. Von der Station aus gelangen jene Bahnkunden direkt zum Flughafen, die auf der neuen Trasse aus Ulm anreisen. Außerdem gewährleistet der Bahnknoten, dass die Gäubahn-Trasse sowohl an den Flughafen als auch ans neue Stuttgarter Schienennetz angebunden wird. Schon jetzt ist das Bauvorhaben hinter dem Zeitplan, jede weitere Verzögerung gefährdet die Fertigstellung: Die ist für 2025 vorgesehen.
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hatte die Pläne der Bahn 2016 genehmigt. Dagegen klagten der Naturschutzbund Stuttgart (Nabu) und die Bürgerinitiative Schutzgemeinschaft Filder. Die Mannheimer Richter halten zwar die Pläne für Bahnhof und Schienennetz für rechtmäßig. Doch das EBA hatte im selben Beschluss auch eine neue Umgehungsstraße genehmigt. Dabei aber habe die Behörde versäumt, Vorteile und Nachteile der Straße gegeneinander abzuwägen. Damit ist zunächst die gesamte Genehmigung außer Kraft. Bahn will ab Sommer 2019 bauen Nun muss das EBA entscheiden, wie es weiter vorgeht. Laut der Richter könnte die Behörde die Mängel in einem „ergänzenden Verfahren“beheben – eine gute Nachricht. Das würde rascher gehen, als das gesamte Verfahren neu aufzurollen.
Was das Urteil konkret bedeutet, wird sich jedoch erst zeigen. Die Deutsche Bahn begrüßt den Richterspruch. „Alle Belange, die den Eisenbahnbau betreffen, sind rechtmäßig. Wir werden das Vergabeverfahren für die Bauleistungen vorantreiben und gehen davon aus, im Sommer 2019 mit dem Bau beginnen zu können“, sagte ein Sprecher. Die nötigen Änderungen bei der Straßenplanung könnten in den kommenden Monaten erfolgen.
Die Kläger sehen das anders. Zwar müsse man das Urteil zunächst noch prüfen. „Aber es gibt kein Baurecht für die Bahn, sie hat nun ein dickes Problem“, sagte Hans-Peter Kleeman vom Nabu. Man prüfe, ob man Revision einlegen wolle. Auch das EBA könnte dies tun.
Dann würde der Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht landen. Bis es entscheidet, können mindestens mehrere Monate vergehen. Das EBA könnte seine Pläne auch nachbessern – wie rasch das geht, ist offen. Und auch dagegen könnte erneut geklagt werden.