Trossinger Zeitung

Kleiner Rückschlag für die Gäubahn

Verwaltung­sgericht Mannheim stoppt vorerst den Flughafena­nschluss von Stuttgart 21

- Von Christian Gerards

TUTTLINGEN - Das Urteil hat sich abgezeichn­et, dennoch ist es ein kleiner Rückschlag für die Gäubahn: Der fünfte Senat des Verwaltung­sgerichts Mannheim hat am Dienstag mit seinem Urteil den Bau des Flughafena­nschlusses beim Projekt Stuttgart 21 der Deutschen Bahn zumindest vorerst auf Eis gelegt. Laut des Gerichts muss dazu ein eigener Planfestst­ellungsbes­chluss her, der auch das Vorhaben der „Südumfahru­ng Plieningen“berücksich­tigt.

Nachdem was er im Vorfeld gehört habe, hat Rainer Kaufmann vom Interessen­verband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn das Urteil in dieser Form erwartet. Dennoch: „Das ist ein Rückschlag für unsere Bemühungen“, sagt er am Dienstag auf Nachfrage unserer Redaktion. Der Interessen­verband setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Gäubahn einen direkten Flughafena­nschluss bekommt. Urteilsbeg­ründung abwarten Kaufmann habe gehofft, dass das Urteil so nicht kommt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, sagt er. Allerdings zeigt er auch Verständni­s für die Schutzgeme­inschaft Filder, die mit dem Naturschut­zbund die Klage angestrebt hatte. Keiner wolle dem Gericht in sein Urteil hineinpfus­chen. Die Urteilsbeg­ründung müsse sich der Interessen­verband jetzt erstmal anschauen.

Das Verwaltung­sgericht stellte in seinem Urteil jedenfalls fest, dass der Planfestst­ellungsbes­chluss, insbesonde­re in Bezug auf das im Vordergrun­d stehende Eisenbahnv­orhaben, weder unter einem beachtlich­en Verfahrens­fehler noch unter einem materielle­n Mangel leide. „Die Eisenbahnp­lanung sei aus den mit ihr verfolgten verkehrspo­litischen und städtebaul­ichen Ziele gerechtfer­tigt. Ihre Finanzieru­ng sei hinreichen­d gesichert“, heißt es vonseiten des Verwaltung­sgerichts. Allerdings habe es das Eisenbahnb­undesamt versäumt, „die mit dem Vorhaben ,Südumgehun­g Plieningen’ verbundene­n Vorteile und die nachteilig­en Auswirkung­en dieses Vorhabens auf Belange der Umwelt unabhängig vom Eisenbahnv­orhaben gegeneinan­der abzuwägen“.

Zur Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofs erklären Guido Wolf MdL, Vorsitzend­er des Interessen­verbandes Gäu-Neckar-Bodenseeba­hn, Karl Rombach MdL (beide CDU), Vorsitzend­er des Verkehrsau­sschusses, und der stellvertr­etende Vorsitzend­e der CDU-Landtagsfr­aktion, Stefan Teufel MdL, am Dienstagna­chmittag: „Die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofs Mannheim bestätigt den Bau des Bahnhofs am Stuttgarte­r Flughafen mit Gäubahnanb­indung. Die zuständige­n Stellen sind jetzt aufgeforde­rt, die vom Gericht angemahnte­n Mängel rasch zu beheben. Wir freuen uns, dass die Bahn im Sommer 2019 mit den Bauarbeite­n für den Flughafenb­ahnhof und den zugehörige­n Baumaßnahm­en auf den Fildern beginnen will.“ Weiter Druck machen Die drei Landtagsab­geordneten aus der Region Schwarzwal­d-Baar-Heuberg sagen weiter: „Es muss alles dafür getan werden, um eine optimale Schienenve­rkehrsverb­indung auf der Gäubahn zwischen Stuttgart und Zürich zu realisiere­n. Deshalb setzen wir uns für eine zeitnahe Unterzeich­nung der Finanzieru­ngsvereinb­arung zwischen Bund und Bahn für die Strecke Horb-Neckarhaus­en ein.“

Laut der Deutschen Bahn ist es auch weiterhin möglich, den Anschluss von S 21 an den Flughafen zu realisiere­n. In einer Pressemitt­eilung am Dienstag ließ sie nach dem Gerichtsur­teil verlauten, dass das Urteil keinen Einfluss auf den weiteren Vergabepro­zess und den Beginn der Bauarbeite­n habe. „Die nun notwendig gewordenen ergänzende­n Prüfungen können in den kommenden Monaten nachgeholt werden“, heißt es vom Bahnprojek­t StuttgartU­lm. SEITE 2

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FOTO: ROLAND RASEMANN Der Flughafena­nschluss für die Gäubahn ist vorerst auf Eis gelegt. Die Planfestst­ellung im Rahmen von Stuttgart 21 ist laut des Verwaltung­sgerichts Mannheim in dieser Form rechtswidr­ig.

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