Kleiner Rückschlag für die Gäubahn
Verwaltungsgericht Mannheim stoppt vorerst den Flughafenanschluss von Stuttgart 21
TUTTLINGEN - Das Urteil hat sich abgezeichnet, dennoch ist es ein kleiner Rückschlag für die Gäubahn: Der fünfte Senat des Verwaltungsgerichts Mannheim hat am Dienstag mit seinem Urteil den Bau des Flughafenanschlusses beim Projekt Stuttgart 21 der Deutschen Bahn zumindest vorerst auf Eis gelegt. Laut des Gerichts muss dazu ein eigener Planfeststellungsbeschluss her, der auch das Vorhaben der „Südumfahrung Plieningen“berücksichtigt.
Nachdem was er im Vorfeld gehört habe, hat Rainer Kaufmann vom Interessenverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn das Urteil in dieser Form erwartet. Dennoch: „Das ist ein Rückschlag für unsere Bemühungen“, sagt er am Dienstag auf Nachfrage unserer Redaktion. Der Interessenverband setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Gäubahn einen direkten Flughafenanschluss bekommt. Urteilsbegründung abwarten Kaufmann habe gehofft, dass das Urteil so nicht kommt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, sagt er. Allerdings zeigt er auch Verständnis für die Schutzgemeinschaft Filder, die mit dem Naturschutzbund die Klage angestrebt hatte. Keiner wolle dem Gericht in sein Urteil hineinpfuschen. Die Urteilsbegründung müsse sich der Interessenverband jetzt erstmal anschauen.
Das Verwaltungsgericht stellte in seinem Urteil jedenfalls fest, dass der Planfeststellungsbeschluss, insbesondere in Bezug auf das im Vordergrund stehende Eisenbahnvorhaben, weder unter einem beachtlichen Verfahrensfehler noch unter einem materiellen Mangel leide. „Die Eisenbahnplanung sei aus den mit ihr verfolgten verkehrspolitischen und städtebaulichen Ziele gerechtfertigt. Ihre Finanzierung sei hinreichend gesichert“, heißt es vonseiten des Verwaltungsgerichts. Allerdings habe es das Eisenbahnbundesamt versäumt, „die mit dem Vorhaben ,Südumgehung Plieningen’ verbundenen Vorteile und die nachteiligen Auswirkungen dieses Vorhabens auf Belange der Umwelt unabhängig vom Eisenbahnvorhaben gegeneinander abzuwägen“.
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs erklären Guido Wolf MdL, Vorsitzender des Interessenverbandes Gäu-Neckar-Bodenseebahn, Karl Rombach MdL (beide CDU), Vorsitzender des Verkehrsausschusses, und der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Teufel MdL, am Dienstagnachmittag: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim bestätigt den Bau des Bahnhofs am Stuttgarter Flughafen mit Gäubahnanbindung. Die zuständigen Stellen sind jetzt aufgefordert, die vom Gericht angemahnten Mängel rasch zu beheben. Wir freuen uns, dass die Bahn im Sommer 2019 mit den Bauarbeiten für den Flughafenbahnhof und den zugehörigen Baumaßnahmen auf den Fildern beginnen will.“ Weiter Druck machen Die drei Landtagsabgeordneten aus der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg sagen weiter: „Es muss alles dafür getan werden, um eine optimale Schienenverkehrsverbindung auf der Gäubahn zwischen Stuttgart und Zürich zu realisieren. Deshalb setzen wir uns für eine zeitnahe Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Bahn für die Strecke Horb-Neckarhausen ein.“
Laut der Deutschen Bahn ist es auch weiterhin möglich, den Anschluss von S 21 an den Flughafen zu realisieren. In einer Pressemitteilung am Dienstag ließ sie nach dem Gerichtsurteil verlauten, dass das Urteil keinen Einfluss auf den weiteren Vergabeprozess und den Beginn der Bauarbeiten habe. „Die nun notwendig gewordenen ergänzenden Prüfungen können in den kommenden Monaten nachgeholt werden“, heißt es vom Bahnprojekt StuttgartUlm. SEITE 2