Gericht verneint Mordversuch
Freispruch und Einweisung in die Psychiatrie für Brandstiftung in Tuttlingen
ROTTWEIL - Mit sichtlicher Enttäuschung hat der Angeklagte das Urteil zur Kenntnis genommen: Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil erkannte zwar wegen einer schweren Psychose auf Freispruch, ordnete aber die Unterbringung des 30-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik an.
Er hatte sich Hoffnungen gemacht, in einer Einrichtung für betreutes Wohnen unterzukommen, zumal er sich nach einer Therapie wieder fit fühlt. In Villingen wäre einer der raren Plätze für ihn bereitgestanden.
Der Mann war ursprünglich, wie berichtet, wegen neunfachen Mordversuchs und vorsätzlicher Brandstiftung angeklagt. In der Nacht zum 19. November 2016 hatte er in einem Tuttlinger Mehrfamilienhaus in der Ludwigstaler Straße eine Herdplatte auf höchster Stufe eingeschaltet und einen Anorak darauf gelegt.
Die von einem Nachbarn alarmierte Feuerwehr konnte die 20 bis 30 Zentimeter hohen Flammen gerade noch rechtzeitig löschen. Wäre sie eine Viertelstunde später gekommen, so stellte ein Brand-Sachverständiger klar, hätte es zur Katastrophe kommen können, weil die giftigen Rauchgase ins Treppenhaus hochgestiegen wären und die Hausbewohner hätten töten können.
Das Gericht kam nach vier Verhandlungstagen mit 35 Zeugen und zwei Gutachtern zu einem eindeutigen Ergebnis, wie Karlheinz Münzer, der Vorsitzende Richter, am Dienstagnachmittag in seiner Urteilsbegründung erklärte: Der Angeklagte habe das Feuer bewusst gelegt, aber dann noch den Nachbarn alarmiert, wenn auch nicht per Klingel, sondern durch Schläge gegen die Tür, wie ein danach festgestellter Riss beweise. Außerdem warf er Bücher, darunter den Koran, aus dem Fenster und auf den Flur. Diese Warnhinweise zeigten, so Münzer weiter, dass der Täter, der in Tuttlingen geboren wurde und türkische Wurzeln hat, nicht die Absicht gehabt habe, die Mitbewohner zu töten, zumal er mit ihnen jahrzehntelang in gutem Einvernehmen gelebt habe. Vielmehr sei der Mann unter dem Eindruck einer schweren Psychose gestanden.
Auffällig war er schon in der Kindheit und der Jugendzeit gewesen, einen Abschluss schaffte er nicht. Er griff dann zu Drogen und zu Morphium, das er illegal von einem Apotheker bekam. Zum Ausbruch der Psychose kam es nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters, dem sich das Gericht anschloss, aber erst um 2015 nach einschneidenden Erlebnissen wie der Trennung von seiner Freundin, mit der er einen gemeinsamen Sohn hat. Von da an herrschte Chaos im Leben des Mannes – mit mehreren Aufenthalten in der Psychiatrie bis hin zu zeitweiliger Obdachlosigkeit und Unauffindbarkeit. Da nutzte es auch nichts, dass seine drei Geschwister und die Eltern „alles für ihn taten“, wie Richter Münzer erklärte.
So auch an jenem 19. November 2016, als seine Eltern längere Zeit in der Türkei weilten und er allein in der Wohnung war. Nachbarn berichteten, „wieder mal“, von Lärm und Krach in der Nacht. Der junge Mann zertrümmerte Teller und Tassen, und als er damit seine Aggressionen nicht eindämmen konnte, so Münzer, habe er den Brand gelegt. Ein Motiv sei nicht erkennbar, erklärbar nur mit der „schweren psychotischen Erkrankung“. Der Schaden belief sich auf 56 000 Euro plus 1400 Euro für die Feuerwehr.
Eine endgültige Diagnose sei nicht mit Sicherheit abzugeben, betonte der Vorsitzende Richter. Laut des Gutachters könne es sich um eine durch Drogen ausgelöste Psychose, aber auch um eine Schizophrenie handeln. Zwar sei die Brandstiftung „ein singulärer Vorgang“, aber es sei nicht auszuschließen, dass der Täter weiterhin zu Aggressionen neige, wenn auch nicht zu schweren Taten. So bleibe er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit und für sich.
Wenn man ihn in ein betreutes Wohnen entließe, wäre die Gefahr groß, dass er wieder zu Drogen greife und rückfällig würde, sagte Münzer. Deswegen bleibe als einzige Alternative, ihn in die Psychiatrie einzuweisen, um zunächst eine genaue Diagnose zu erhalten und ihn zu therapieren. Dann gebe es immer noch die Möglichkeit des betreuten Wohnens. „Nutzen Sie die Chance, Sie haben es selbst in der Hand“, sagte der Richter zum Angeklagten. ANZEIGE
Unfall: Transit-Fahrer bremst nicht rechtzeitig
TUTTLINGEN (pz) - An der Ampel der Christian-Scheerer-Straße an der Einmündung zur Dornierstraße in Tuttlingen ist am Montag gegen 16 Uhr ein Ford Transit in das Heck eines Peugeots gefahren. Da die Ampel von Grün auf Gelb umgesprungen war, bremste der 19-jährige Peugeot-Fahrer seinen Wagen ab. Der hinter ihm fahrende 69Jährige konnte seinen Ford Transit nicht mehr rechtzeitig abbremsen und fuhr dem Peugeot in das Heck. Es entstand laut aktuellem Polizeibericht ein Sachschaden in Höhe von etwa 6500 Euro.