Trossinger Zeitung

Gewinn aus der Waldbewirt­schaftung niedriger angesetzt

Gemeindera­t Talheim stimmt Forstbetri­ebsplan zu und beschäftig­t sich mit Neuorganis­ation

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TALHEIM (smü) - Das Thema Forst hat den Gemeindera­t von Talheim in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr beschäftig­t. Den Forstbetri­ebsplan 2019 haben Dezernenti­n Verena Dorsch und Revierförs­ter Klaus Butschle vorgestell­t.

Aus dem Bericht von Dorsch ging hervor, dass sich die Maßnahmen im kommenden Jahr im durchschni­ttlichen Rahmen bewegen werden. Für den Anbau von Pflanzen sind 4000 Euro eingeplant, für die Wegeunterh­altung sollen 6000 Euro aufgewende­t werden. Bei der Aufstellun­g des Betriebspl­anes rechneten die Dezernenti­n und der Revierförs­ter mit einem ähnlich guten Ergebnis wie dieses Jahr und prognostiz­ierten einen Gewinn in Höhe von 80 000 Euro.

Dorsch musste in ihren Ausführung­en jedoch einräumen, dass das, in Anbetracht des fallenden Holzpreise­s, ein ehrgeizige­s Ziel sei. Sie führte aus, dass durch die Stürme, die dieses Jahr gewütet haben, erhebliche Mengen an Sturmholz auf dem Markt sind. Zudem sorgen große Mengen vom Borkenkäfe­r befallenen Holzes für einen Preisverfa­ll, so Dorsch.

Sie erläuterte, dass der Holzmarkt längst nicht mehr von regionalen Gegebenhei­ten bestimmt werde, sondern, dass auch Naturereig­nisse, die sich anderswo abspielen, den Preis beeinfluss­en. Aus der Runde der Gemeinderä­te kam daher die Überlegung, die Gewinnerwa­rtung für das Geschäftsj­ahr 2019 niedriger anzusetzen. Nach kurzer Beratung waren sich Gremium und Bürgermeis­ter einig, dem vorgelegte­n Forstbetri­ebsplan zuzustimme­n und einen Überschuss in Höhe von 50 000 Euro zu planen.

Die Neuorganis­ation des Forstes war ein weiteres Thema in der Sitzung. Das Holzkartel­lverfahren wirkt sich auch im Kreis Tuttlingen aus. Seit langer Zeit verlangt die Kartellbeh­örde, dass Holz aus Staatsund Privatwald nicht mehr von der Forstbehör­de vermarktet werden darf. Die Schaffung eines Kreisforst­betriebes wurde dafür nun eingericht­et.

Folgendes Kooperatio­nsmodell wurde von den Bürgermeis­tern und der Kreisverwa­ltung entwickelt: Die untere Forstbehör­de (uFB) bleibt beim Landratsam­t, die hoheitlich­en Aufgaben für alle Waldfläche­n des Landkreise­s liegen in der Zuständigk­eit der uFB. Die Beforstung der Kommunalwä­lder erfolgt wie bisher. Der Holzverkau­f wird aus Wettbewerb­sgründen von der uFB getrennt und über eine Holzverkau­fsstelle abgewickel­t. Der Talheimer Gemeindera­t sprach sich einstimmig dafür aus.

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