Gewinn aus der Waldbewirtschaftung niedriger angesetzt
Gemeinderat Talheim stimmt Forstbetriebsplan zu und beschäftigt sich mit Neuorganisation
TALHEIM (smü) - Das Thema Forst hat den Gemeinderat von Talheim in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr beschäftigt. Den Forstbetriebsplan 2019 haben Dezernentin Verena Dorsch und Revierförster Klaus Butschle vorgestellt.
Aus dem Bericht von Dorsch ging hervor, dass sich die Maßnahmen im kommenden Jahr im durchschnittlichen Rahmen bewegen werden. Für den Anbau von Pflanzen sind 4000 Euro eingeplant, für die Wegeunterhaltung sollen 6000 Euro aufgewendet werden. Bei der Aufstellung des Betriebsplanes rechneten die Dezernentin und der Revierförster mit einem ähnlich guten Ergebnis wie dieses Jahr und prognostizierten einen Gewinn in Höhe von 80 000 Euro.
Dorsch musste in ihren Ausführungen jedoch einräumen, dass das, in Anbetracht des fallenden Holzpreises, ein ehrgeiziges Ziel sei. Sie führte aus, dass durch die Stürme, die dieses Jahr gewütet haben, erhebliche Mengen an Sturmholz auf dem Markt sind. Zudem sorgen große Mengen vom Borkenkäfer befallenen Holzes für einen Preisverfall, so Dorsch.
Sie erläuterte, dass der Holzmarkt längst nicht mehr von regionalen Gegebenheiten bestimmt werde, sondern, dass auch Naturereignisse, die sich anderswo abspielen, den Preis beeinflussen. Aus der Runde der Gemeinderäte kam daher die Überlegung, die Gewinnerwartung für das Geschäftsjahr 2019 niedriger anzusetzen. Nach kurzer Beratung waren sich Gremium und Bürgermeister einig, dem vorgelegten Forstbetriebsplan zuzustimmen und einen Überschuss in Höhe von 50 000 Euro zu planen.
Die Neuorganisation des Forstes war ein weiteres Thema in der Sitzung. Das Holzkartellverfahren wirkt sich auch im Kreis Tuttlingen aus. Seit langer Zeit verlangt die Kartellbehörde, dass Holz aus Staatsund Privatwald nicht mehr von der Forstbehörde vermarktet werden darf. Die Schaffung eines Kreisforstbetriebes wurde dafür nun eingerichtet.
Folgendes Kooperationsmodell wurde von den Bürgermeistern und der Kreisverwaltung entwickelt: Die untere Forstbehörde (uFB) bleibt beim Landratsamt, die hoheitlichen Aufgaben für alle Waldflächen des Landkreises liegen in der Zuständigkeit der uFB. Die Beforstung der Kommunalwälder erfolgt wie bisher. Der Holzverkauf wird aus Wettbewerbsgründen von der uFB getrennt und über eine Holzverkaufsstelle abgewickelt. Der Talheimer Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus.