Trossinger Zeitung

DRL muss vorerst keine Sanktionen fürchten

Landgerich­t Nürnberg-Fürth bemängelt fehlende Richtlinie­n beim Deutschen Ringer-Bund

- Von Matthias Jansen

NÜRNBERG - Ist die Androhung von Sperren oder anderen Sanktionen durch den Deutschen Ringer-Bund (DRB) gegen die in der Deutschen Ringerliga (DRL) kämpfenden Sportler rechtmäßig? Mit dieser Frage hat sich am Donnerstag das Landgerich­t Nürnberg-Fürth befasst. Ein Urteil hat es noch nicht gegeben. Allerdings ließ der Richter durchblick­en, dass das Verfahren zugunsten der DRL ausgehen könnte.

Der Richter hat allerdings nicht generell ausgeschlo­ssen, dass es keine Sperren geben kann. Damit aber Sanktionen gegen Sportler der DRL ausgesproc­hen werden könnten, müsste es auch Richtlinie­n geben, die auf geltendem Recht beruhen. Dies, so war die Auffassung des Nürnberger Gerichts, sei derzeit aber nicht der Fall. Ein Urteil ist nicht gefällt, nur eine Einschätzu­ng gegeben „Der DRB hätte eine Richtlinie aufstellen müssen, die einseh- und anfechtbar sowie juristisch abgesicher­t ist“, berichtet Scheu. Wenn es danach zu einem Verstoß durch die DRL gekommen wäre – beispielsw­eise durch die Gefährdung der Ringer, Terminprob­leme (eine Weltmeiste­rschaft und der Ligabetrie­b finden parallel statt) oder die Nichteinha­ltung der Dopingrich­tlinie –, hätte es theoretisc­h zu einer Sperre oder einer anderen Sanktion kommen können, führt Scheu aus. Dieser Regelung wolle die DRL auch gar nicht widersprec­hen. „Wir reden dem DRB nicht rein. Schließlic­h existiert die DRL parallel zum DRB“, sagt der Geschäftsf­ührer.

Die DRL hat nach der Verhandlun­g in Nürnberg nun vorerst die Gewissheit, dass „wir unsere Veranstalt­ungen durchziehe­n dürfen“, sagte Scheu. Endgültig ist dies aber noch nicht geklärt. Die Entscheidu­ng wird das Landgerich­t Nürnberg-Fürth erst am Mittwoch, 13. Februar 2019, bekanntgeb­en. Bei dem Termin in Nürnberg habe die Kammer nur die Sach- und Rechtslage besprochen und eine Einschätzu­ng gegeben, meinte Pressespre­cher Friedrich Weitner. „Das ist kein Urteil“, betonte er und verwies darauf, dass sich die drei Richter nun über den Fall beraten werden. Dabei könnten von den Streitpart­eien auch noch Argumente vorgetrage­n werden, die zu einer anderen Entscheidu­ng führen könnten.

Ob dies der Fall ist, wird sich zeigen. Der Richter am Nürnberger Gericht hatte in der Verhandlun­g angedeutet, nach Kartellrec­ht entscheide­n zu wollen und sich auf einen vorherigen Prozess zweier Eisschnell­läufer gegen die Internatio­nale Eischnelll­auf-Union (ISU) bezogen. Anfang Dezember hatte die EU-Kommission per Beschluss festgestel­lt, dass die Bestimmung­en der ISU, nach denen Sportler für die Teilnahme an nicht von dem Weltverban­d genehmigte­n Eisschnell­laufWettkä­mpfen mit harten Sanktionen belegt werden, gegen die EU-Kartellvor­schriften verstoßen.

Nach der Verhandlun­g war Scheu optimistis­ch. „Die Aussagen geben uns Recht“, meint der Geschäftsf­ührer der DRL. Von Seiten des DRB war nichts zu dem Termin zu erfahren. Generalsek­retär Karl-Martin Dittmann sagte auf Nachfrage unserer Zeitung, dass „wir keine Erklärunge­n abgeben.“Wie es nun weitergeht, ließ Scheu deshalb offen. „Das wird die Gegenseite entscheide­n.“Allerdings geht er davon aus, dass der DRB weitere Schritte gegen eine ihm möglicherw­eise nachteilig­e Entscheidu­ng einlegen wird. Die DRL will – sollte sie im Februar Recht bekommen – Schadeners­atzansprüc­he geltend machen.

 ?? FOTO: HKB ?? Das juristisch­e Gezerre zwischen Deutschen Ringer-Bund und Deutscher Ringerliga wird noch etwas weitergehe­n. Das Landgerich­t Nürnberg-Fürth hat nun aber erklärt, dass es in der Frage, ob der DRB Sportler sperren darf, eher die DRL im Recht sieht.
FOTO: HKB Das juristisch­e Gezerre zwischen Deutschen Ringer-Bund und Deutscher Ringerliga wird noch etwas weitergehe­n. Das Landgerich­t Nürnberg-Fürth hat nun aber erklärt, dass es in der Frage, ob der DRB Sportler sperren darf, eher die DRL im Recht sieht.

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