DRL muss vorerst keine Sanktionen fürchten
Landgericht Nürnberg-Fürth bemängelt fehlende Richtlinien beim Deutschen Ringer-Bund
NÜRNBERG - Ist die Androhung von Sperren oder anderen Sanktionen durch den Deutschen Ringer-Bund (DRB) gegen die in der Deutschen Ringerliga (DRL) kämpfenden Sportler rechtmäßig? Mit dieser Frage hat sich am Donnerstag das Landgericht Nürnberg-Fürth befasst. Ein Urteil hat es noch nicht gegeben. Allerdings ließ der Richter durchblicken, dass das Verfahren zugunsten der DRL ausgehen könnte.
Der Richter hat allerdings nicht generell ausgeschlossen, dass es keine Sperren geben kann. Damit aber Sanktionen gegen Sportler der DRL ausgesprochen werden könnten, müsste es auch Richtlinien geben, die auf geltendem Recht beruhen. Dies, so war die Auffassung des Nürnberger Gerichts, sei derzeit aber nicht der Fall. Ein Urteil ist nicht gefällt, nur eine Einschätzung gegeben „Der DRB hätte eine Richtlinie aufstellen müssen, die einseh- und anfechtbar sowie juristisch abgesichert ist“, berichtet Scheu. Wenn es danach zu einem Verstoß durch die DRL gekommen wäre – beispielsweise durch die Gefährdung der Ringer, Terminprobleme (eine Weltmeisterschaft und der Ligabetrieb finden parallel statt) oder die Nichteinhaltung der Dopingrichtlinie –, hätte es theoretisch zu einer Sperre oder einer anderen Sanktion kommen können, führt Scheu aus. Dieser Regelung wolle die DRL auch gar nicht widersprechen. „Wir reden dem DRB nicht rein. Schließlich existiert die DRL parallel zum DRB“, sagt der Geschäftsführer.
Die DRL hat nach der Verhandlung in Nürnberg nun vorerst die Gewissheit, dass „wir unsere Veranstaltungen durchziehen dürfen“, sagte Scheu. Endgültig ist dies aber noch nicht geklärt. Die Entscheidung wird das Landgericht Nürnberg-Fürth erst am Mittwoch, 13. Februar 2019, bekanntgeben. Bei dem Termin in Nürnberg habe die Kammer nur die Sach- und Rechtslage besprochen und eine Einschätzung gegeben, meinte Pressesprecher Friedrich Weitner. „Das ist kein Urteil“, betonte er und verwies darauf, dass sich die drei Richter nun über den Fall beraten werden. Dabei könnten von den Streitparteien auch noch Argumente vorgetragen werden, die zu einer anderen Entscheidung führen könnten.
Ob dies der Fall ist, wird sich zeigen. Der Richter am Nürnberger Gericht hatte in der Verhandlung angedeutet, nach Kartellrecht entscheiden zu wollen und sich auf einen vorherigen Prozess zweier Eisschnellläufer gegen die Internationale Eischnelllauf-Union (ISU) bezogen. Anfang Dezember hatte die EU-Kommission per Beschluss festgestellt, dass die Bestimmungen der ISU, nach denen Sportler für die Teilnahme an nicht von dem Weltverband genehmigten EisschnelllaufWettkämpfen mit harten Sanktionen belegt werden, gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen.
Nach der Verhandlung war Scheu optimistisch. „Die Aussagen geben uns Recht“, meint der Geschäftsführer der DRL. Von Seiten des DRB war nichts zu dem Termin zu erfahren. Generalsekretär Karl-Martin Dittmann sagte auf Nachfrage unserer Zeitung, dass „wir keine Erklärungen abgeben.“Wie es nun weitergeht, ließ Scheu deshalb offen. „Das wird die Gegenseite entscheiden.“Allerdings geht er davon aus, dass der DRB weitere Schritte gegen eine ihm möglicherweise nachteilige Entscheidung einlegen wird. Die DRL will – sollte sie im Februar Recht bekommen – Schadenersatzansprüche geltend machen.