Mehr bezahlbarer Wohnraum: Konzept kommt im Mai
Bauträger werden künftig in die Pflicht genommen – Schwierigkeiten bereiten die angedachten Fördermöglichkeiten
TUTTLINGEN - Wie müssen Bauträger in Tuttlingen künftig bauen? Mit diesem Thema setzt sich derzeit die Stadtverwaltung auseinander. Das angekündigte Bauförderprogramm soll im Mai vorgestellt werden, wie die städtische Wirtschaftsförderung nun bekannt gab. Unklar ist derzeit noch, wie die angedachte städtische Zusatzförderung aussehen wird.
Mehr bezahlbarer Wohnraum: Das ist das Ziel, das durch das Bauförderprogramm erreicht werden soll (wir haben berichtet). Bauträger von Vorhaben mit mehr als zehn Wohneinheiten sollen künftig nicht mehr frei bauen dürfen, sondern werden dazu verpflichtet, gewisse Vorgaben einzuhalten. Geschehen soll dies so, dass potentielle Interessenten nicht abgeschreckt werden, wie Oberbürgermeister Michael Beck am Donnerstag vor dem Technischen Ausschuss betonte: „Wir wollen ja auch, dass die Bauträger weiterhin bei uns bauen.“
Einfach ist dies bei städtischen Grundstücken: Dort kann vorgeschrieben werden, dass die vom Gemeinderat beschlossene Quote von 30 Prozent gefördertem Mietwohnungsbau eingehalten wird. Schwieriger wird es bei privaten Projekten. Hier können die angestrebten Vorgaben des Bauförderprogramms nur über Bebauungspläne durchgesetzt werden. „Sonst haben wir keine Handhabe“, wie Karin Kohler von der Wirtschaftsförderung sagt.
Im November hatte ein Workshop mit rund 40 Teilnehmern aus den Bereichen Verwaltung, Gemeinderat, Bauträger und Experten stattgefunden. Diskutiert wurden dabei die Eckpunkte des künftigen Tuttlinger Wohnbauförderprogramms. Positiv gewertet wird von Seiten der Stadtverwaltung, dass die 30 ProzentQuote auch bei den Bauträgern Akzeptanz finde. Das sei schon einmal ein wichtiger Ansatz, sagte Benjamin Hirsch, Referent des Oberbürgermeisters.
Schwierigkeiten bereiten der Stadt momentan die angedachten Fördermöglichkeiten. Eigentlich sollten Bauträger zusätzlich zu den Landesförderprogrammen von der Stadt weitere Mittel erhalten. Doch die Förderung muss mit dem Landeswohnbaugesetz konform sein, wie Kohler ausführt. Wie dies gelingen kann – da steckt sie derzeit in der Prüfung.
Künftig könnte es so laufen wie mit der Wohnbau und dem geplanten Torhaus im Neubaugebiet Thiergarten: Dafür, dass sich die Wohnbau verpflichtet hat, im Torhaus fünf vergünstigte Wohnungen zu errichten, bekommt sie von der Stadt Tuttlingen das Grundstück billiger verkauft. „Auf diese Weise kann zumindest alles, was die städtischen Grundstücke betrifft, umgesetzt werden“, sagt Kohler. „Bei Vorhaben auf privaten Grundstücken wird es eine Einzelfallbetrachtung und Entscheidung geben“, sagt sie.
Konkretes soll bis Mai erarbeitet werden. „Möglichst schlank und einfach, so dass es jeder Bauträger versteht“, wie OB Beck ankündigte, sollen die Vorgaben festgezurrt werden. Berg an Bürokratie befürchtet Befürchtungen, dass man sich durch den neuen Förderkatalog einen Berg an Bürokratie schaffe, äußerte FDPRätin Gesine Barthel-Wottke. Joachim Klüppel (CDU) mahnte an, dass auch das Bauen von Einfamilienoder Doppelhäusern nicht zu kurz kommen dürfe. „Es gibt auch Familien, die im Einfamilienhaus leben möchten“, gab er zu bedenken. Und Henner Lamm (SPD) ließ sich explizit versichern, dass die Stadtverwaltung auch weiterhin vorhabe, nicht vom Grundsatzbeschluss über die 30 Prozent geförderten Wohnungsbaus abzurücken.