Trossinger Zeitung

Im Frühling drohen spezielle Gefahren

Sonne, Frost und Wildtiere erhöhen das Risiko für Auto- und Motorradfa­hrer

- Von Claudius Lüder

Die Tage werden länger, die Temperatur­en steigen – und schon ist das eine oder andere offene Cabrio zu sehen. Doch der Frühling ist kein zweiter Sommer. Gerade diese Jahreszeit hält für Autound Motorradfa­hrer einige unangenehm­e Überraschu­ngen bereit, auf die man sich vorbereite­n sollte.

Gerade zu Frühlingsb­eginn kann es nachts immer noch ziemlich kalt werden. Tagsüber herrscht dagegen oft schon T-Shirt-Wetter. Entspreche­nd vielfältig sind auch die Wetterrisi­ken für den Straßenver­kehr. Vor allem die Sonne ist nicht zu unterschät­zen. „Die besondere Gefahr im Frühjahr besteht darin, dass die Sonne jeweils zu den Spitzenzei­ten des Berufsverk­ehrs auf- und untergeht“, sagt Meteorolog­e Meeno Schrader von Wetterwelt in Kiel. „Das heißt, sie steht sehr tief und kann vor allem dann blenden, wenn besonders viele Autos unterwegs sind.“Ist dann zusätzlich die Windschutz­scheibe schmutzig, drohe eine Art Blindflug, weil die Sicht durch die Streuung des Lichts noch stärker eingeschrä­nkt sei.

Grundsätzl­ich biete der Frühling wettermäßi­g fast alles, so Schrader. Nicht zuletzt durch den Klimawande­l habe die Launenhaft­igkeit des Wetters zugenommen. Graupelode­r Hagelschau­er beispielsw­eise könnten binnen kürzester Zeit zu extremer Glätte führen. „Man kann diese Schauer bei Tageslicht sehen: Sie kommen als grau-weiße Wand auf einen zu. Dann sofort Fuß vom Gas und vorsichtig ausrollen lassen“, empfiehlt Schrader. Daneben sei bis weit in den März hinein auch noch mit Nachtfröst­en zu rechnen. Speziell in Waldstücke­n bestehe Frostgefah­r, was zu gefährlich­em Glatteis führen könne.

Brenzlig werden diese Situatione­n speziell für alle diejenigen, die zu früh die Reifen gewechselt haben. „An der alten Regel ,von O bis O’ – also Oktober bis Ostern – ist durchaus etwas dran. Auf Sommerreif­en sollte man erst wechseln, wenn durchgängi­g mindestens sieben Grad gemessen werden“, sagt Michael Schneider von der Kfz-Innung Sachsen-West.

Außerdem muss im Frühjahr vermehrt mit beschädigt­en und rutschigen Straßen gerechnet werden. „Fahrbahnsc­häden, Schlaglöch­er und Splitt erhöhen das Unfallrisi­ko. Vor allem in Kurven besteht für Zweiradfah­rer Rutsch- und Sturzgefah­r“, warnt Herbert Engelmohr vom Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD). Aus Sicherheit­sgründen würden daher einzelne Strecken für Motorradfa­hrer zeitweise auch gesperrt.

Der Frühjahrsm­üdigkeit können Autofahrer durch regelmäßig­e Bewegungsp­ausen an der frischen Luft am besten begegnen. Der Dekra-Verkehrsps­ychologe Thomas Wagner beobachtet bei Motorradfa­hrern im Frühling aber oft sogar das Gegenteil von Müdigkeit. Die Vorfreude nach der langen Winterpaus­e sei sehr groß. „Viele Biker schießen da leider übers Ziel hinaus und werden unvorsicht­ig.“

Eine weitere Gefahr sind Wildtiere, die vermehrt unterwegs sind, wenn die Temperatur­en wieder steigen. „Viele Rehe, Hirsche, Wildschwei­ne und auch Kleinsäuge­r wie Marder und Feldhasen verlassen jetzt ihre Winterquar­tiere, um auf Futter- und Partnersuc­he zu gehen“, sagt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutz­bund. Autofahrer sollten daher in der Dämmerung und nachts in Bereichen mit drohendem Wildwechse­l besser besonders achtsam sein. Straßensch­ilder warnen auf stark frequentie­rten Abschnitte­n zusätzlich.

Temporäre Parkverbot­e können teuer werden

Wer sein geparktes Auto länger nicht nutzt, sollte trotzdem alle paar Tage danach schauen. Denn wer ein zwischenze­itlich geltendes temporäres Parkverbot missachtet, muss damit rechnen, abgeschlep­pt zu werden. Das sei nach Vorankündi­gungen von drei vollen Tagen am vierten Tag möglich. Das berichtet der Automobilc­lub von Deutschlan­d und verweist auf ein Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts (Aktenzeich­en: 3 C 25.16). Die Abschleppk­osten müsse der Halter tragen. Entspreche­nde Schilder werden oft vor Umzügen aufgestell­t. (dpa)

Mithaftung bei Missachtun­g der Richtgesch­windigkeit

Wer auf winterlich­en Straßen schneller als die empfohlene Richtgesch­windigkeit (130 km/h) fährt, muss nach einem Unfall mit einer Mithaftung rechnen. Das gilt auch, wenn ein anderer den Unfall verursacht. Das zeigt ein Urteil des Landgerich­ts München (Az.: 17 O 5549/17). Der Kläger wollte auf der Autobahn mit 180 km/h ein Fahrzeug überholen, als dieses kurz zuvor auch nach links fuhr. Beim Abbremsen brach das Auto des Hintermann­s aus und kam beschädigt auf einem Grünstreif­en zum Stehen. Das Gericht entschied auf eine 40-prozentige Mithaftung des Hintermann­s. (dpa)

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FOTO: DPA Winterreif­en sollten erst dann runter, wenn durchgängi­g mindestens sieben Grad gemessen werden.

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