Im Frühling drohen spezielle Gefahren
Sonne, Frost und Wildtiere erhöhen das Risiko für Auto- und Motorradfahrer
Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen – und schon ist das eine oder andere offene Cabrio zu sehen. Doch der Frühling ist kein zweiter Sommer. Gerade diese Jahreszeit hält für Autound Motorradfahrer einige unangenehme Überraschungen bereit, auf die man sich vorbereiten sollte.
Gerade zu Frühlingsbeginn kann es nachts immer noch ziemlich kalt werden. Tagsüber herrscht dagegen oft schon T-Shirt-Wetter. Entsprechend vielfältig sind auch die Wetterrisiken für den Straßenverkehr. Vor allem die Sonne ist nicht zu unterschätzen. „Die besondere Gefahr im Frühjahr besteht darin, dass die Sonne jeweils zu den Spitzenzeiten des Berufsverkehrs auf- und untergeht“, sagt Meteorologe Meeno Schrader von Wetterwelt in Kiel. „Das heißt, sie steht sehr tief und kann vor allem dann blenden, wenn besonders viele Autos unterwegs sind.“Ist dann zusätzlich die Windschutzscheibe schmutzig, drohe eine Art Blindflug, weil die Sicht durch die Streuung des Lichts noch stärker eingeschränkt sei.
Grundsätzlich biete der Frühling wettermäßig fast alles, so Schrader. Nicht zuletzt durch den Klimawandel habe die Launenhaftigkeit des Wetters zugenommen. Graupeloder Hagelschauer beispielsweise könnten binnen kürzester Zeit zu extremer Glätte führen. „Man kann diese Schauer bei Tageslicht sehen: Sie kommen als grau-weiße Wand auf einen zu. Dann sofort Fuß vom Gas und vorsichtig ausrollen lassen“, empfiehlt Schrader. Daneben sei bis weit in den März hinein auch noch mit Nachtfrösten zu rechnen. Speziell in Waldstücken bestehe Frostgefahr, was zu gefährlichem Glatteis führen könne.
Brenzlig werden diese Situationen speziell für alle diejenigen, die zu früh die Reifen gewechselt haben. „An der alten Regel ,von O bis O’ – also Oktober bis Ostern – ist durchaus etwas dran. Auf Sommerreifen sollte man erst wechseln, wenn durchgängig mindestens sieben Grad gemessen werden“, sagt Michael Schneider von der Kfz-Innung Sachsen-West.
Außerdem muss im Frühjahr vermehrt mit beschädigten und rutschigen Straßen gerechnet werden. „Fahrbahnschäden, Schlaglöcher und Splitt erhöhen das Unfallrisiko. Vor allem in Kurven besteht für Zweiradfahrer Rutsch- und Sturzgefahr“, warnt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Aus Sicherheitsgründen würden daher einzelne Strecken für Motorradfahrer zeitweise auch gesperrt.
Der Frühjahrsmüdigkeit können Autofahrer durch regelmäßige Bewegungspausen an der frischen Luft am besten begegnen. Der Dekra-Verkehrspsychologe Thomas Wagner beobachtet bei Motorradfahrern im Frühling aber oft sogar das Gegenteil von Müdigkeit. Die Vorfreude nach der langen Winterpause sei sehr groß. „Viele Biker schießen da leider übers Ziel hinaus und werden unvorsichtig.“
Eine weitere Gefahr sind Wildtiere, die vermehrt unterwegs sind, wenn die Temperaturen wieder steigen. „Viele Rehe, Hirsche, Wildschweine und auch Kleinsäuger wie Marder und Feldhasen verlassen jetzt ihre Winterquartiere, um auf Futter- und Partnersuche zu gehen“, sagt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund. Autofahrer sollten daher in der Dämmerung und nachts in Bereichen mit drohendem Wildwechsel besser besonders achtsam sein. Straßenschilder warnen auf stark frequentierten Abschnitten zusätzlich.
Temporäre Parkverbote können teuer werden
Wer sein geparktes Auto länger nicht nutzt, sollte trotzdem alle paar Tage danach schauen. Denn wer ein zwischenzeitlich geltendes temporäres Parkverbot missachtet, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Das sei nach Vorankündigungen von drei vollen Tagen am vierten Tag möglich. Das berichtet der Automobilclub von Deutschland und verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Aktenzeichen: 3 C 25.16). Die Abschleppkosten müsse der Halter tragen. Entsprechende Schilder werden oft vor Umzügen aufgestellt. (dpa)
Mithaftung bei Missachtung der Richtgeschwindigkeit
Wer auf winterlichen Straßen schneller als die empfohlene Richtgeschwindigkeit (130 km/h) fährt, muss nach einem Unfall mit einer Mithaftung rechnen. Das gilt auch, wenn ein anderer den Unfall verursacht. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts München (Az.: 17 O 5549/17). Der Kläger wollte auf der Autobahn mit 180 km/h ein Fahrzeug überholen, als dieses kurz zuvor auch nach links fuhr. Beim Abbremsen brach das Auto des Hintermanns aus und kam beschädigt auf einem Grünstreifen zum Stehen. Das Gericht entschied auf eine 40-prozentige Mithaftung des Hintermanns. (dpa)