„Prüffall“-Streit ist vorbei
Verfassungsschutz akzeptiert Urteil zu AfD
BERLIN (dpa) – Der Verfassungsschutz will mit der AfD nicht weiter vor Gericht darüber streiten, ob der Nachrichtendienst die Partei als „Prüffall“bezeichnen darf oder nicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte am Freitag mit, es werde die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der Behörde die Nennung als „Prüffall“untersagt hatte. In der Entscheidung des Kölner Gerichts war es nur um die Bezeichnung als „Prüffall“gegangen. Prüfen, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt, darf der Inlandsgeheimdienst weiterhin.
Die Behörde will sich laut ihrem Präsidenten Thomas Haldenwang darauf konzentrieren, den rechtsnationalen Parteiflügel um den Thüringer Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke und die Nachwuchsorganisation der AfD zu durchleuchten. Die Behörde darf Methoden zur „heimlichen Informationsbeschaffung“nutzen. Nachrichtendienstliche Mittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich um eine „extremistische Bestrebung“handelt.
Das Kölner Gericht hatte Ende Februar einem Eilantrag der Partei stattgegeben. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt es öffentlich gemacht hatte. Dies habe „stigmatisierenden Charakter“, monierte die Partei. Auch das Gericht vertrat die Auffassung, der Bezeichnung „Prüffall“komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Der Eingriff in die Rechte der AfD sei „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“. Fokus auf das eigentliche Thema Dass der Verfassungsschutz auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verzichtet, begründete er damit, dass die Klärung von Rechtsfragen zur Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit des BfV nicht weiter „vom eigentlichen Thema ablenken“solle. Verfassungsschutz-Präsident Haldenwang erklärte: „Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden Teilorganisationen „Der Flügel“und „Junge Alternative“zu beobachten.“
Dabei sollen die programmatische Ausrichtung der Gruppierungen, ihre Anhängerzahl, Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen und Äußerungen führender Protagonisten im Fokus stehen.
In einem Gutachten des Verfassungsschutzes, das Grundlage für die Einschätzung der Partei und ihrer Teilorganisationen ist, werden unter anderem Kontakte zur Identitären Bewegung (IB) beleuchtet. Die IB wird im Verfassungsschutzbericht 2017 als „Verdachtsfall“im Bereich Rechtsextremismus erwähnt.