Zwei Tuttlinger Unterkünfte schließen bald
Weil Zahl der Geflüchteten im Kreis weiter zurückgeht, löst die Verwaltung weitere Flüchtlingsheime auf
KREIS - Die Zahl der Flüchtenden hat weltweit einen Höchststand erreicht. Fast 71 Millionen Menschen leben nicht mehr in ihrer Heimat. Im Landkreis Tuttlingen suchen deutlich weniger Menschen Zuflucht vor Krieg, Verfolgung und Missachtung der Menschenrechte. Im Juni sind der Region nur 14 Menschen zur Aufnahme zugewiesen worden.
„Wir gehen von rund 170 Flüchtlingen in diesem Jahr aus“, sagt Bernd Mager, Dezernent für Arbeit und Soziales beim Landkreis Tuttlingen. In den ersten sechs Monaten sind es 85 Personen gewesen. Eine vergleichsweise geringe Zahl gegenüber den vergangenen Jahren. Von den rund 2000 Flüchtlingen, die noch im Kreis leben, wohnen 295 Personen in den Gemeinschaftsunterkünften. Zu den Spitzenzeiten waren 1700 Menschen in 34 Unterkünften untergebracht.
Auf den Rückgang hat die Landkreis-Verwaltung reagiert und in den vergangenen zwei Jahren 30 Gemeinschaftsunterkünfte (GU) gekündigt oder abgebaut. Neben den sieben eigenen Gebäuden in Mühlheim, Wurmlingen, Geisingen, Wehingen, Gosheim, Seitingen-Oberflacht und Tuttlingen sind sieben Immobilien in Tuttlingen, Trossingen, Immendingen, Spaichingen und Fridingen angemietet.
Die Unterkünfte in der Kreisstadt (Stockacher Straße) sind gekündigt und werden bis Ende September leerstehen. Mit allen anderen Vermietern (s. Infokasten), erklärt Mager, sei man in Verhandlungen, ob der Kreis frühzeitiger den Mietvertrag auflösen kann. „Das Land ist unter Umständen bereit, bei vorzeitigem Mietende eine Abstandszahlung zu bezahlen“, sagt der Dezernent. Beabsichtigt sei, dass weitere Unterkünfte in diesem Jahr aufgegeben werden können und es in den bestehenden GUs eine Belegungsquote von 70 Prozent gibt, teilt Mager mit.
Der Großteil der nach Deutschland eingereisten Menschen lebt mittlerweile in einer Anschlussunterbringung. Flüchtlinge können die Gemeinschaftsunterkunft verlassen, wenn eine Entscheidung des Bundesamts für Migration (BAMF) vorliegt, dass sie als Flüchtling anerkannt, abgelehnt oder geduldet sind – oder, wenn sie bei einem andauernden Asylverfahren länger als 24 Monate in einer GU gelebt haben. Rund 1700 Frauen, Männer und Kinder sind mittlerweile in eine Wohnung als Anschlussunterbringung im Landkreis gezogen. Ein Drittel der Personen hat selbstständig oder mit Unterstützung eines Helferkreises eigene vier Wände gefunden.
Von den 560 in Arbeit vermittelbaren Flüchtlingen befinden sich 280