Trossinger Zeitung

Zwei Tuttlinger Unterkünft­e schließen bald

Weil Zahl der Geflüchtet­en im Kreis weiter zurückgeht, löst die Verwaltung weitere Flüchtling­sheime auf

- Von Matthias Jansen

KREIS - Die Zahl der Flüchtende­n hat weltweit einen Höchststan­d erreicht. Fast 71 Millionen Menschen leben nicht mehr in ihrer Heimat. Im Landkreis Tuttlingen suchen deutlich weniger Menschen Zuflucht vor Krieg, Verfolgung und Missachtun­g der Menschenre­chte. Im Juni sind der Region nur 14 Menschen zur Aufnahme zugewiesen worden.

„Wir gehen von rund 170 Flüchtling­en in diesem Jahr aus“, sagt Bernd Mager, Dezernent für Arbeit und Soziales beim Landkreis Tuttlingen. In den ersten sechs Monaten sind es 85 Personen gewesen. Eine vergleichs­weise geringe Zahl gegenüber den vergangene­n Jahren. Von den rund 2000 Flüchtling­en, die noch im Kreis leben, wohnen 295 Personen in den Gemeinscha­ftsunterkü­nften. Zu den Spitzenzei­ten waren 1700 Menschen in 34 Unterkünft­en untergebra­cht.

Auf den Rückgang hat die Landkreis-Verwaltung reagiert und in den vergangene­n zwei Jahren 30 Gemeinscha­ftsunterkü­nfte (GU) gekündigt oder abgebaut. Neben den sieben eigenen Gebäuden in Mühlheim, Wurmlingen, Geisingen, Wehingen, Gosheim, Seitingen-Oberflacht und Tuttlingen sind sieben Immobilien in Tuttlingen, Trossingen, Immendinge­n, Spaichinge­n und Fridingen angemietet.

Die Unterkünft­e in der Kreisstadt (Stockacher Straße) sind gekündigt und werden bis Ende September leerstehen. Mit allen anderen Vermietern (s. Infokasten), erklärt Mager, sei man in Verhandlun­gen, ob der Kreis frühzeitig­er den Mietvertra­g auflösen kann. „Das Land ist unter Umständen bereit, bei vorzeitige­m Mietende eine Abstandsza­hlung zu bezahlen“, sagt der Dezernent. Beabsichti­gt sei, dass weitere Unterkünft­e in diesem Jahr aufgegeben werden können und es in den bestehende­n GUs eine Belegungsq­uote von 70 Prozent gibt, teilt Mager mit.

Der Großteil der nach Deutschlan­d eingereist­en Menschen lebt mittlerwei­le in einer Anschlussu­nterbringu­ng. Flüchtling­e können die Gemeinscha­ftsunterku­nft verlassen, wenn eine Entscheidu­ng des Bundesamts für Migration (BAMF) vorliegt, dass sie als Flüchtling anerkannt, abgelehnt oder geduldet sind – oder, wenn sie bei einem andauernde­n Asylverfah­ren länger als 24 Monate in einer GU gelebt haben. Rund 1700 Frauen, Männer und Kinder sind mittlerwei­le in eine Wohnung als Anschlussu­nterbringu­ng im Landkreis gezogen. Ein Drittel der Personen hat selbststän­dig oder mit Unterstütz­ung eines Helferkrei­ses eigene vier Wände gefunden.

Von den 560 in Arbeit vermittelb­aren Flüchtling­en befinden sich 280

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ARCHIVFOTO: FREUDIG Der Mietvertra­g für die Gemeinscha­ftsunterku­nft in Immendinge­n läuft erst im Februar 2026 aus. Der Kreis hat zwei andere Unterkünft­e in Tuttlingen für September diesen Jahres gekündigt und will weitere Gebäude wegen der geringeren Flüchtling­szahlen aufgeben.

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