Auf die Auswahl kommt es an
Weshalb es in manchen Drogeriemärkten noch Spielwaren und Musik zu kaufen gibt und in anderen nicht
ULM - Das war es dann wohl erst mal mit Shopping in der Ulmer Fußgängerzone: Am Mittwochmittag hatte der Drogeriemarkt Müller noch auf sämtlichen Stockwerken geöffnet. Doch am Dienstagabend hatte die Ulmer Stadtverwaltung „nach gründlicher Prüfung“verfügt, dass die Verkaufsbereiche vom ersten bis zum dritten Obergeschoss zu schließen sind. Das heißt: Es gibt wohl von Donnerstag an nur noch Drogerieartikel in Ulms Einkaufsherz. „Wir hatten keine andere Wahl“, sagt dazu Ulms OB Gunter Czisch, der sich am Mittwochnachmittag persönlich ein Bild des Kaufhauses machte. Besonders kurios: Nur wenige Kilometer weiter in Neu-Ulm wird es wohl weiterhin Spielwaren und CDs geben.
In Zeiten von Corona ist vieles nicht nur für Kunden verwirrend, sondern auch für die Händler. Wer darf noch öffnen, wer nicht? Bundesweit ist das nicht einheitlich geregelt. Klar ist, dass die Ladengeschäfte des Einzelhandels geschlossen bleiben müssen, während Lebensmittelhandel, Getränkemärkte und Drogerien weiter geöffnet sind. Was jedoch mit Läden geschieht, die beides anbieten – unbedingt Notwendiges wie Lebensmitteln, Seifen, Windeln oder Tierfutter, aber auch weniger Notwendiges
wie Videogames und Geschirr –, ist weniger klar. In der Corona-Verordnung des Landes BadenWürttemberg heißt es dazu: „Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt. Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil allein weiter verkauft werden, wenn eine räumliche Abtrennung möglich ist.“Heißt: Verkauft ein Drogeriemarkt hauptsächlich Drogerie- und Lebensmittel darf er auch weiter Spielwaren anbieten. Macht das Geschäft jedoch mehr Umsatz mit Unterhaltungsmedien, dürfen diese nicht mehr verkauft werden. Das ist für jede Filiale im Einzelnen zu prüfen und wird von der Kommune anhand von Verkaufsfläche oder Umsatz überwacht.
„Dass es da zu Ungerechtigkeiten kommt, ist klar. Schließlich wurde die
Verordnung sehr schnell gestrickt“, sagt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg der „Schwäbischen Zeitung“. Dass einzelne Händler nun klagen, dass in manchen Drogeriemärkten weiter Ware verkauft wird, auf die sie normalerweise spezialisiert sind, kann Hagmann gut verstehen. „Natürlich ist das ein massiver Wettbewerbseingriff.“Sie gibt aber zu, dass ihr momentan keine bessere Lösung einfalle. Einzig die Regelung,
dass die Entscheidung den Kommunen überlassen ist, kritisiert die Handelsverbandschefin: „Das ist ein riesiger Flickenteppich. Das ist nicht nachvollziehbar.“
Hagmann hoffe, dass die Kommunen „eine angemessene und faire Regelung“finden – und vor allem, dass es diese schon bald nicht mehr braucht: „Wir müssen mit solchen Maßnahmen dafür sorgen, dass die Pandemie möglichst schnell abebbt und wir die Geschäfte wieder öffnen können.“