Gärten, Schlösser und Wilhelma öffnen nach und nach
STUTTGART/KARLSRUHE (epd/ dpa) - Das baden-württembergische Finanzministerium hat am Montag in Stuttgart seinen Stufenplan zur Wiedereröffnung der touristischen Landeseinrichtungen bekannt gegeben. Es gelte dabei weiter: „Bitte halten Sie Abstand. Nur so können wir die Angebote in den kommenden Wochen und Monaten offenhalten“, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Am Montag schon öffnete in Karlsruhe der Schlossgarten wieder, zunächst allerdings nur zwischen sechs und 19 Uhr. So sollen dort abendliche Treffen vermieden werden. Es folgt diesen Mittwoch mit reduziertem Eintrittspreis der Schlossgarten Blühendes Barock in Ludwigsburg (noch ohne Märchengarten). Von Donnerstag dieser Woche an folgen die Gärten am Schloss Weikersheim und Schwetzingen mit begrenzten Besucherzahlen (400 respektive 800 Personen) sowie die Außenanlagen des Botanischen Gartens Karlsruhe. Die Außenanlagen der weiteren Schlösser, Burgen und Klöster unter Landesverwaltung waren auch bisher zugänglich. An den Eingängen gilt die strikte Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Der Märchengarten des Blühenden Barock – zunächst ohne Nutzungsmöglichkeit der Attraktionen – und das Freigelände um die Grabkapelle auf dem Württemberg folgen voraussichtlich ab Montag, 11. Mai. Die Grabkapelle selbst sowie die Innenräume weiterer Monumente werden am 12. Mai für Gäste öffnen.
Die Wilhelma in Stuttgart beginnt ab kommendem Montag ihre Wiedereröffnung mit einer beschränkten Besucherzahl. Tickets müssen vorab online gebucht werden. Es bekommen jeweils am Vormittag und Nachmittag maximal 2000 Personen Zutritt – üblich wären bei guten Wetter bis zu 18 000 am Tag. Die Tier- und Pflanzenhäuser werden vorerst nicht geöffnet. Wegen des reduzierten Angebots gilt der Abendtarif.
„Wir sind erst mal lieber strikt und lockern dann, sobald es möglich ist. Da es keine Erfahrungswerte gibt, machen wir langsam“, sagte Michael Hörrmann, Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten. Besucher seien gut beraten, sich vorab online nach eventuell notwendigen Einschränkungen zu erkundigen.