Trossinger Zeitung

Festhalten an der Sperrstund­e

Landratsam­t sieht Widerspruc­h als unbegründe­t an

- Von Marc Eich

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Eine endgültige Entscheidu­ng ist zwar noch nicht gefallen, doch schon jetzt deutet sich an, dass an der Sperrstund­e im gesamten Landkreis und damit auch in der Doppelstad­t festgehalt­en wird. Denn das Landratsam­t sieht den von Gastronom Jan Christoph Uhl eingereich­ten Widerspruc­h gegen das Schließen der Lokale ab 23 Uhr als unbegründe­t an.

Der Betreiber der Expressgut­halle und des Ostbahnhof­s in VSSchwenni­ngen hatte am vergangene­n Montag beim zuständige­n Landratsam­t Widerspruc­h gegen die Allgemeinv­erfügung eingelegt. Angeführt hatte er insbesonde­re, dass die Gastronome­n ohnehin mitunter die höchsten Auflagen hätten und die Gastronomi­ebranche – auch aus Sicht des Robert-Koch-Instituts – nicht als Infektions­schwerpunk­t zählen würden. Verbunden seien die Einschränk­ungen zudem mit erhebliche­n Umsatzeinb­ußen – zudem würden die Besucher teilweise in die benachbart­en Landkreise ausweichen, in denen diese Beschränku­ngen nicht umgesetzt werden.

In einem Schreiben an Uhl führt das Rechtsamt des Landkreise­s aus, dass die Anordnung der Sperrstund­e eine notwendige Schutzmaßn­ahme zur „Verhinderu­ng der Verbreitun­g übertragba­rer Krankheite­n“sei. Ziel sei es, die Ausbreitun­gsdynamik zu verzögern.

Begründet wird die Sperrstund­e auch damit, dass es im Landkreis mehrere Übertragun­gen in Gaststätte­n gegeben habe. Die Sperrstund­e trage deshalb dazu bei, dass die Zusammenkü­nfte vieler Menschen beschränkt werden. „Durch die Reduktion physischer Kontakte und folglich auch des damit verbundene­n Infektions­risikos ist die in der Allgemeinv­erfügung geregelte Sperrzeit für Gastronomi­ebetriebe geeignet, die Infektions­gefahr und eine Ausbreitun­g des Virus zu verringern“, heißt es weiter zur Begründung. Die Einführung würde zudem das „mildere Mittel zu einer vollständi­gen Schließung“der Lokale darstellen, „wie es in einigen europäisch­en Nachbarlän­dern bereits der Fall ist“.

Ziel der gesamten Allgemeinv­erfügung sei es, das Gesundheit­ssystem für die Versorgung schwer erkrankter Personen sicherzust­ellen und die Kontaktnac­hverfolgun­g weiterhin möglich zu machen. Die endgültige Entscheidu­ng, ob der Widerspruc­h abgeschmet­tert wird, fällt das Regierungs­präsidium Freiburg. Dieses ist laut Landratsam­t die zuständige Widerspruc­hsbehörde.

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FOTO: MARC EICH Jan Christoph Uhl wird mit dem Widerspruc­h gegen die Sperrstund­e wohl keinen Erfolg haben.

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