Die Gefahr ist lautlos
Mehrzahl der Brandopfer erstickt – Warnmelderpflicht wird weitgehend eingehalten
TUTTLINGEN - Durch einen Küchenbrand in der Tuttlinger Bahnhofstraße hatte ein Mann in der vergangenen Woche schwere Verbrennungen sowie eine Rauchgasvergiftung erlitten und war ins Krankenhaus gebracht worden (wir haben berichtet). Hätte es Stunden später in der Nacht gebrannt, wäre die Situation wahrscheinlich nicht so glimpflich geendet. Rauchwarnmelder waren in dem Mehrfamilienhaus nicht installiert.
„Es hat vermutlich in der Wohnung gestunken. Deshalb ist der Mann auf den Brand aufmerksam geworden und hat Löschversuche unternommen“, sagt Andreas Hand, Pressesprecher der Freiwilligen Feuerwehr Tuttlingen. Als der Löschzug eintrifft, ist der Brand fast vollständig gelöscht. Im Schlaf wären die Bewohner wahrscheinlich vom Feuer überrascht worden, verbrannt oder erstickt.
Nicht umsonst schreibt Hand in seiner Nachricht zum Einsatz von „kleinen Lebensrettern“. Im Schlaf nimmt der Mensch Gerüche deutlich schlechter wahr, einzig Geräusche können ihn vor Gefahren warnen. Zwischen 80 und 90 Prozent der Brandopfer sterben auch nicht in den Flammen, sondern durch das Einatmen des giftigen Rauchgases.
Weil Rauchmelder einen wirksamen Schutz bieten, ist das Anbringen in allen Gebäudetypen – Neu-, Umoder Bestandsgebäuden – spätestens seit Ende 2014 Pflicht in Baden-Württemberg. Ein Fall wie am Wochenende, dass Wohnräume nicht mit Rauchwarnmelder versehen sind, sei relativ selten, sagt Hand. „Das passiert fünf bis zehnmal im Jahr.“Seiner Erfahrung nach sei es ersichtlich, dass der Pflicht zum Einbau nachgekommen wird.
Das hat viele Vorteile. Das Leben der Bewohner ist besser geschützt und die Feuerwehr muss wesentlich seltener zu großen Bränden ausrücken. „Bis 2013 wurden wir im Jahr zu zehn bis 15 Bränden gerufen, bei denen das Feuer schon auf andere Zimmer übergegriffen hatte“, berichtet der Feuerwehr-Sprecher.
Die Zahl der Großbrände ist zurückgegangen, dafür wurden es mehr Fehlalarme. Dies wertet die Feuerwehr aber nur als Zeichen, dass die Pflicht zur Montage der Rauchmelder gut umgesetzt worden ist. „Die Anzahl der Fehlalarmierungen durch ausgelöste Rauchmelder, ist im Verhältnis zu dem, was sie der Bevölkerung an Schutz bieten, sehr gering“, betont Hand.
Es soll sich auch niemand gehemmt fühlen, die Feuerwehr zu alarmieren, wenn ein Rauchwarnmelder piepst. Selbst wenn es sich um einen Fehlalarm handelt, werden weder auf den Meldenden noch auf Eigentümer oder Mieter Kosten zukommen, stellt Kommandant Klaus Vorwalder klar. Es gebe keine rechtliche Grundlage zu den Kosten bei einer Alarmierung wegen eines ausgelösten Rauchwarnmelders. „Wir in Tuttlingen handhaben es aber so, dass keine Rechnung gestellt wird für diese Art von Einsatz“, sagt Hand.
Die Funktionsweise von Rauchwarnmeldern
muss man sich wie eine Lichtschranke vorstellen, erklärt der Feuerwehrsprecher. Wenn diese von Dampf oder Rauch durchbrochen wird, löst das Gerät aus. Rauchwarnmelder müssen in allen Räumen angebracht sein, in denen Menschen schlafen, sowie in allen Fluren, die als Rettungsweg ins Treppenhaus oder nach draußen führen.