Weihnachtsferien der anderen Art
Was die neuen Corona-Regeln für die Festtage bedeuten
BERLIN - Nachdem sich Bund und Länder auf weitere Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt haben, steht fest: Weihnachtsfeiern und Weihnachtsferien werden völlig anders ausfallen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer hat sich beim Thema Weihnachtsurlaub durchgesetzt?
Die Bundesländer. Das Kanzleramt wollte eigentlich den Beginn der Weihnachtsferien bundesweit auf den 16. Dezember vorverlegen. Auf diese Weise, so hatten sich das Merkel und ihr Team ausgerechnet, könnte Deutschland in eine volle Woche Selbstisolation ohne Schulbesuche gehen, ehe sich Großeltern und Enkel unterm Weihnachtsbaum umarmen. Doch da machten die Länder nicht mit. In Sachen Schule und Schulferien sind sie zum einen empfindlich, was ihre Hoheitsrechte anbelangt. Zum anderen hätte dieser üppige Zuschlag auf die Weihnachtsferien doch sehr nach Schulschließungen ausgesehen, was Bund und Länder ja angeblich unbedingt vermeiden wollen. Nun sollen die Ferien fast überall am 19. Dezember beginnen. Touristische Hotelübernachtungen bleiben zunächst bis 20. Dezember untersagt.
Und nach dem 20. Dezember?
Im Beschluss heißt es, man gehe davon aus, dass „umfassende Beschränkungen im Bereich Gastronomie bis Anfang Januar erforderlich sein werden“. Bei einem weiteren Treffen „wahrscheinlich am 15. Dezember“wolle man eine Bewertung vornehmen. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) sagte allerdings am Donnerstag, es sei akzeptabel, wenn einzelne Länder wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern früher Lockerungen beschließen. Bei sinkenden Infektionszahlen sei dies möglich.
Wie ist es mit Ferienwohnungen? Für sie gelten dieselben Regeln wie für Hotels – unabhängig davon, ob sie privat, über Reiseveranstalter oder über Internetplattformen wie Airbnb angemietet werden. Darauf weist eine Sprecherin des Deutschen Ferienhausverbands hin. Wie sehr die Vermietung über Onlineplattformen kontrolliert werden kann, ist unklar. Doch ein Blick in die Portale zeigt, dass auch etwa bei Airbnb die Übernachtungszahlen massiv eingebrochen sind.
Was ist aus der Idee geworden, Hotels und Restaurants über Weihnachten und Neujahr für ein paar Tage zu öffnen?
Der Vorschlag findet kaum Zustimmung – offenbar vor allem nicht bei den meisten Gastronomen und Hoteliers. „Überlegungen, man könne nur eine Woche über die Feiertage öffnen und dann wieder schließen, sind vollkommen realitätsfremd“, heißt es beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). „Wenn wir aufmachen, dann richtig und nachhaltig, und nicht nur für die angedachten vier bis zehn Tage.“
Darf ich im Hotel übernachten, wenn ich Verwandte besuche?
In dem Beschluss von Bund und Ländern heißt es lediglich, dass „alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und private Reisen zu vermeiden“seien. Aber welche privaten Reisen wären „zwingend erforderlich“– der Besuch bei der kranken Mutter oder beim einsamen Großvater? Hessen und Nordrhein-Westfalen kündigten bereits an, bei Verwandtenbesuchen Übernachtungen in Hotels zu erlauben. Die Kanzelrin sieht das anders. „Wir sind zu der Überzeugung gekommen: Das kann man nicht kontrollieren. Und eben touristische Reisen dürfen auf keinen Fall stattfinden“, so Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU).
Zählen auswärts studierende Kinder als eigener Haushalt?
Grundsätzlich ja. Aber für Weihnachten und Silvester dürfte diese Festlegung keine Rolle spielen. Denn „Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit bis zu zehn Personen“sollen dann laut dem Bund-Länder-Beschluss vom Dienstagabend erlaubt sein. Die Beschränkung auf zwei Haushalte, die noch bis zum 20. Dezember gilt, entfällt.