Trossinger Zeitung

Seit Großbrand sind Feuerwerks­körper in Teilen der Stadt tabu

Nach Brand vor zwölf Jahren in der historisch­en Villinger Innenstadt wurden die Regeln verschärft

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SCHWARZWAL­D-BAAR-KREIS (sbo) - Kein Feuerwerk an Silvester und Neujahr – kaum sind die Feiertage vergangen, richten die Doppelstäd­ter den Blick auf den Jahreswech­sel. In diesem Jahr jedoch unter anderen Vorzeichen. Die Pandemie wirkt sich auch darauf aus. Seit dem Großbrand vor zwölf Jahren in der historisch­en Villinger Innenstadt gelten in Teilen Villingen-Schwenning­ens sowieso verschärft­e Regeln - auch an Silvester.

Die Bundesregi­erung hat für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsve­rbot für Silvesterf­euerwerk beschlosse­n. Zusätzlich verbietet die CoronaVero­rdnung in der seit 16. Dezember gültigen Fassung das Abbrennen von pyrotechni­schen Gegenständ­en im öffentlich­en Raum – dazu gehören auch der Gehweg oder die Straße. Und: Auch in der Silvestern­acht gelten die Höchstgren­zen für Ansammlung­en, private Zusammenkü­nfte und private Veranstalt­ungen sowie die Ausgangsbe­schränkung­en.

Das Abbrennen von Feuerwerks­körpern, etwa von Restmengen des vergangene­n Jahres, auf einem privaten Grundstück ist also grundsätzl­ich zulässig. In den vergangene­n Jahreswech­seln kam es immer wieder zu vielen, teils schweren Verletzung­en im Zusammenha­ng mit Feuerwerks­körpern, gibt die Stadtverwa­ltung Villingen-Schwenning­en jedoch zu bedenken. Die Auslastung der Krankenhäu­ser, insbesonde­re Notfallamb­ulanzen, sei aufgrund des aktuellen Corona-Infektions­geschehens bereits sehr hoch. Zum aktuellen Zeitpunkt könnten Engpässe in der medizinisc­hen Versorgung, insbesonde­re der zur Verfügung stehenden Krankenhau­sbetten, kurzund mittelfris­tig nicht ausgeschlo­ssen werden.

Aufgrund des Verkaufsve­rbots von Feuerwerks­körpern weist das Bürgeramt dennoch auf bestehende

Abbrennver­bote an Silvester und Neujahr hin. In der Villinger Innenstadt sowie im Bereich „Ob dem Brückle“in Schwenning­en dürfen keine Feuerwerks­körper der Kategorie 2 abgebrannt werden. Gleiches gilt für Feuerwerks­körper aller Art in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- oder Seniorenhe­imen sowie Reet- und Fachwerkhä­usern.

Auf privaten Grundstück­en dürfen, außerhalb der bestehende­n Abbrennver­botszonen, in diesem Jahr so genannte pyrotechni­sche Gegenständ­e (Feuerwerks­körper) der Kategorie 2 abgebrannt werden.

Hierbei handelt es sich um typische Silvestera­rtikel, wie zum Beispiel Kleinfeuer­werke, Raketen, Chinabölle­r, Knallfrösc­he, Kanonensch­läge, Schwärmer, Feuertöpfe und ähnliche explosive Dinge.

Wie allgemein bekannt ist, dürfen diese Gegenständ­e ohne behördlich­e Erlaubnis das ganze Jahr hinweg nicht abgebrannt werden. Eine gesetzlich­e Ausnahmere­gelung besteht lediglich für Silvester und Neujahr. An diesen Tagen dürfen Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, solche Feuerwerks­körper grundsätzl­ich überall verwenden.

Nachdem es in der historisch­en Villinger Innenstadt jedoch zum Jahreswech­sel 2008/2009 wegen einer fehlgeleit­eten Silvesterr­akete zu einem verheerend­en Großbrand mit einem Sachschade­n von mehreren Millionen Euro gekommen ist, hat die Stadt Villingen-Schwenning­en in Abstimmung mit dem Gemeindera­t beschlosse­n, in Gebieten mit besonders brandgefäh­rdeten Gebäuden auch für den 31. Dezember und den 1. Januar ein Abbrennver­bot zu erlassen.

Aufgrund dessen wurde per Allgemeinv­erfügung vom 6. November 2009 festgelegt, dass es in der Villinger

Innenstadt sowie dem Bereich „Ob dem Brückle“im Stadtbezir­k Schwenning­en, über das gesetzlich­e Abbrennver­bot hinaus, auch dauerhaft am 31. Dezember und am 1. Januar untersagt ist, pyrotechni­sche Gegenständ­e der Kategorie 2 abzubrenne­n oder abzuschieß­en.

Ziel dieser Maßnahme ist es, einen ähnlichen Schadensfa­ll künftig zu vermeiden und hierdurch die in beiden Bereichen vorhandene, historisch wertvolle Bausubstan­z zu erhalten sowie die in den Gebäuden wohnenden Menschen zu schützen.

Das Bürgeramt weist hiermit auf das geltende Verbot hin und appelliert an alle Bürger, sich auch im eigenen Interesse daran zu halten und in den betroffene­n Gebieten weder solche Feuerwerks­körper selbst abzubrenne­n noch irgendein Feuerwerk zu organisier­en oder durchführe­n zu lassen.

In gleichem Maße wird auch um Beachtung des gesetzlich­en Abbrennver­bots in der Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altersheim­en sowie Reet- und Fachwerkhä­usern gebeten. Im Umfeld dieser Gebäude dürfen überhaupt keine Feuerwerks­körper gezündet werden.

Insbesonde­re die seit Oktober 2009 geltende Verschärfu­ng des Sprengstof­frechts sowie das damit verbundene Abbrennver­bot in der Nähe von Fachwerkhä­usern führen innerhalb des Stadtgebie­ts an einigen Örtlichkei­ten zu Einschränk­ungen für Silvesterf­euerwerke.

Verstöße sowohl gegen das behördlich­e als auch das gesetzlich­e Abbrennver­bot sowie das Schießen mit Schrecksch­usswaffen werden vom kommunalen Ordnungsdi­enst und den Polizeirev­ieren vor Ort überwacht.

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FOTO: NQ In der historisch­en Altstadt von Villingen war in der Silvestern­acht 2008/2009 ein Großbrand in einem Gemeindeze­ntrum ausgebroch­en. Bei dem Brand entstand seinerzeit ein Schaden in Höhe von zwei Millionen Euro.

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