Bauplatzvergabe darf nicht gegen EU-Richtlinien verstoßen
Durchhausen hat ein dutzend Bauplätze, aber doppelt so viele Interessenten – Rechtsanwältin im Gemeinderat
DURCHHAUSEN - Zwölf Bauplätze hat die Gemeinde Durchhausen zu vergeben – und mehr als doppelt so viele Bewerber. Diese starke Nachfrage nach Grundstücken hat es so in Durchhausen noch nicht gegeben. Nun stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien die zwölf Bauplätze vergeben werden. Und natürlich an wen.
„Wir haben eine lange Diskussion vor uns“, kündigte bereits zu Beginn der Gemeinderatssitzung Bürgermeister Simon Axt an. Und er behielt recht. Die gut besuchte Sitzung, es fanden sich rund 30 Zuhörende in der Gemeindehalle ein, dauerte mehr als zwei Stunden.
In dieser Zeit wurde vor allem über den Entwurf von vier Gemeinderäten diskutiert, der sich in einigen Punkten von dem vorgelegten Entwurf der Verwaltung unterscheidet. Rechtsanwältin Luisa Pauge von der Kanzlei „iuscomm Rechtsanwälte“aus Stuttgart war in der Sitzung und hatte im Vorfeld den Entwurf der Gemeinderäte aus juristischer Sicht beurteilt. Einige Punkte hielt sie für verbesserungswürdig, wie sie in ihrem Vortrag deutlich machte. Denn die Bauplatzvergaberichtlinie darf nicht gegen EU-Recht verstoßen.
Größter Knackpunkt sind „Einheimischen-Modelle“, denen der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2013 einen Riegel vorschob. Konkret bedeutet dies, dass Kommunen Bauplätze bevorzugt an Ortsansässige vergeben und die angelegten Kriterien
entsprechend gewichten. Eine zu starke Bevorzugung von Einheimischen verstößt allerdings gegen die Chancengleichheit für Auswärtige und die Gleichbehandlung von EU-Bürgern. Sollte eine zu starke Gewichtung von ortsansässigen Kriterien in der Richtlinie vorliegen, könnte per Klage die Bauplatzvergabe gestoppt werden.
Damit dies nicht passiert, riet Juristin Luisa Pauge, dass maximal 50 Prozent der Punkte ortsbezogen sein sollten und der Bezug höchstens fünf Jahre zurückreiche. Die andere Hälfte der Punkte würden für soziale Kriterien wie Anzahl und Alter der Kinder, Partnerschaft bzw. Ehe oder Pflegegrad vergeben. Dabei empfahl Luisa Pauge, sich möglichst eng an den sogenannten „EU-Kautelen“zu orientieren. In diesem Papier versuchten der Bund und die bayrische Staatsregierung 2017, das „Einheimischen-Modell“EU-rechtskompatibel zu definieren.
Auch wenn diese Leitlinien auf subventionierte Bauplätze abzielen, was die Gemeinde Durchhausen nicht macht, dürfe dem Papier dennoch eine rechtliche Bedeutung zufallen, meinte Pauge.
Kurzum: Auch Auswärtige müssen bei der Vergabe eine realistische Chance auf einen Bauplatz haben. Die juristischen Ausführungen über eine möglichst rechtskräftige Vergabe der Bauplätze prägte die Debatte stark. Auch verständlich, da Anwältin Pauge für die Beratung extra aus Stuttgart angereist war.
Einen Durchbruch im Zusammenführen der beiden Entwürfe von Verwaltung und Teilen des Gemeinderates beziehungsweise der Festlegung von Kriterien für die Bauplatzvergabe brachte die Sitzung nicht. Es konnte eine Einigung erzielt werden, dass bei der Anzahl der Kinder die Minderjährigkeit und nicht die Kindergeldberechtigung als Maßstab angelegt werden soll. Außerdem, dass die Kriterien bei der Ortsansässigkeit wie Wohnsitz, Arbeitsplatz oder Ausübung eines Ehrenamts wohl nur für fünf Jahre zurückreichen dürfen.
Nun sollen weitere Beratungen mit der Rechtsanwältin folgen und die Änderungen aufgenommen werden. Gemeinderat Thomas Beck befand zum Ende der Sitzung, dass „wir von einem Konsens zwischen den beiden Vorlagen nicht weit entfernt sind. Das können wir mit Ihrer Hilfe zusammenfügen“, meinte Beck zuversichtlich in Richtung Luisa Pauge.