Weniger Bürokratie beim Elterngeld
Von der Reform profitieren Eltern von Frühchen und solche, die in Teilzeit arbeiten
BERLIN - Das Elterngeld wird weiter reformiert. Die Neuregelung wurde am Freitag vom Bundestag beschlossen. Was ändert sich und für wen? Ein Überblick:
Was ist das Elterngeld?
Die staatliche Förderung wurde 2007 eingeführt. Eltern, die nach der Geburt zu Hause bleiben, erhalten je nach Verdienst zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat. Dazu gehören das sogenannte Basiselterngeld, das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus. Rund sieben Milliarden Euro werden jährlich dafür ausgegeben.
Warum jetzt die Reform?
Familie und Beruf sollen „noch besser“vereinbar werden, sagt Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Beschlossen wurden insbesondere zwei Änderungen: für Teilzeit arbeitende Eltern und für die Eltern von Frühchen.
Was ändert sich?
Eltern, die während des Bezugs beide in Teilzeit arbeiten, soll mehr Flexibilität gewährt werden. Die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit liegt künftig bei 24 bis 32 Wochenstunden statt wie bisher bei 25 bis 30. Mit den neuen Zeiteinheiten soll das Elterngeld
besser an den klassischen AchtStunden-Arbeitstag angepasst und beispielsweise eine Vier-Tage-Woche ermöglicht werden. Zudem sind Entlastungen bei der Bürokratie geplant. So müssen Eltern, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten, nur noch im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen.
Was ist mit Eltern von zu früh geborenen Kindern?
Für Eltern von Frühchen werden die Regeln verbessert. Wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin liegt, verlängert sich der Bezug auf 13 Monate, bei mindestens acht Wochen auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate. Begründet wurde dies damit, dass zu früh geborene Kinder gerade in den ersten Lebensmonaten besonders viel Aufmerksamkeit und Betreuung brauchen.
Wie wird das Ganze finanziert?
Die Reform soll kostenneutral sein. Die Zusatzausgaben werden durch eine Einschränkung für Spitzenverdiener finanziert. Konkret sollen Eltern, die gemeinsam über ein Jahreseinkommen von mehr als 300 000 Euro verfügen, kein Elterngeld mehr beziehen können. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 500 000 Euro. Nach Regierungsangaben betrifft die Regelung etwa 7000 der derzeitigen Bezieher des Elterngeldes, ein Anteil von 0,4 Prozent. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende soll bei 250 000 Euro bleiben.
Ab wann gelten die Neuerungen?
Das Gesetz soll am 1. September in Kraft treten, muss aber vorher noch den Bundesrat passieren.