Weiterhin nächtliche Ausgangssperre
Verfügung erlassen – „Nicht leichtfertig verspielen“
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS (sbo) - Das Landratsamt hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass ab Freitag im Landkreis weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre gilt. Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen wurden zunächst zum 11. Februar aufgehoben. Damit setzte das Land ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim um. Nun gelten diese Beschränkungen nur noch für Hotspots – wozu der Schwarzwald-BaarKreis zählt.
Das Land Baden-Württemberg hatte zuvor die Gesundheitsämter angewiesen, eine Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Für den Schwarzwald-Baar- Kreis liegen diese Voraussetzungen vor. Deshalb erlässt das Gesundheitsamt am Donnerstag, 11. Februar, eine Allgemeinverfügung, wie in einer Mitteilung bekannt gegeben wurde. Demnach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nur dann erlaubt, wenn triftige Gründe vorliegen. Die Ausgangsbeschränkung gilt seit Freitag, 12. Februar, 0 Uhr.
Landrat Sven Hinterseh erklärt in der Mitteilung: „Uns ist durchaus bewusst, dass wir mit der Ausgangsbeschränkung stark in die Grundrechte unserer Einwohner eingreifen. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Der Erlass des Landes Baden-Württemberg hat uns die Voraussetzungen für die Allgemeinverfügung vorgegeben, die wir derzeit alle erfüllen. In Anbetracht der jetzigen Fastnachtstage war es für uns von Bedeutung, dass wir den bis jetzt erzielten Erfolg der Eindämmung des Coronavirus und den nun sinkenden Zahlen nicht leichtfertig verspielen.“