Zitterpartie um Bad Dürrheimer Greensill-Millionen
Bürgermeister Jonathan Berggötz will die aktuelle Situation am Donnerstag, 25. März, im Gemeinderat darstellen
BAD DÜRRHEIM (sbo) - Die Kurstadt hat zwei Millionen Euro bei der Greensill Bank angelegt (wir berichteten). Es wird wohl eine lange Zitterpartie geben, bis klar ist, ob die ganze Summe oder nur ein Teil des Geldes weg ist. Sie zählt als Gemeinde zu den institutionellen Anlegern. Doch wieso ist dies so?
In der Gemeinderatssitzung am 25. März will Bürgermeister Jonathan Berggötz die Situation darstellen. Bad Dürrheim hatte bekanntlich zwei Millionen Euro bei der Greensill Bank angelegt, für welche die Bafin Konkursantrag gestellt hat. Das Geld war eigentlich – da zwei Jahre Anlagenlaufzeit – für den Haushalt 2023 eingeplant, man wäre vorher nicht rangekommen. Getätigt wurde die Anlage bei der Greensill Bank aufgrund der Empfehlung eines Finanzdienstleisters.
Nun ist es so, dass die Einlagen der Privatanleger durch die Einlagensicherung zu einem Großteil geschützt sind und diese eher zumindest einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Kommunen gelten jedoch als institutionelle Anleger. Änderungen wie diese in diesem freiwilligen Schutzsystem, das über die gesetzlich geregelten 100 000 Euro hinaus geht, kann der Bankenverband (BdB) selbstständig durchführen. Der BdB muss dazu lediglich seine Mitglieder befragen, die privaten Banken, und diese haben im April 2017 dem Ansinnen zugestimmt. Somit war ab jenem Zeitpunkt, als die Änderung in Kraft trat, nur noch das Geld von natürlichen Personen gesichert.
In einem Interview mit der Wirtschaftswoche kritisierte der Hauptgeschäftsführer
des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, damals das Ansinnen des BdB. Die Anlagemöglichkeiten der öffentlichen Hand würden eingeschränkt und jede Stadt werde sich überlegen, ob sie unter diesen Rahmenbedingungen noch Geld bei privaten Banken anlegen könne. Auch der Deutsche Städteund Gemeindebund (DStGB) lehnte die Benachteiligung der Kommunen damals ab. Ebenfalls gegenüber der Wirtschaftswoche äußerte sich Uwe Zimmermann, heute stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DStGB: „Die Steuerzahler haben wie die Kommunen ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitweilig angelegtes kommunales Geld nicht schlechter abgesichert wird, als Privatanlagen.“Die Änderungen haben auch die Kunden von Großbanken wie Deutsche Bank, Commerzbank oder Postbank getroffen.
Anlass für diese Änderung war ein Vorgang, der mit der Bankenkrise zusammenhing. Die deutsche Tochter der kanadischen Maple Bank hatte sich 2016 mit Steuertricksereien am Aktienmarkt verzockt, der Schaden belief sich auf 2,6 Milliarden Euro. Es mussten institutionelle Anleger entschädigt werden. 2017 erklärte Michael Kemmer, BdB-Hauptgeschäftsführer: Hätte es diese Änderung schon bei der Maple-Pleite gegeben, wären zwei Drittel weniger Geld ausgezahlt worden, da Geld nur für Privatkunden geflossen wäre. Doch insgesamt gibt es wohl noch andere Gründe, für den Abbau der Sicherungen, zu denen dem Vernehmen nach auch die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt gehören.