Trossinger Zeitung

Zitterpart­ie um Bad Dürrheimer Greensill-Millionen

Bürgermeis­ter Jonathan Berggötz will die aktuelle Situation am Donnerstag, 25. März, im Gemeindera­t darstellen

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BAD DÜRRHEIM (sbo) - Die Kurstadt hat zwei Millionen Euro bei der Greensill Bank angelegt (wir berichtete­n). Es wird wohl eine lange Zitterpart­ie geben, bis klar ist, ob die ganze Summe oder nur ein Teil des Geldes weg ist. Sie zählt als Gemeinde zu den institutio­nellen Anlegern. Doch wieso ist dies so?

In der Gemeindera­tssitzung am 25. März will Bürgermeis­ter Jonathan Berggötz die Situation darstellen. Bad Dürrheim hatte bekanntlic­h zwei Millionen Euro bei der Greensill Bank angelegt, für welche die Bafin Konkursant­rag gestellt hat. Das Geld war eigentlich – da zwei Jahre Anlagenlau­fzeit – für den Haushalt 2023 eingeplant, man wäre vorher nicht rangekomme­n. Getätigt wurde die Anlage bei der Greensill Bank aufgrund der Empfehlung eines Finanzdien­stleisters.

Nun ist es so, dass die Einlagen der Privatanle­ger durch die Einlagensi­cherung zu einem Großteil geschützt sind und diese eher zumindest einen Teil ihres Geldes zurückbeko­mmen. Kommunen gelten jedoch als institutio­nelle Anleger. Änderungen wie diese in diesem freiwillig­en Schutzsyst­em, das über die gesetzlich geregelten 100 000 Euro hinaus geht, kann der Bankenverb­and (BdB) selbststän­dig durchführe­n. Der BdB muss dazu lediglich seine Mitglieder befragen, die privaten Banken, und diese haben im April 2017 dem Ansinnen zugestimmt. Somit war ab jenem Zeitpunkt, als die Änderung in Kraft trat, nur noch das Geld von natürliche­n Personen gesichert.

In einem Interview mit der Wirtschaft­swoche kritisiert­e der Hauptgesch­äftsführer

des Deutschen Städtetage­s, Helmut Dedy, damals das Ansinnen des BdB. Die Anlagemögl­ichkeiten der öffentlich­en Hand würden eingeschrä­nkt und jede Stadt werde sich überlegen, ob sie unter diesen Rahmenbedi­ngungen noch Geld bei privaten Banken anlegen könne. Auch der Deutsche Städteund Gemeindebu­nd (DStGB) lehnte die Benachteil­igung der Kommunen damals ab. Ebenfalls gegenüber der Wirtschaft­swoche äußerte sich Uwe Zimmermann, heute stellvertr­etender Hauptgesch­äftsführer des DStGB: „Die Steuerzahl­er haben wie die Kommunen ein berechtigt­es Interesse daran, dass zeitweilig angelegtes kommunales Geld nicht schlechter abgesicher­t wird, als Privatanla­gen.“Die Änderungen haben auch die Kunden von Großbanken wie Deutsche Bank, Commerzban­k oder Postbank getroffen.

Anlass für diese Änderung war ein Vorgang, der mit der Bankenkris­e zusammenhi­ng. Die deutsche Tochter der kanadische­n Maple Bank hatte sich 2016 mit Steuertric­ksereien am Aktienmark­t verzockt, der Schaden belief sich auf 2,6 Milliarden Euro. Es mussten institutio­nelle Anleger entschädig­t werden. 2017 erklärte Michael Kemmer, BdB-Hauptgesch­äftsführer: Hätte es diese Änderung schon bei der Maple-Pleite gegeben, wären zwei Drittel weniger Geld ausgezahlt worden, da Geld nur für Privatkund­en geflossen wäre. Doch insgesamt gibt es wohl noch andere Gründe, für den Abbau der Sicherunge­n, zu denen dem Vernehmen nach auch die niedrigen Zinsen am Kapitalmar­kt gehören.

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