Der Landrat warnt vor Ausgangssperren
Bei einer Inzidenz ab 150 will das Sozialministerium diese anordnen
TUTTLINGEN - 44 neue Corona-Fälle am Donnerstag im Kreis Tuttlingen und eine Inzidenz von 131: Diese Zahlen nahm Landrat Stefan Bär zum Anlass, um an jeden Einzelnen zu appellieren. „Wenn die Ostertage zum Partymachen benutzt werden und wir uns kommende Woche mit 150- und 170er-Inzidenzen herumschlagen müssen, dann darf sich auch niemand beklagen, wenn Ausgangssperren kommen.“
Ein entsprechendes Schreiben des Sozialministeriums liegt seit ein paar Tagen im Landratsamt vor. Darin spricht das Land explizit die Erwartung aus, dass nächtliche Ausgangssperren ab einer 150er-Inzidenz ernsthaft in Betracht gezogen werden. Bär: „Das Sozialministerium würde auch vor einer Anweisung nicht zurückschrecken.“
Nun hieße es, abzuwarten, ob die Zahl der Neuinfektionen weiter auf den Werten von Mittwoch und Donnerstag blieben. Am Karfreitag gab es mit 22 neuen Fällen (Inzidenz 122) eine leichte Entspannung. Doch Bärs wichtigste Botschaft ist, „dass wir alles dafür tun sollten, um unter 150 zu bleiben“. Die Feiertage und das schöne Wetter würden viele Menschen nach draußen ziehen. Nur in kleinen Gruppen unterwegs sein, Abstände einhalten, auch wenn man Bekannte treffe – das gibt Bär für den Osterspaziergang mit.
Stand Donnerstag gab es drei weitere Todesfälle an und mit Corona im
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Landkreis Tuttlingen zu verzeichnen. Die Verstorbenen waren 82, 83 und 89 Jahre alt. Am Karfreitag gab es erneut einen Todesfall. Das Alter der an Corona-Erkrankten hatte sich zuletzt gewandelt. Bär sieht den Schwerpunkt im März und in weiten Teilen des Februars in der Altersgruppe der 18- bis 60-Jährigen. Bär: „Ich bleibe bei meinerAussage: Im Kreis Tuttlingen sind Schulkinder bislang statistisch nicht besonders auffällig.“Die CoronaZahlen in den Pflegeheimen und Reha-Einrichtungen seien ebenfalls seit Wochen auf einem niedrigen Niveau, Stand Donnerstag waren im ganzen Kreis drei Bewohner und ein Mitarbeiter infiziert. „Ich glaube, dass das eine Folge der Impfungen ist“, gab Bär auch einen Einblick in die Situation des Tuttlinger Klinikums, in dem sich die Lage beruhigt habe. Acht stationäre Corona-Fälle würden momentan (Stand 1. April) bbetreut, drei davon auf der Intensivstation, von denen zwei beatmet würden. „Ich würde mir wünschen, dass wir in den kommenden Wochen auf diesem Niveau bleiben“, sagte er.
Die Gemeinden im Kreis Tuttlingen sind dabei, die Testkapazitäten hochzufahren. „Wir wollen gerüstet sein, wenn es Öffnungen mit Tagesbescheinigungen im Handel geben sollte“, erklärte der Landrat. Dem System „Click and meet“mit vorheriger Testaktion, wie es in der Modellstadt Tübingen der Fall ist, hat Landesgesundheitsminister Manfred Lucha allerdings am Donnerstag erst einmal einen Riegel vorgeschoben. Anträge und Interessensbekundungen zu weiteren Modellprojekten – wie sie aus dem Kreis Tuttlingen vorliegen – werden vorerst zurückgestellt, nachdem die Inzidenz im Kreis Tübingen stark angestiegen war.
Regeln für Zusammenkünfte
Das gilt für Treffen an Ostern: Private Zusammenkünfte sind mit Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Angehörigen eines weiteren Haushalts erlaubt, wenn insgesamt nicht mehr als fünf Personen anwesend sind. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.