Baden-Württemberg setzt Notbremse schon am Montag um
Land zieht bundesweite Regelungen vor – Mehr Kreisen drohen damit nächtliche Ausgangssperren
STUTTGART - In vorauseilendem Gehorsam zieht Baden-Württemberg vor, worüber der Bundestag erst nächste Woche entscheiden will: Von Montag an gilt im Land die geplante Notbremse des Bundes. „Da wir unsere Corona-VO ohnehin am Wochenende verlängern müssen, werden die vorgesehenen Verschärfungen des Bundes direkt mit eingearbeitet“, erklärt Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) in einer Mitteilung. „Jeder Tag zählt in der Pandemiebekämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentieren.“Viele der Maßnahmen aus der Notbremse sind im Land bereits umgesetzt. Was ab Montag im Südwesten gelten soll:
Schulen
Schon am Mittwoch hatte das Kultusministerium in einem Brief an die Schulen erklärt, dass ab Montag alle Schüler zurück zur Schule dürfen – bis die Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis höher als 200 ist. Danach gilt Fernunterricht für fast alle plus Notbetreuung für die Stufen 1 bis 7. Laut Landesgesundheitsamt wären davon aktuell acht von 44 Kreisen betroffen – darunter der Ostalbkreis. Die Bundesregelung sieht dies vor, wenn die 200er-Marke an drei Tagen hintereinander überschritten wird.
Zudem müssen sich Schüler, Lehrer und sonstiges Personal zweimal pro Woche testen, sonst gibt es keinen Zugang zum Schulgebäude. Das Land beliefert die Schulen mit entsprechenden Selbsttests. Zunächst werde es genug Tests an den Schulen geben, erklärte eine Sprecherin von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) am Donnerstag. Sie bestätigte Verzögerungen bei der Auslieferung, weil die Nachfrage nach Tests derzeit sehr hoch sei. Kommunen, die noch keine Tests vom Land erhalten haben, sollen diese bis Freitag bekommen.
Laut Sozialministerium sollen Kitas wie Schulen behandelt werden.
Heißt: Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 gibt es nur noch Notbetreuung. So sieht es auch die Bundesregelung vor.
Ausgangssperre
Laut einem Sprecher von Sozialminister Lucha haben aktuell 19 Kreise eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr verhängt. Ab Montag soll die Beschänkung in allen Kreisen gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die 100er-Marke überschreitet. So sieht es die Notbremse des Bundes vor. Dass dies noch nicht der Fall ist, erklärt der Sprecher mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof,
wonach die Ausgangssperre nur letztes Mittel sein darf. Bislang hatte Luchas Amtschef in einem Brief und dem Vernehmen nach auch telefonisch bei den Landräten darauf gedrängt, die Ausgangssperre umzusetzen.
Kontaktbeschränkungen
Noch dürfen sich in Baden-Württemberg zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen treffen – auch in Regionen mit hohen Inzidenzen. Nach der „Notbremsen“-Vereinbarung darf sich ab Montag in Kreisen mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner pro Woche nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Geschäfte
Der „Schwäbischen Zeitung“bestätigte ein Sprecher des Sozialministeriums, dass ab einer Sieben-TagesInzidenz von 100 Baumärkte nach den Regelungen der Notbremse schließen müssen. Öffnen dürfen hingegen Buchhandlungen.
Friseure
Bei Friseurbesuchen ist in Kreisen, die die 100er-Inzidenz überschreiten, ein negativer Corona-Test vorgeschrieben. Bislang war dies nur nötig, wenn der Kunde keine Maske tragen konnte – etwa bei der Bartpflege. Wie das Ergebnis nachgewiesen werden soll, ist noch offen.