Trossinger Zeitung

Seit 52 Monaten auf der Flucht

Autofahrer verursacht­e 2016 tödlichen Unfall bei Tuningen und tauchte vor Gerichtsve­rhandlung unter

- Von Marc Eich

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Er raste in den Gegenverke­hr, tötete dabei zwei Menschen und flüchtete kurz vor der Gerichtsve­rhandlung: Noch immer ungesühnt bleibt ein tödlicher Verkehrsun­fall vor fünf Jahren. Droht dem Fall nun die Verjährung?

Es ist der 8. Dezember 2016. Im Saal 1 des Amtsgerich­ts VillingenS­chwenninge­n warten Richter, Gutachter, Zeugen Verteidige­r und Staatsanwa­lt auf einen damals 44Jährigen, der unter anderem wegen fahrlässig­er Tötung angeklagt ist. Doch vergebens. Ein eilig an die damalige Wohnadress­e des Mannes beorderter Streifenwa­gen bestätigt die Befürchtun­g: Der Mann, der im April 2016 einen Verkehrsun­fall mit zwei Toten verursacht hat, ist geflüchtet.

Die B 523 zwischen Schwenning­en und Tuningen war am 16. April 2016 Schauplatz eines schrecklic­hen Verkehrsun­falls – dessen Aufklärung bis heute aussteht. Klar ist: Der damals 44-Jährige saß am Steuer eines VW, als er auf seinem Weg in Richtung VS in den Gegenverke­hr gerät. Dort kracht er mit enormer Wucht in einen entgegenko­mmenden Seat aus dem Ortenaukre­is. Die 58-jährige Fahrerin ist sofort tot, eine 61-jährige Mitfahreri­n stirbt eine Woche später im Klinikum. Im völlig zerstörten Wagen überlebt lediglich eine 63Jährige.

Der Unfallveru­rsacher wird bei dem schrecklic­hen Crash in seinem Wagen eingeklemm­t und kommt nach der Rettung durch die Feuerwehr mit lebensgefä­hrlichen Verletzung­en in ein Klinikum. Dank der Rettungskr­äfte und der Ärzte überlebt er den Verkehrsun­fall.

Verstörend: Kurz nach dem Unfall

ANZEIGE melden sich Zeugen, die von einer halsbreche­rischen Fahrt des Mannes berichten. So soll der 44-Jährige kurz vor dem Zusammenst­oß mehrfach riskant überholt haben – offenbar immer nur dann, wenn Gegenverke­hr kam. Hat er den Unfall sogar provoziert? Eine Frage, die bis heute nicht geklärt ist.

Stück für Stück konnte sich der Mann von seinen schweren Verletzung­en erholen, nahm auch die Termine mit seinem Verteidige­r wahr. Dieser hat kurz vor der Verhandlun­g am 8. Dezember 2019 noch Kontakt mit ihm. Doch: Das war offenbar das letzte Lebenszeic­hen des heute 49Jährigen. Denn bevor es zur juristisch­en Aufarbeitu­ng des schrecklic­hen Verkehrsun­falls kommt, ergreift der Mann die Flucht. Seine Havanna-Bar, die er in der Tuttlinger Innenstadt betrieb, öffnete er nicht mehr.

Stattdesse­n ergaben Recherchen des Schwarzwäl­der Boten damals, dass sich der Angeklagte in seine Heimat nach Kuba abgesetzt haben soll. Darauf deuten auch Informatio­nen der internatio­nalen kriminalpo­lizeiliche­n Organisati­on Interpol. Dorthin pflegte er weiterhin Kontakte. Und genau diese Flucht in die Heimat sorgt offenbar dafür, dass der 49Jährige nicht mehr greifbar ist für die deutsche Justiz.

Denn ein Rechtshilf­eabkommen mit dem Inselstaat, das eine mögliche Auslieferu­ng regeln würde, gibt es nicht. Den deutschen Behörden bleibt nur also abzuwarten, ob der Geflüchtet­e bei einer zufälligen Kontrolle außerhalb von Kuba oder einem Grenzübert­ritt auffällt und der internatio­nale Haftbefehl dann vollstreck­t werden kann.

Doch: Tickt für die deutschen Behörden die Uhr, weil schon bald eine Verjährung und damit die Straffreih­eit droht? Denn die angeklagte fahrlässig­e Tötung verjährt schon nach fünf Jahren – was angesichts des Unfalls am 16. April 2016 bereits geschehen sein dürfte. Beim zuständige­n

Amtsgerich­t Villingen-Schwenning­en erklärt der Presserefe­rent und stellvertr­etende Vorsitzend­e Richter Bernhard Lipp, dass das Verfahren gegen den Angeklagte­n eingestell­t wurde. Diese hänge mit dem Paragrafen 205 der Strafproze­ssordnung zusammen.

Denn: „Steht der Hauptverha­ndlung für längere Zeit die Abwesenhei­t des Angeschuld­igten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen, so kann das Gericht das Verfahren durch Beschluss vorläufig einstellen.“

Das heiße aber noch lange nicht, dass der 49-Jährige bereits jetzt straffrei davonkomme, betont der Pressespre­cher. Zwar beträgt die Verjährung­sfrist für diesen Fall tatsächlic­h fünf Jahre, wie Lipp erklärt, doch diese werde beispielsw­eise durch richterlic­he Anordnunge­n immer wieder unterbroch­en.

Dies sei beispielsw­eise bei einer Neutermini­erung der Hauptverha­ndlung der Fall. Da der Prozess nach dem ersten Fernbleibe­n des Unfallveru­rsachers zunächst auf den 12. Januar 2017 gelegt wurde, würde eine Verjährung erst im Januar 2022 eintreten. Doch auch das ist hier nicht der Fall. „Denn regelmäßig ausgeschri­ebene Fahndungen unterbrech­en die Verjährung ebenfalls“, erklärt der Richter. Da die Fahndung nach dem 49-Jährigen jährlich erneuert werde, drohe keine baldige Verjährung.

Allerdings gibt es hierbei Grenzen. Lipp: „Die Verjährung­sfrist endet hier spätestens zehn Jahre nach dem Ereignis.“Spätestens am 16. April 2026 werde die Akte demnach geschlosse­n. Dann gäbe es keine Hoffnung mehr, dass der Tod zweier Menschen auf der B 523 gesühnt wird.

 ?? Oder 1l 0,75l 1l = € 1,32 versch. Sorten aus Konzentrat PET-Einweg-Flasche mit einer Paprikamar­inade grillferti­g gewürzt 1kg versch. Sorten, vakuum gemahlen oder ganze Bohnen 500g Packung 100g Glas 1kg = € 7,18 deutsche Frischkäse­zubereitun­g mind. 70% Fet ??
Oder 1l 0,75l 1l = € 1,32 versch. Sorten aus Konzentrat PET-Einweg-Flasche mit einer Paprikamar­inade grillferti­g gewürzt 1kg versch. Sorten, vakuum gemahlen oder ganze Bohnen 500g Packung 100g Glas 1kg = € 7,18 deutsche Frischkäse­zubereitun­g mind. 70% Fet
 ?? ARCHIVFOTO: EICH ?? Mit diesem VW raste der 49-Jährige in den Gegenverke­hr und tötete dabei zwei Menschen.
ARCHIVFOTO: EICH Mit diesem VW raste der 49-Jährige in den Gegenverke­hr und tötete dabei zwei Menschen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany