Rat setzt Schwerpunkte bei Flächenentwicklung
Rietheim-Weilheim priorisiert mögliche Gewerbe- und Wohnflächen – Pläne der Weiher sind ebenfalls Thema
RIETHEIM-WEILHEIM (leu/ale) - Wo kann die Gemeinde Rietheim-Weilheim neue Wohn- und Gewerbegebiete entwickeln? Mit dieser Frage hat sich der Gemeinderat nun schon mehrfach befasst. In einer Sitzung Anfang April hatte Planer Henner Lamm bereits eine mögliche Priorisierung der im Raum stehenden Flächen vorgeschlagen. Nun hat der Gemeinderat diese Planung bei einer Enthaltung gebilligt.
Die Flächen will das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen melden, wenn diese den neuen Flächennutzungsplan aufstellt. Das ist ein langfristiges Projekt, das gerade in einer ersten Orientierungsphase steckt.
Rietheim-Weilheim meldet in diesem Verfahren als mögliche Gewerbe-Standorte Ob dem Brückle (erste Priorität), Heiligenbrunn (zweite Priorität) und Firma Klaiber (dritte Priorität) an, im Wohnbau die Flächen Unteres Öschle (erste Priorität) und Höfle (zweite Priorität). Felix Cramer von Clausbruch enthielt sich, weil er gerne eine Priorisierung nach Verfügbarkeit der Flächen eingearbeitet hätte.
Aus dem Weiher Lupbühl liegen drei private Baugesuche für Wohnhäuser vor. Das bedingt die Aufstellung eines Bebauungsplans, den der Gemeinderat einstimmig angeschoben hat. Mit dem Beschluss steigt die Verwaltung jetzt in das Verfahren ein; dazu gehört auch die Anhörung von Behörden und den so genannten Trägern öffentlicher Belange. Die Kosten für das Verfahren müssen die potenziellen Bauherren tragen. Grundsätzlich befürwortet der Gemeinderat die drei Baugesuche, er muss allerdings in einer weiteren Sitzung entscheiden, ob die Gemeinde für die Zufahrten noch einen Infrastrukturbeitrag erhebt.
Auf dem Rußberg muss die Gemeinde ebenfalls einen Bebauungsplan mit gleichem Verfahren wie in Lupbühl aufstellen. Auch hier ist ein privates Wohnvorhaben geplant. Weil das Landratsamt den Bereich aber als „Streu- bzw. Splittersiedlung mit landwirtschaftlicher Prägung“einstuft, muss der Neubau über einen Bebauungsplan abgewickelt werden. Das Baurecht betrifft ausschließlich das beantragte Haus.