Härtere Maßnahmen
Es ist richtig, dass nicht untätig zugeschaut wird, wie sich in Tuttlingen ein Geschäftsmodell etabliert, bei dem findige Investoren möglichst viele Menschen in ihren Unterkünften einquartieren und dabei oft kräftig abkassieren. Zwar wurden bekannte Unterkünfte vom Ordnungsamt bereits kontrolliert, doch weil dies stets im Voraus angemeldet werden muss, blieb den Vermietern genügend Zeit, um Missstände zu beheben oder Bewohner kurzerhand umzusiedeln. Um wirklich etwas zu bewirken, braucht es härtere Maßnahmen. Allein schon deshalb, um ein Zeichen zu setzen, dass in dieser Stadt nicht jeder tun und lassen kann, was er möchte.
Doch: Eine derartige Satzung beschränkt das Grundrecht auf Eigentum. Nicht nur, dass vorgeschrieben ist, wie man sein Haus zu nutzen hat – die Satzung kommt auch dort zum Tragen, wo Gebäude länger als sechs Monate leerstehen. Mehr als 50 000 Euro Strafe sind mancherorts fällig. Dass das zu juristischen Auseinandersetzungen führen wird, muss der Stadt klar sein.
Da es um Grundrechte geht, sind auch die Hürden zum Erlass einer solchen Satzung hoch, die der Verwaltungsgerichtshof festgelegt hat. Etliche Dinge müssen nachgewiesen werden: Wohnraumnot, hohe Mietpreise, wenig Leerstand. Einfacher ist es da mit dem Vorkaufsrecht. Dieses sollte die Verwaltung ausüben, wo immer es geht. Denn wenn zentrale Gebäude in städtischer Hand sind, kann in Ruhe über eine vernünftige Nutzung nachgedacht werden. Da dies jedoch häufig am Geldbeutel scheitern wird, sollte die Stadt verstärkt die Wohnbau, aber auch andere seriöse Tuttlinger Immobilienunternehmen miteinbeziehen.
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