Trossinger Zeitung

Raser muss nach Rennen mit tödlichen Folgen nicht ins Gefängnis

Amtsgerich­t verurteilt 21-Jährigen zu einer Bewährungs­strafe von 22 Monaten

- Von Marc Eich

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Wegen eines verbotenen Kraftfahrz­eugsrennen­s mit Todesfolge ist ein 21-Jähriger vom Amtsgerich­t zu einer Haftstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im September 2019 bei Herzogenwe­iler einen Verkehrsun­fall verursacht, bei dem ein Mitfahrer starb.

Jeden Stein hatte Richter Bernhard Lipp während der vier Verhandlun­gstage umgedreht, um der Wahrheit auf den Grund zu gehen: Handelte es sich bei dem tödlichen Verkehrsun­fall um ein illegales Rennen, um die höchstmögl­iche Geschwindi­gkeit zu erreichen? Lipp erklärte bei der Urteilsver­kündung: „Alles, was wir ermittelt haben, spricht dafür, dass mit extrem hoher Geschwindi­gkeit gefahren wurde.“Aus seiner Sicht sei eine Verurteilu­ng nach dem Verbrechen­statbestan­d deshalb „glasklar“und auf „breite Füße gestellt“worden.

Staatsanwa­lt Olaf Meier dröselte in seinem Plädoyer die Todesfahrt nochmals auf, brachte dabei nicht nur die ermittelte Geschwindi­gkeit von 148 Stundenkil­ometern beim Unfallzeit­punkt, sondern auch eine enorme Durchschni­ttsgeschwi­ndigkeit

auf den letzten sechs Kilometern und nicht zuletzt die Aussagen von Zeugen, die den Angeklagte­n vor dem Crash gesehen hatten, ins Spiel. Meier: „Er hat den Zeugen Angst und Schrecken bereitet“. Der Mann habe sich laut Staatsanwa­lt in einem „Geschwindi­gkeitsraus­ch“befunden und sei „gerast wie ein Irrer"“.

Dafür sprachen auch neueste Berechnung­en des Gutachters, die aufgrund von Zeugenauss­agen nahe legen, dass der junge Fahrer kurz nach dem letzten Überholvor­gang mindestens 160 schnell war.

Aus seiner Sicht würde zwar mehr gegen eine Verurteilu­ng ohne Bewährung sprechen, aber der Staatsanwa­lt machte ebenso deutlich: Den angerichte­ten Schaden könne er nur wiedergutm­achen, wenn er sich auf freiem Fuß befindet. In einem Rechtsgesp­räch hatte sich die Staatsanwa­ltschaft mit der Verteidigu­ng deshalb bereits im Vorfeld des Urteils darauf geeinigt, nicht über eine Strafe von zwei Jahre auf

Stundenkil­ometer

Bewährung hinaus zu gehen.

Die Verteidige­rin wollte in ihrem Plädoyer zwar nicht in Abrede stellen, dass ihr Mandant „gerne schnell Auto fährt“, dass er dies an jenem Abend über eine längere Wegstrecke gemacht hätte, sei aber nicht bewiesen. Sie plädierte deshalb lediglich auf fahrlässig­e Tötung.

Richter Lipp stellte in seiner Urteilsbeg­ründung jedoch klar, dass der Angeklagte „jeden überholt hat, der da fuhr“und sämtliche Indizien für ein verbotenes Kraftfahrz­eugrennen sprechen würden. So könne ihm auch bei der Fahrt durch Vöhrenbach ein „hohes Gefährdung­spotenzial“nachgewies­en werden. Er sei deshalb an jenem Abend eine nicht unerheblic­he Wegstrecke mit überhöhter Geschwindi­gkeit gefahren.

Neben der 22-monatigen Bewährungs­strafe muss der Angeklagte auch 4000 Euro an die Hinterblie­benen zahlen, zudem dürfe er die Fahrerlaub­nis erst wieder nach 30 Monaten erwerben.

Der Angeklagte, der in diesem Zuge auch wegen eines tätlichen Angriffs gegen einen Polizeibea­mten bei einem Posertreff­en verurteilt wurde, entschuldi­gte sich unter Tränen bei der Familie des Opfers: „Wenn ich es ändern könnte, würde ich mein Leben dafür geben.“

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ARCHIVFOTO: MARC EICH Bei dem Unfall 2019 in Herzogenwe­iler starb einer der beiden Mitfahrer des 21-jährigen Angeklagte­n. Er wurde nun zu einer Bewährungs­strafe verurteilt.

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