Schnelltest-Bescheinigungen für Schüler gelten auch für Freibad und Gastronomie
TUTTLINGEN (pm) - Die Bescheinigung über einen negativen Corona-Schnelltest gilt für 24 Stunden – doch für Schülerinnen und Schüler gibt es seit Montag eine Neuerung im Rahmen der Corona-Verordnung: Die von den Schulen durchgeführten oder bestätigten CoronaSchnelltests an Schülerinnen und Schülern haben jetzt eine Gültigkeit von 60 Stunden.
Da es zu Verwirrungen gekommen sei, weist die Stadtverwaltung Tuttlingen in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die neue 60-Stunden-Regelung für Schnelltests nur für Tests gilt, die in Schulen durchgeführt werden. Die Tests, die an öffentlichen Teststationen, in Kindergärten oder Betrieben durchgeführt wurden, gelten weiterhin nur 24 Stunden.
Hintergrund der 60-StundenBescheinigungen für Schülerinnen und Schüler ist, um außerschulische Aktivitäten – zum Beispiel in Sportvereinen oder beim Musikunterricht – zu erleichtern. 60 Stunden sind die Tests außerdem in öffentlichen Einrichtungen wie Freibädern oder in der Gastronomie gültig.