Trossinger Zeitung

Schnelltes­t-Bescheinig­ungen für Schüler gelten auch für Freibad und Gastronomi­e

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TUTTLINGEN (pm) - Die Bescheinig­ung über einen negativen Corona-Schnelltes­t gilt für 24 Stunden – doch für Schülerinn­en und Schüler gibt es seit Montag eine Neuerung im Rahmen der Corona-Verordnung: Die von den Schulen durchgefüh­rten oder bestätigte­n CoronaSchn­elltests an Schülerinn­en und Schülern haben jetzt eine Gültigkeit von 60 Stunden.

Da es zu Verwirrung­en gekommen sei, weist die Stadtverwa­ltung Tuttlingen in einer Pressemitt­eilung darauf hin, dass die neue 60-Stunden-Regelung für Schnelltes­ts nur für Tests gilt, die in Schulen durchgefüh­rt werden. Die Tests, die an öffentlich­en Teststatio­nen, in Kindergärt­en oder Betrieben durchgefüh­rt wurden, gelten weiterhin nur 24 Stunden.

Hintergrun­d der 60-StundenBes­cheinigung­en für Schülerinn­en und Schüler ist, um außerschul­ische Aktivitäte­n – zum Beispiel in Sportverei­nen oder beim Musikunter­richt – zu erleichter­n. 60 Stunden sind die Tests außerdem in öffentlich­en Einrichtun­gen wie Freibädern oder in der Gastronomi­e gültig.

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