Bei der EM ist kein Public Viewing erlaubt
Wirte dürfen die Fußball-Spiele übertragen, müssen sich aber an die Sperrzeit halten
LANDKREIS TUTTLINGEN (ajs) Mit einem Jahr Verzögerung startet am Freitag, 11. Juni, die Fußball-Europameisterschaft. Los geht es um 21 Uhr mit dem Eröffnungsspiel zwischen Italien und der Türkei in Rom. Doch auch, wenn die Inzidenz aktuell langsam sinkt, Public Viewing wird es dennoch nicht geben.
Für viele Fans gehört Public Viewing einfach zu einer Europameisterschaft dazu. Doch darauf müssen sie dieses Mal verzichten. „Die Corona-Verordnung ist da ziemlich klar“, sagt Tuttlingens Stadtsprecher Arno Specht auf Nachfrage unserer Zeitung. Zwar sind dieser zufolge Filmvorführungen explizit als Kulturveranstaltungen zulässig – je nach Öffnungsschritt mit unterschiedlich vielen Teilnehmern. „Der Begriff der Kulturveranstaltung ist jedoch nicht derart weit zu verstehen, dass hiervon auch die Live-Übertragung von Sportveranstaltungen umfasst ist“, teilt das Sozialministerium mit. Dies zeige sich bereits an der nicht abschließenden, aber beispielhaften Aufzählung von zulässigen Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen. Hintergrund der Regelung sei neben infektiologischen Aspekten, dass der besonders stark von den Schließungen der vergangenen Monate betroffenen Kulturbranche nun eine Öffnung zugutekommen soll. „Wir als Stadt können uns darüber natürlich nicht hinwegsetzen“, so Specht.
Anders sieht es dagegen in Restaurants und Bars auf. Dort dürfen Gastronome natürlich den Fernseher laufen lassen, solange sie Abstand, Besucherzahl und Uhrzeit einhalten, so Specht. Doch gerade der letzte Punkt dieser Aufzählung ist es, der im Landkreis Tuttlingen dafür sorgt, dass nicht alle Spiele in der Bar nebenan verfolgt werden können. Zwar ist das gemeinsame Schauen für Spiele um 15 oder 18 Uhr möglich – zum Beispiel in der SC04 Lounge, die die Spiele überträgt –, das erste Spiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Frankreich am Dienstag, 15. Juni, beginnt aber erst um 21 Uhr. Dann müssen die Gastronomiebetriebe aktuell abschließen, da sich der Landkreis immer noch in Öffnungsschritt eins befindet (seit 3. Juni). Und selbst bei Öffnungsschritt zwei (Inzidenz sinkt 14 Tage nach dem ersten Öffnungsschritt weiter) müssen die Wirte um 22 Uhr schließen. Erst weitere zwei Wochen danach dürften Kneipen, Bars und andere Gastronomieeinrichtungen im Rahmen der Stufe drei bis 1 Uhr öffnen. Vorausgesetzt, die Inzidenz sinkt weiter. Dann könnten die Stufen zwei und drei gegebenenfalls auch übersprungen werden. Nur dann bestünde für die beiden Halbfinale (6. und 7. Juli) sowie das Finale am 11. Juli, die alle um 21 Uhr starten, die Möglichkeit, sie auswärts anzuschauen.
Auto-Korsos sind laut Specht grundsätzlich nicht erlaubt. Doch in der Regel würde man diese „spontanen Freudensausbrüche“vonseiten der Polizei tolerieren, sofern sie nicht ausarten.