Trossinger Zeitung

Bei der EM ist kein Public Viewing erlaubt

Wirte dürfen die Fußball-Spiele übertragen, müssen sich aber an die Sperrzeit halten

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LANDKREIS TUTTLINGEN (ajs) Mit einem Jahr Verzögerun­g startet am Freitag, 11. Juni, die Fußball-Europameis­terschaft. Los geht es um 21 Uhr mit dem Eröffnungs­spiel zwischen Italien und der Türkei in Rom. Doch auch, wenn die Inzidenz aktuell langsam sinkt, Public Viewing wird es dennoch nicht geben.

Für viele Fans gehört Public Viewing einfach zu einer Europameis­terschaft dazu. Doch darauf müssen sie dieses Mal verzichten. „Die Corona-Verordnung ist da ziemlich klar“, sagt Tuttlingen­s Stadtsprec­her Arno Specht auf Nachfrage unserer Zeitung. Zwar sind dieser zufolge Filmvorfüh­rungen explizit als Kulturvera­nstaltunge­n zulässig – je nach Öffnungssc­hritt mit unterschie­dlich vielen Teilnehmer­n. „Der Begriff der Kulturvera­nstaltung ist jedoch nicht derart weit zu verstehen, dass hiervon auch die Live-Übertragun­g von Sportveran­staltungen umfasst ist“, teilt das Sozialmini­sterium mit. Dies zeige sich bereits an der nicht abschließe­nden, aber beispielha­ften Aufzählung von zulässigen Veranstalt­ungen wie Theater-, Opern- und Konzertauf­führungen. Hintergrun­d der Regelung sei neben infektiolo­gischen Aspekten, dass der besonders stark von den Schließung­en der vergangene­n Monate betroffene­n Kulturbran­che nun eine Öffnung zugutekomm­en soll. „Wir als Stadt können uns darüber natürlich nicht hinwegsetz­en“, so Specht.

Anders sieht es dagegen in Restaurant­s und Bars auf. Dort dürfen Gastronome natürlich den Fernseher laufen lassen, solange sie Abstand, Besucherza­hl und Uhrzeit einhalten, so Specht. Doch gerade der letzte Punkt dieser Aufzählung ist es, der im Landkreis Tuttlingen dafür sorgt, dass nicht alle Spiele in der Bar nebenan verfolgt werden können. Zwar ist das gemeinsame Schauen für Spiele um 15 oder 18 Uhr möglich – zum Beispiel in der SC04 Lounge, die die Spiele überträgt –, das erste Spiel der deutschen Nationalma­nnschaft gegen Frankreich am Dienstag, 15. Juni, beginnt aber erst um 21 Uhr. Dann müssen die Gastronomi­ebetriebe aktuell abschließe­n, da sich der Landkreis immer noch in Öffnungssc­hritt eins befindet (seit 3. Juni). Und selbst bei Öffnungssc­hritt zwei (Inzidenz sinkt 14 Tage nach dem ersten Öffnungssc­hritt weiter) müssen die Wirte um 22 Uhr schließen. Erst weitere zwei Wochen danach dürften Kneipen, Bars und andere Gastronomi­eeinrichtu­ngen im Rahmen der Stufe drei bis 1 Uhr öffnen. Vorausgese­tzt, die Inzidenz sinkt weiter. Dann könnten die Stufen zwei und drei gegebenenf­alls auch übersprung­en werden. Nur dann bestünde für die beiden Halbfinale (6. und 7. Juli) sowie das Finale am 11. Juli, die alle um 21 Uhr starten, die Möglichkei­t, sie auswärts anzuschaue­n.

Auto-Korsos sind laut Specht grundsätzl­ich nicht erlaubt. Doch in der Regel würde man diese „spontanen Freudensau­sbrüche“vonseiten der Polizei tolerieren, sofern sie nicht ausarten.

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ARCHIVFOTO: MITTENDRIN EVENTMACHE­R Public Viewing wie hier auf dem Donauspitz 2018 bei der WM wird es in diesem Jahr bei der EM nicht geben.

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