Streit vermeiden
Erblasser sollten ihre Kinder frühzeitig mit dem Familienvermögen vertraut machen
STUTTGART - Nicht nur Immobilienbesitzer, sondern auch wohlhabende Bankkunden sollten sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, wie ihr Vermögen am besten auf die nächste Generation übertragen werden kann. Vielfach sei den Bürgern gar nicht bekannt, wie man den überlebenden Ehegatten absichern, frühzeitig den Kindern und Enkelkindern Vermögen übertragen und trotzdem noch die Erträge daraus genießen könne, sagt Matthias Reiter, Leiter Vermögensmanagement der Kreissparkasse Ravensburg.
Um also den Erben für den Fall der Fälle ausreichend Liquidität für Erbschaftsteuer beziehungsweise Pflichtteilsansprüche zur Verfügung zu stellen, kann sich eine Risikolebensversicherung anbieten. Dafür liegen die Kosten für einen gleichbleibenden Versicherungsschutz über 100 000 Euro je nach Alter und Gesundheit bei deutlich unter 50 Euro pro Monat. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Erblasser eine Anlage tätigt, die bei dessen Tod sofort Geld an die Erben ausbezahlt. Dies lässt sich zum Beispiel über einen Vertrag zugunsten Dritter oder über einen Generationenplan bei einer Versicherung gestalten. Der Vorteil dabei ist, dass die Testamentseröffnung nicht abgewartet werden muss, sondern die Beträge einkommensteuerfrei ausbezahlt werden können.
Wie Vermögensexperte Reiter erfahren hat, kommt es häufig vor, dass die Kinder erst mit dem Tod eines Elternteils erfahren, welche Werte das Familienvermögen bei der Bank eigentlich umfasst. Vielfach sind die Nachkommen dann überfordert und laufen Gefahr, nicht immer die richtigen Entscheidungen zu treffen. Reiter rät Eltern daher, die Kinder beizeiten mit dem Familienvermögen vertraut zu machen. Nur so könnten die Angehörigen der Erbengeneration lernen, wie man mit Bankberatern eine gute Vermögensstrategie entwickeln kann. Immer wieder stellt Reiter in Kundengesprächen fest, dass die Vermögensplanung meist noch Sache der Ehemänner ist – und leider auch häufig das Vermögen einseitig beim Ehemann angelegt ist. „In diesen Fällen wäre es gut, früh darüber nachzudenken, wie auch die Ehefrau einen Teil des Vermögens erlangen könnte, um erbrechtlich und auch erbschaftssteuerrechtlich keine Nachteile zu erlangen“, rät Elmar Uricher, Rechtsanwalt und Erbrechtsexperte aus Konstanz. Nach seinen Erfahrungen ist das Geld, das von beiden Ehegatten erwirtschaftet worden ist, häufig nur auf den Namen des Ehemannes angelegt worden. „Das kann zu unnötigen Steuerforderungen führen, die man durch rechtzeitige Gestaltungen vermeiden könnte“, so Reiter.
Es kann bei jungen Eheleuten durchaus sinnvoll sein, sich wechselseitig als Alleinerben einzusetzen. Man sollte aber auch darüber nachdenken, was passieren könnte, wenn nach dem Tod eines Ehegatten der überlebende Ehegatte nochmals heiraten sollte. Gerade wenn die früheren Eheleute ein Testament hatten, in dem sie sich wechselseitig als Alleinerben eingesetzt haben, machen die Kinder auf den Tod des ersten Ehegatten häufig ihren Pflichtteil nicht geltend. Schließlich wollen sie es respektieren, dass sich die Eltern bewusst als alleinige Erben eingesetzt haben.Wenn es aber zu einer zweiten Ehe des überlebenden Elternteils kommt, partizipiert der neue Ehegatte wesentlich an dem Vermögen, das ursprünglich von dem vorverstorbenen Elternteil herrührt. „Hier sollten ältere Ehegatten durch eine diesbezügliche Regelung im Testament Vorsorge treffen, sodass sich eine solche Situation nicht ergeben kann“, rät Rechtsanwalt Uricher.
Darüber hinaus sollte auch die Grabpflege geregelt werden, damit kein Streit unter den Erben darüber entsteht, wer sich darum kümmern muss. Durch eine klare Festlegung im Testament kann man dafür einen Geldbetrag aussondern, der für die Grabpflege verwandt werden muss. Man kann einen Geldbetrag bei einer Friedhofsgenossenschaft anlegen und festlegen, dass sich über die Grabliegezeit ein örtlicher Friedhofsgärtner um die Pflege kümmert. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Erben nicht vor Ort leben und sich nicht um die Grabpflege kümmern können. „Alles, was man vernünftig unter kompetenter Begleitung erb- und erbschaftsteuerrechtlicher Beratung regelt, hilft, künftigen Streit und ungewollte Steuerfolgen zu vermeiden“, resümiert Reiter.