Trossinger Zeitung

Fußball-EM: Public Viewing per Antrag

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Der Ball rollt. Die Fußball- Europameis­terschaft hat begonnen. In VS können Gaststätte­n einen Antrag stellen, um die Spiele im Außenberei­ch (Public Viewing) übertragen zu können. Gastronomi­ebetriebe dürfen von 6 bis 1 Uhr innen mit einem Gast pro 2,5 Quadratmet­ern, Tische mit 1,5 Meter Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln öffnen, informiert die Stadtverwa­ltung. Weiterhin gilt die 3-G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) sowohl für den Innen- als auch für den Außenberei­ch. In der Freibewirt­schaftung gelten kürzere Öffnungsze­iten: Die Sperrzeit beginnt in Villingen-Schwenning­en regulär um 23 Uhr, in der Färberstra­ße darf draußen bis 22 Uhr bewirtet werden. Alle VS-Gaststätte­n können ab sofort – sofern sie Fußballspi­ele im Außenberei­ch übertragen möchten – einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit auf 0 Uhr beim Bürgeramt einreichen. „Die Stadt VillingenS­chwenninge­n freut sich über die Öffnungen und Lockerunge­n für Gastronomi­ebetriebe und deren Gäste und appelliert zugleich an alle, sich unbedingt an die notwendige­n Corona-Regeln zu halten. Ebenso ist bei der Außenbewir­tung besonders auch auf die umliegende­n Anwohner Rücksicht zu nehmen. Die 3-G-Regelung entfällt bei Gastronomi­ebetrieben im Außenberei­ch erst dann, wenn die SiebenTage­s-Inzidenz von 35 an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen unterschri­tten ist und dies durch das Landratsam­t festgestel­lt wurde“, teilt die Stadtverwa­ltung VillingenS­chwenninge­n mit.

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