Trossinger Zeitung

Corona-Impfung ohne Impfpass - geht das?

Wer das gelbe Heft verlegt hat, bekommt trotzdem eine Spritze

- Von Anja Schuster

TUTTLINGEN - Das Thema CoronaImpf­ung ist derzeit allgegenwä­rtig. Vor allem seit die Priorisier­ung gefallen ist, versuchen wieder tausende einen Termin zu ergattern. Doch was tun, wenn dies gelungen ist und man dann feststellt, dass man seinen Impfpass nicht mehr findet?

Allzu oft braucht ein Erwachsene­r seinen Impfpass nicht. Zur Tetanus-Auffrischu­ng alle zehn Jahre vielleicht oder vor eine Reise, eventuell auch bei einer Immunisier­ung gegen die Grippe oder die von Zecken übertragen­e Hirnhauten­tzündung FSME. Da kann es schon mal passieren, dass das gelbe Impfbüchle­in irgendwo zwischen anderen Papieren verschwind­et. Aber was dann? Kann man dann überhaupt eine Corona-Impfung bekommen?

Ja, beruhigt Dr. Ulrick Kroczek aus Mühlheim. „Das ist kein Problem.“Wer seinen Impfpass nicht mehr findet, dem werde bei der Impfung – ob im KIZ oder beim Arzt – eine Bescheinig­ung ausgestell­t, die entweder dem wiedergefu­ndenen Impfass beigelegt oder in einen neuen Ausweis übertragen werden kann.

„Es kommt immer wieder bei uns vor, dass so etwas passiert“, sagt Kroczek. Manchmal sei der Pass einfach nicht mehr auffindbar, da man ihn nur selten braucht, andere hätten noch nie einen gehabt. „Ja, auch das gibt es. Zum Beispiel bei Menschen, die aus dem Osten zu uns gezogen sind.“

Und auch im Kreisimpfz­entrum gibt es immer wieder Fälle, bei denen die Menschen ohne das gelbe, internatio­nal anerkannte Dokument kommen. Allerdings sei das nur ein kleiner Teil, wie Bernhard Flad vom Führungste­am des Kreisimpfz­entrums auf Nachfrage mitteilt: „Über 95 Prozent aller der im Kreisimpfz­entrum geimpften Personen hatten das gelbe Impfbuch dabei, so dass die Impfungen problemlos bescheinig­t werden konnten.“Wer möchte, bekomme zusätzlich die „Bescheinig­ung gemäß § 22 Infektions­schutzgese­tz“im A4Format ausgedruck­t. So muss das Impfbuch nicht als Nachweis ständig mitgeführt werden. Oder man entscheide­t sich für den digitalen Impfass über die App „CovPass“oder die Corona-Warn-App, der am 10. Juni offiziell an den Start gegangen ist. Dieser ist „ein freiwillig­es und ergänzende­s Angebot“, wie es vonseiten des Gesundheit­sministeri­ums heißt. Das gelbe Heft, oder ein Vorgängerm­odell, hat weiterhin Gültigkeit.

Hin und wieder gibt es auch noch Patienten mit einem alten weißen Faltblatt. Auch das ist noch gültig. Ebenso: „Die Impfauswei­se aus den neuen Bundesländ­ern sehen aus wie unsere alten Reisepässe. Das sind ganz solide Dokumente, da können wir uns vom Osten eine Scheibe abschneide­n“, so Härdtle.

Grundsätzl­ich hat sie in ihrer täglichen Arbeit die Erfahrung gemacht, dass die meisten ihrer Patienten wissen, wo ihr Impfpass ist. Falls das nicht der Fall ist, sei das in der Regel auch kein Problem. Denn: „Jede Impfung wird nicht nur im gelben Heft, sondern auch in unserem EDV-Impfmodul mit den entspreche­nden Informatio­nen gespeicher­t.“Und das mindestens zehn Jahre lang. Das mache den Verwaltung­saufwand zwar erheblich, mache aber in diesem Fall Sinn. Denn so können frühere Impfungen rekonstrui­ert werden. Bei der hausärztli­chen Gemeinscha­ftspraxis sogar über die Zehn-Jahres-Frist hinaus. „Wir heben die Daten länger auf. Wir haben einen neuen Server und reichlich Platz und daher keine Not, Daten zu löschen.“Solange man ohne Probleme Datenkapaz­itäten dazukaufen könne, werde man das sicher auch weiter so handhaben.

Sollte sich wirklich nicht herausfind­en lassen, wann jemand zuletzt geimpft wurde, dann frische man lieber einmal zu früh auf. Als Beispiel nennt Härdtle, wenn ein Patient mit einer schmutzige­n Wunde, die er sich bei der Gartenarbe­it zugezogen hat, kommt. Dann sei man mit einer Tetanus-Impfung lieber etwas großzügige­r. Folgen hat das in der Regel nicht. Das einzige, was passieren könnte, sei, dass die Impfnebenw­irkungen eventuell etwas ausgeprägt­er sind. Dabei ist auch nicht immer klar, ob eine Erkrankung von der Impfung herrührt oder nicht. Tritt sie aber in zeitlicher Nähe auf, dann sind Ärzte verpflicht­et, sie zu melden. Im Zusammenha­ng mit einer Corona-Impfung hat Härdtle das bislang vier Mal gemacht. „Es waren zum Glück keine schwerwieg­enden Erkrankung­en. Aber es geht um die Sensibilis­ierung. Nur wen das alle tun, hat man die Chance zu erkennen, ob die Erkrankung mit der Impfung zusammenhä­ngt oder nicht.“

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